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Das jüdische Literaturblatt · 1879-12-17 · No. 51. (17.12.1879) · p. Seite 202

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
8 (1879)
Issue
No. 51. (17.12.1879)
Date
1879-12-17
Page
Seite 202 (sequence 2)
Language
German
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lautete dahin, dass in Fällen, wo es sich um sofortige Heilung anderer mit solchem Leiden behafteten Kranken handle, man die Leichensektion ohne Weiteres vornehmen dürfe nach dem Grundsätze: ,Wegen Rettung eines Menschenlebens darf man jedes Gebot und Verbot Ubertreten mit Ausnahme von drei: des Götzendienstes, der Unzucht und des Mordes. Dagegen sei dieselbe zur Bereicherung der Wissenschaft allein — mit Rücksicht, dass vielleicht später eine solche Krankheit bei Jemandem zu heilen sein werde, nicht gestattet.'“) Es unter? liegt keinem Zweifel, dass man, wenn der Verstorbene die Sektion seiner Leiche vor seinem Tode angeordnet hat, dieselbe auch nach dem Ausspruch: ,Es ist eine Pflicht, die Worte des Verstorbenen zu erfüllen‘■, (מציה לקיים דבר' המת) vornehmen darf. Aber auchim andern Falle könnte man gegen die Entscheidung Landau’s die oben erwähnten talinudischen Berichte geltend machen von der wirklich vorgenommenen Leichensektion der Schüler R. Ismael. Dass Leichensektionen Uberhaupt bei den Juden nicht selten waren, beweist die Erzählung von'den grossen anatomischen Kenntnissen des jüdischen Arztes תודום (Theodosius, 70—121), der in־־der Gegenwart seiner Coilegen aus einem ihm vorgelegten Korb mit verschiedenen Todtenknochen die Skelette zusammen zu setzen verstand.1) Wendet man dagegen ein, dass derartige Leichensektionen bei Leichen verbrecherischer Personen vorgenommenwerden konnten, so bedenke man, dass der Talmud auch bei diesen den Grundsatz: ,die Leiche nicht zu schänden“, aufrecht und vollgültig erhalten wissen will.* *) Strelifz (Mecklenburg). Landrabb.Dr.Hamburger. Meine ״Legislation Civile, da Talmud“. (A»«lkri«lk.) / (Schluss.) b) Der geehrte Herr Recensent sagt: ״den Sohn lobenVind den Vater beinahe tadeln, ist doch gewagt“. Ich finde nicht, dass das talmudische Prinzip מדה כנגד מדה tadelnswerth ist. Dieser Grundsatz wird auch jetzt von allen Völkern angenommen, wie auch von jedem einzelnen Menschen in allen seinen Handlungen. Wer einem Anderen einen Schaden von 10 Mark zufügt, der wird zu einer Entschädigung von 10 Mark verurtheilt; wer getödtet hat, muss getödtet werden; wenn auch der Getödtete alt und krank war, so dass er kaum einige Minuten zu leben hatte, und wenn auch der Angeklagte jung und kräftig ist und durch seine Hinrichtung eine zahlreiche Familie hülffos zu Grunde geht. Hier, "nehmen also die gebildetsten Völker das jus talionis an. Eine Ausnahme wird nur für Körperverletzungen ge-, macht. Warum? Weil die gebildetsen Völker von der Idee durchdrungen sind, dass gerade bei dem Urtheile Auge für Auge, Zahn für Zahn u. s. w. die Strafe niemals dem Vergehen angemessen ist; sie ist entweder zu stark oder zu gelinde, wie schon der Talinud selbst darauf aufmerksam gemacht. Wie, sagt er, wenn der Verletzte einäugig war und der Verklagte! beide Augen hat? Wie wenn der Verletzte trotz der Verwundung gesund1 und kräftig ist, und der Angeklagte \ an einer solchen Verletzung sterben wird? Völker im a) Noda Bijehuda za Jore dea II. 210. Vergl. hierzä Chat&m ,fktpher za Jore dea 336, der sieb der Entscheidung Landaa'• ganz ■■eehHewt aad dieselbe noch durch dea Grund, 1&ת אס1ר בהנאה Wkedgt *) Nasnr 32b. •) Brachin 7a. מיי שלא תבא לדי ניוול I primitiven Zustande machen solche Reflexionen nicht, bei diesen Völkern gilt mehr das Aeussere; und