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Das jüdische Literaturblatt · 1879-12-24 · No. 52. (24.12.1879) · p. Seite 207

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
8 (1879)
Issue
No. 52. (24.12.1879)
Date
1879-12-24
Page
Seite 207 (sequence 3)
Language
German
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den Zehnten nur von Gegenstfii ideh festen Masses, wie Korn, Most und 061, im Priestercodex, wird er auch auf das Vieh ausgedehnt, so dass 1 eben dem.erstgeborenen auch noch das zehnte Stück vc n Rindern und Schafen an die Priester abgegeben werden[musste. Neben den Zehnten von d;n Erträgnissen des Fel■ des kennt auch das Deut, die ,,Reschit“, d. h. die Erstlinge. Der Priestercodex dehnt diese ]!,orÜerung auch auf den Backtrog aus: ,bei jeder Säue!׳ dem Adonai“; damit noch ni<tht j genug, wurden die ßikkurim noch extra himügefüc t. Also abgesehen auch von den etwas problematischen 18 Städten, welche dem Klerus hätten zugewiesen werden sollen, recht bedeutendc und wohl emptindliche Steuern, die im Priestercodex dem Volke auferlegt wurden. Trotzdem musste zur Erhaltung des öffentlichen Gultus eine Kopfsteuer in Höhe eines halben Schekels extra geleistet werden Dem in der Wüste nothdürl tig das Leben fristenden Volke konnte Mose eine solche reiche Üotirung der Priesterschaft nicht zuimjthen, und auch während der Richterperiode, wo die einzelnen israelitischen Stämme und Familien, nachdem sie sielt zwischen den Kanaanitern kaum eingedrangt, Mühe hajtten, unter fortwäh* reuden Kämpfen ihre Position zu behaupten, konnte der Gedunke an dergleichen Steuern nietet aufkommen. Dass aber das Königthum seine Macht t|azu hergegeben haben sollte, um der Priesterschafi jenle souveräne Stellung und völlige Unabhängigkeit von ihm zu verleihen, einfe Hierokratie mit solch weitgehenden Attributen zu schaffen, wird Niemand annehmen wollen pie talmudische Tradition, dass die Zehnten denLevite|n entzogen und den Priestern überwiesen werden scllteh, entscheidet, nach Ansicht Wellh., wohl für eine vjr elsraische, nicht aber gegen eine nachexilische Abfassung des Priestercodex. Den Rabbinen zufolge hat Mise gelegentlich der Errichtung des Stiftszeltes, Gott gegenüber geltend gemacht, dass, bevor man Hausgei■äthfe anschaffe, erst ein Haus errichtet werden müsse, ii welchem sie Aufnahme fanden. Diese Bemerkung keh־t 4*ch auch gegen die mosaische Theokratie; denn für einje so complicirte, so fein erdachte kirchliche Verfassung fehlte vor Allem das Haus, nämlich der Staat, das Volk, nicht minder wie die eigenartigen Verhältnisse[ füj• welche eine solche Verfassung sich eignet und die [erst tausend Jahr später eingetreten sind. Ueber den weiteren Inhalt des Wellh. Werkes ung gebührt die Challa Kap VI. und VII. blischen Geschichtskönnen wir uns nun kürzer fassen. 8. 177 bis 311 behandeln dii bil bücher. Nach einer sehr weitläufigen, übermässig gründlichen Untersuchung wird als Resultat festgehalten, dass die haziographische Chrotik schichtsqupllen vor sich hatte, kanon ־«ns erhaltenen. Die Darstellungen rühre blos daher, als V dass djese vom Standpunkt des deuTErimomischen Gesetzes die Vergangenheit vom Priestercodex betrachten, während die Chronik ausgeht und dessen Institutionen in| die Vergangenheit hinein trägt. Kap. VIII. 311—376 werden Quellen des Pentateuchs einer neuerlichen, kritischen Analyse unterzogen, um von ihren Eigenthümlichkeiten, der Art ihres Gedankenganges upd ihrer Anschauungen, die neue Hypothese von der Entstehu 1g des Priestercodex zu demonstriren. Kap. IX. S. 379—403 widmet schiedenen Einwürfen, die mai Hypothese gemacht hat. Die ,unüberwindliche Bollwerk“, als we ches sie ausgegeben worden, da einerseits eine hebrä|i8che Sprachgeschichte nicht vorhanden sei, und andererseits sprachliche Absonderlichkeiten des 4? V■ rtiÜfi'iM־ keine anderen Gedie im Prophetenerschiedenheit der der Verf. den vergegen die Grafsche preche sei nicht das auch manche Priestercodex die Annahme eine? ■späteren Entsfehungszeit sogar stigten. Wichtiger wäre, wenn, wie häufig •ver worden,, eine Benutzung und Reproducirung dee Priestercodex im Deut, sich constafiren Hesse. 