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Das jüdische Literaturblatt · 1879-11-26 · No. 48. (26.11.1879) · p. Seite 191

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
8 (1879)
Issue
No. 48. (26.11.1879)
Date
1879-11-26
Page
Seite 191 (sequence 3)
Language
German
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־— 191 — 1 י' deren Ausübung an den Tag legte. polier ein Arzt, der einst den Propheten fragte, ob er Frösche in den Medicamenten als Heilmittel verwerthen dürfe, die Antwort von ihm erhielt, dass es nicht erlaubt sei, um der Medicin willen, Frösche zu tödten (Miskät II. p.1371). Diese Scrupulositftt entspricht keineswegs; dem Talmud, nach weichem man z. B. ein Vögelchen( zum Heilmittel verwenden darf (vgl. Jerusch. Sabbat a. (1, 7), sondern jener übertriebenen Frömmigkeit, die sich scheute, Fliegen zu verbrennen, obschon sie sonst iil Speis und Trank hineinfallen (Sepher Chassidim § 813;jvgl. ibid. § 832). Aus dieser reichhaltigen Gegenüberstellung ergiebt sich nun, dass Mohammed die Arzneikiinde hochschätzte und selbst ausübte, dessen Beispiel die Moslime gewiss befolgten — da nicht allein schon zu Mohammeds Zeit eine arab. Familie eine geschickte Fettigkeit in Chirurgie besass (Muir ibid. p. 542), sondern a|uch Abu Bekr einen Leibarzt hatte (vgl. Chronique de Tabari III. p. 356), und ein Arzt war es ja, der den erdolchtet Otnar für unrettbar verloren erklärte (ibid. III. p. 532). Drum ist es höchst auffallend, dass eine der ersten Autoritäten in der gelehrten Welt des Islam im achten Jahrhundert mit Zögern daran ging, neben der aus lem Koran stammenden Wissenschaft des Rechts, welches die Geister gesund erhalte, auch die der Medicin, welche dem ץ Wohlsein des Leibes diene, anzuerkeinep (vgl. Henneberg, Ueber das Schul- und Lehrwest n etc. S. 8). Unterliegen die aas Palästina bezogenen Ethrogim der ZehnteD• u. Hebegabenpflicht? \ Eine halachische Abhandlung von einem Unparteiischen. (Fortsetzung.) I I II. Ungeniessbare Früchte sind nidht^ehntenpflichtig — heisst es in der Mischna (Tractat Maasprolh c. 1 M. 1). Demgemäss zählt die Mischna mehrere Gattungen Früchte auf, die je nach der Zeit ihres Reifwerdens, zur Verzehntungspflicht gelangen. Maiinpnides schreibt daher folgendes: פירות שאינן חאוץ1 לאכילה מקטנן כגון הבוסר וכיוצא הו אינן חייבין במעשר עד שיגדלו ויעשו אוכל (Hilch. Maasser. c 2 § 3(. Nun heisst es in der Mischna (das. 4): והאתרונין •חייבים גדולים וקטנים ר״ש פוטר את האתרונין בקטנן. Maimonides in seinem Commentar zu dieser Mischna erklärt dieselbe wie folgt: שיעור 7ה המשנה מן ובירוק וכר וכן התפוחים והאתרוגים חייבים לפי שתחלתן אוכל וןגופן אוכל וראוין הם לאכילה כשהן י-טנים וכר Wie die Mischna. hier steht, ist sie;redht nnverständlieh. Denn wir Alle wissen Ja! dass die Ethrogim so wie wir sie zum Feste gebrauchen, ungeniessbar sind. Es ist auch bekannt, dass solche Eihrogjm beinahe drei Jahre auf den Baum bleiben müssen, bi$ sie völlig reif werden. Es ist deshalb auch kein Wuinder, dass sie, weaj| .sie zu uns kommen, unreif und un^eniessbar sind. Und vych sagt die Mischna, dass auch kleine Ethrogim Maasser-pflichtig sind, und Maimonides erklärt, weil auch kleine Ethrogim geniessbar sind.;Wie erklärt sich dieser Widerspruch? Was Maimonides jm Jad ha-cha- 8akah sagt, macht diesen Gegenstand noch schwieriger. Es heisst daselbst: (Maasser. 2,5)אתו היא עונת המעברות כוי התפוחים והאתרוגים משיתענלו וכר( (Er giebt also einen neuen, in der Mischna des Bstbli! nicht vorkouimenden Zeitpunkt derMaasser-Ptlicht für ^תפוחיפואתרוגי. nämlich: wenn sie rund werden, j Ein Blick jedoch in den Talmujl Jeruschalmi löst alle diese Schwierigkeiten. Da heisst eu:.