wenn unter ihnen vernünftige Leute da sind, welche mehr Einsicht haben, so lassen sie gern das Gesetz bestehen, welches auf die Masse den besten Eindruck macht und ihr am Gerechtesten erscheint. Die Strafen sollen ja hauptsächlich auf das niedere Volk ihren Einfluss ausüben und das niedere Volk von bösen Handlungen abschrecken. Hier muss man also nicht die Bibel mit dem Talmud vergleichen, sondern das hohe Alterthum der biblischen Zeit mit dem des Talmud.1) c) Was der Herr Recensent von der talinudischen Deutung der Bibelstellen sagt, das heisst von dem דרש, darüber habe ich mich in derselben Vorrede zu כבא רמא hinlänglich ausgesprochen und werde ich noch ausführlicher diese Deutungen in meiner Einleitung zum ersten Bande besprechen. (Der geehrte Hr. Verf bespricht im Folgenden sehr ausführlich den Fall von den Schaden anrichtenden Ziegen Tharbu's (B. kama 23b); interessant ist dabei nur die Anführung vou 3 Stellen, wo der Talmud bei heidn .Gesetzen auf die Thora verweist: B. bathra 55a, Aboda sara 5b und 71a. Red.) Endlich spricht Herr Kroner von dem Dogma der Inspiration Bekanntlich hat die Kirche dus Dogma angenommen, dass jedes Wort nnd jeder Buchstabe der heiligen Schrift vom heiligen Geist inspirirt worden ist, Albert Reville, der dieses Dogma als Aberglauben betrachtet, sagt, um seine Religion doch höher zu stellen, als das Judenthum: ״Lerabbinisme est le premier coupable . . . imbu d'une Idee superstitieuse de l'inspiration littörale des livres saints, s’imagiuant qu'il yavaittoute sorte de myst&res cadrös dans chaque phiase, dans chaque lettre . . .“ (s. Revue des deux mondes vom 15. Juni 1867, S. 822). Ich wollte nun beweisen, dass der Talmud dieses Dogma gar nicht gekannt. Ich halte dafür, dass dieses Dogma einen anderen Glauben vor- M.u86etzt, dass in die von der Kirche als heilig anerkannten Schriften sich niemals zweifelhafte Varianten eingescklichen haben, ohne welchen Glauben das erwähnte Uogma weder Nutzen noch Sinn hat Was kann es denn nutzen, wenn man an der Idee festhält, dass jeder Buchstabe vom heiligen Geiste inspirirt war, wenn man nicht die Sicherheit hat, dass dieser von der Kirche für authentisch gehaltene Buchstabe, wirklich derselbe ist, den der heilige Geist inspirirt hat Nun glaubte der Talmud, dass es Varianten gegeben, unter denen die Weisen selbst ohne Intervention des heiligen Geistes eine Wahl getroffen; folglich war das Dogma der Inspiration dem Talmud unbekannt.1) Ich führte einen anderen Beweis von R. Judahan, der behauptet, dass acht Verse des Pentateuch nicht von Moses geschrieben worden sind. Herr Kroner beruft sich auf R. Simon, der diese Verse Moses zuschreibt. Abgesehen davOn, dass R. Judah eine grössere Autoritat als R. Simon ist, denn wo diese Beiden miteinander nicht übefeinstiinmen, folgt der Talmud der Ansicht des R. Judah (s. Tractat Erubin, fol. 46, verso), so hat R. Simon doch den R. Judah wegen seiner Ansicht nicht für einen Ketzer gehalten.’) Paris. Dr. Israel Michael Rabbinowicz. Bemerkungen, dea Herrn Dr. Kroner. •) Der Herr Verfasser sagt wörtlich in Tome II. S. XII. : La loi mosaiqae, oeil poar oeil, dent par den?, etc, fut a b o 1 i e par la loi rabbiniqae et remplac£e par une condamnation pdcuniaire. Er sagt also, dass das Gesetz: Auge am Auge die buchstäbliche Anwendung gefunden hat, dass es später durch die Rabbinen in eine Geldstrafe umgewandelt wurde. Keine gesicherte historische Belegstelle wird für diese Behauptung erbrach!;. Der Verf. wiederholt im Obigen nur seine Hypothese, beweist sie aber nicht. נ) Der Schloss trifft nicht zu. ') Gerade darauf habe ich hingewiesen.

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