10,1 weist aber nicht auf den Priestercodex hin; diese Lade war auch sonst-־bekannt. Ebensowenig 10, 6. 7 der Tod und das tsegrä bniss Aarons, die Einsetzung Eleasars, worüber schon den mündlichen Volksüberliefernngen Vieles entnommen werden konnte. Die historischen Daten des Deut, stimmen, wo Differenzen sich constatiren lassen, mehr mit den Erzählungen der prophetischen Quellen des Pentateuchs, als der elohistischen Dar- Stellung überein. Die Kundschafter z. B. geben von Kadeseh aus, nicht von Paran; sie gelangen nicht weiter als nach Hebron; es zählte zu ihnen Kaleb, nicht Josua; die Empörer gegen Mose waren die Rubeniten D&tan und Abiram, nicht die Leviten : Korah und sein. Anhang. Der Abfall zum Götzendienst- Baal Peor wird auch nur, nach der älteren Darstellung erwähnt mit Auslassung der That Simri'6 und dessen Tödtung durch Pinchas. Die Uebereinstimmung zwischen Deut. 22, 10. 11 und Lev.-!9, 19 istjohne Belang, weil die Partien 17—26 des Lfev. eine für sich gesonderte ältere Novelle bilden. Dagegen scheint zwischen Deut. Kap. 14 und Lev Kap. 11 eine direkte! Beeinflussung stattgefunden zu haben. Wo aber istdas Original und wo die Kopie? Dan analoge Verhält niss zwischen Deut. 28 und Lev. 26 giebt auch darüber Aufschluss. Vergleicht man nämlich jene Strafandrohungen des Deut, mit denen des Lev., so wird zunächst klar, dass die letzteren den wirklichen Verlauf der späteren Ereignisse treuer, und präciser schildern. Der Sturz des Volkes, seine Exilirung, wird an beiden Stellen bestimmt und sicher verkündet. Aber folgende Differenzen sind beachtenswert!! und charakteristisch. Der Deuteronomiker lässt keine Aussicht auf., eine besere Zukunft, eine Reue und Rückkehr des Volkes,' nur der Lev. weiss es bestimmt, ״dass die Uebriggebliebenen bekennen werden ihre Schuld und die Schuld" ihrer Väter“, dass darum auch Qott ״gedenken werde' des Bundes mit den Erzvätern, dass er bei allen ihren Abirrungen sie nicht verschmähen, nicht verwerfen, sie, zu vernichten, den Bund mit ihnen zu brechen“: Lev. hat die merkwürdige prophetische Verkündigung,? dass dir leidensrolle Exilszeit entsprechend den nicht•־ gehaltenen . Sabbath- und Jobeijahron dauern würde,[ nämlich 70 Jahne. (Vergl 2.־Chr. 36, 21.) Nicht minder interessant ist der Umstand, dass di^ Ermahnung des Deut, immer nur auf ״diese Tbora“j oder ״dieses Buch der Thora* Bezug nimmt (28, 58? 61 ff.), ,während Lev. 26, 46 die Formel we-hathorothi[ hat. Das Deut, kennt blos sich selber, Lev. setzt noch* ein anderes Thorabuch v.oraus. Kap. X. 403—426 gipfeln die Ausführungen dea]j Verf. in dem Gedanken, dass wenn man die J u d e n das ״Volk der Schrift* bezeichnete, 80 war das alt Israel da$ ״Volk des Wortes“. Die Bemerkung Göthe's,^ dass im alten Israel das Wort deswegen so wichtij war, weil es pin gesprochenes Wort war, erhebt Wel] zu einer wissenschaftlichen Anschauung, indem er de alten Israel schriftliche Gesetze «überhaupt abzuspreche sucht. Alle Lehren und Normen waren blos der mCLnc liehen Ueberlieferjaog־־ *vertraut, die allmähliche schiif liehe Fixirung derselben bedeutete nichts Anderes eine Umgestaltung Alt-Israels in Neu-lsrael oder Judenthura. Im letzten Kap. S. 426—442 sucht der Verf. Anschauung plausibel zu machen, dass der En lungsverlauf des, Hebräischen Volkes, soweit u« Kenntniss von d|emselben hinanfreicht, nicht an Theokratie anknüpfen kann, welche bereits eia Volk und ein geordnetes Volkswesen voraussetzt. •L ,:rk.

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