תפוחי מילי מיקד כץ גדולים בץ קסניג ו חייבים ודא מתניתא וכר עד ודברי הכל* Die Conmientatoren sehen in dem Ausdruck מדלי מילה die Bedeutung von נתענלו (vergi. מחאה הפנים. פני משה z St) Ks sind demnach drei Perioden des Wachsens und der Entwickelung bei den Ethrogim in Betracht zu ziehen:. 1) קטני קטנים, wenn sie klein und noch nicht rund sind; 2) קטניק (oder טילי מילה) wenn )sie das Mass ihrer gewöhnlichen Grösse zwar noch nicht erreicht haben, aber doch schon rund und geniessbar sind.; 3) die Zeit der vollkommenen Reife. Maimonides erklärt das Wort קטנים in der Mischna für gleich* bedeutend mit מש״תענלו, aber nicht ־ .קטני קטנים (Es differirt ר״ש also nur bezüglich אתרוגים, nicht bezüg* lieh תפוחים. Im Jad ha-chasakah bestimmt M. des* halb die Zeit der Maasser-Pflicht für Ethrogim יטשיתענלו weil er die Ansicht der חכמים, gegenüber ר״ש als *TTP, annimmt.) |_ Maimonides hatte bei dieser seiner Entscheidung nicht allein als Kenner beider Talmude, den Jeruschalmi vor Augen — sondern auch als Arzneipflanzen-Kundiger entschieden. Denn der Ethrog gehört nach der Botanik zur Ordnung der Hesperiden; Familie Aurantiacaea Nach Professor Seubert soll diese Orange unter dem Namen citrus medica י egriffen sein -Aus seiner Schilderung ersieht man, dass wir sie in unseren Ländern blos commerziell und unreif, in Zucker gekocht, als Succade, von Asien u. s. w bekommen. Nach Leierssens ,Grundzüge derBotauik“ (Leipzig, H. Haessel, 1879) 8. 24, soll unsere Festoraoge citrus decumana (wie pira decumana, Colura XII, ID, eine Art grosser Birnen) heissen. Wir entnehmen hieraus, dass wir diese Orange unreif bekommen und dass dieselbe, wenn sie reif ist, sehr gross sein muss. Denn wenn diese Succade, deren blosse Schale noch gross und dick ist, von unreifen Ethrogim herkommt, wie gross muss dann eine reife Orange sein. Man erzählt uns in der-That, dass eine Festo׳ange, die drei Jahre auf dem Baume war,, also gänzlich reif ist, einer kleinen, runden Melone gleicht. Auch was ^ir im Talmud bezüglich des Wach* sens und der Entwicklung vom E hrog finden, stimmt gänzlich mit dem Vorhergesagten überein (Rosch haschana 14b, 15a, Raschi, Tosephot). Besonders hervorzuheben sei hier, was Tosephoth in Sukah (31b, 8. v. שיעור) wörtlich schreibt: אבל אתרוג שהוא פרי גידל אפי־ יותר מכביצה בוסר הוא כשסופו לגדל יותר הרבה וכר Der Ethrog aber, den wir zum Feste gebrauchen, der kaum ein Jahr auf dem Baume war, der länglich und nicht rund ist, — da eine runde Orange tu den ארבעה מינים rituell verboten ist (s Traetat Sukkoth 26a, Tur-Schuchan Aruch, Orach-Chajim § 648, 18, s. Atheroth Chachainim ibid.) — wird unzweifelhaft unter קטני קטנים gerechtet. Einen unwiderlegbaren Beweis liefert schon der Umstand, dass unsere Festorange in der That roh ungehiessbar ist, wohingegen alle andern genera desselben — wie auch die Festorange selbst, wenn sie reif ist — roh essbar, ja sehr angenehm sind. Wenn bei dieser Sorte von Früchten in!1er Mischna, bei den Decisoren אכ^ך erwähnt ist, dann ist vom Geniessen der rohen, aber nicht gekochten Früchte die R.ede.' Jeder, der die Misdhna mit den Commentatoren gründ- Jich studirt, ohne siyh oder Audere täuschen zu wollen, der wird keinen Augenblick bestreiten wollen, dass das יראוי לאכול das bei'אתרוגים ותפוחים vorkommt, allein roh gemeint ist. —׳ Wie könnte daher die Festorangq unter קטנים resp. עגולים gerechnet werden, da Maimonides sowohl in seinem Com:1.etilar ,zur Mischna, als im Jad ha-chasakah sehr deutlich erklärt, dass die Ursache, warum bei אתרוגים ותפוחים auch קטנים Maasserpflichtig sind, allein (Win zu finden sei, weil sie geniessbar sind, während doch IteTtiuserer gewöhnlichen Festorange diese Bedingung nicht erfüllt kt.

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