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Das jüdische Literaturblatt · 1879-09-10 · No. 37. (10.9.1879) · p. Seite 147

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
8 (1879)
Issue
No. 37. (10.9.1879)
Date
1879-09-10
Page
Seite 147 (sequence 3)
Language
German
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ersten Aufträge, also im.?0. Gebensun i 12. Regierungsjahre des Josia ging man an die Be»!itiigung der Götzen und Götzenaltäre des ganzen Landet In II. Chr. 34 v. 8. למלכו muss gleich למלך aufgetysst ,werden. Nach Jeremia c 1 v. 6 trat Jereinia im 13. Regierungsd. i. 31. Lebensjahre dee Josia als Prophet auf, also etwa 1—2 Jahre nach Auffindung des SßD. Was Wunder, dass er nicht ob des aUfgefundencn ם0ר befragt wurde, da er damals als Prophet noch gar nicht existirte. — Lyck. David Lewünski, Prediger. Literaturberioht. Ittenloin. Löwenstein, Dr. L., Geschieht! der Juden am Bodensee und Umgegend. Erster TheL 1879. (Schluss.) Zu dem Judenmord in Sch. im ,Fähre 1401 ist hoch Ulrich S. 209 und zu der S 66 •erwähnten Aufnahme der Juden in Sch. im Jahre 143ä d!»selbe S. 212 nebst der betreffenden höchst interessanten lind für die Redhts- Verhältnisse der Aufgenommenen überaus wichtigen jürkünde S. 462 ff. zu vergleichen, wobei zu bemerken ist, dass der Inhalt der letzteren voi'Hrn. Dr. L. weder eingehend genug, noch auch liberal : richtig wiede^gegeben ist. So sind die auch von!St >bbe S. 243 und|246 hervorgehobenen Bestimmungen! Uber unrechtmässig ihnen versetzte oder in, nassen Häut!h oder Harnischen bestehende Pfänder, ja selbst die! sonst nicht leicht vorkommende Erlaubniss, auch in ai deren Städten das Bürgerrecht erwerbeu und dort Geschäfte treiben zu dürfen, mit keinem Worte erwähnt md ist die Angabe, dass die betreffenden Juden auf ein halbes Jahr aufgenommen wurden, ebenso ungenau wie die andere, «ich freilich auch bei Ulrich S. 21 i findende, dass die Aufgenommenen für Steuer, Wacht, Zoll u. 8. w. jährlieh 80 11. zahlen sollten. Aus der Urkunde ist nämlich zu ersehen, dass jene Juden bis au:1; den nächsten St. Marlinstag (11. November) undvomlaan auf so lange, bis entweder die Stadt ihnen oder isie der Stadt aufkündigen würden, aufgenommen wareä- Bis zum nächsten St. Martinstage wareu sie von Abgaben befreit, von da ab jedoch sollten sie, damit die Stadt sie in Betreff der ihnen gewährten Rechte um so förderlicher zu schirmen geneigt sei, derselben jährlich 80 jGl. als Schenkung geben. Kündigt ihnen aber die Stadt den Aufenthalt oder wollen sie nicht länger bleiben,[so dürfen sie zwar noch ein Jahr in Sch. ohne Geschähe zu machen,'und nur, um ihre Schulden einzufordern, verweilen, und in diesem Jahre sollten sie den gedaclten Betrag lediglich geben für Steuer, Wacht, Zoll 11. s. w. — Die S. 75 f. ohne Quellenangabe gemachten Mittt eilungen finden! sich bei Ulrich S. 213, wo noch erwähl t wird, dass 1657 den Juden für ihre Personen und ihr Vieh der Durchzug durch Sch. gestattet, jedoch bei Strafe der Confiscation verboten wurde, daselbst Ht ndel zu teiben. Was endlich die Mitlheilungen über die Juden in Dissenhofen betrifft, so finden!ich dieselben schon zum Theil bei M. Kayserling ii Frankels Monats- «chrifr 1863, 405 ff, bei welchem j!doch Michael Vinelmann wohl durch Druckfehler Veiielmann genannt ist Zu den Leiden, welche' die Juden Jdort im Jahre 1401 ausgestanden haben, ist auch dasJjihrbuch für schweizerische Geschichte I, 140 zu vergl sichen und manches Andere, wie z B. der badische Absc lied von 1489 findet sich bereits bei Ulrich S. 251. Zu den Anmerkungen ist schoä mancherlei in dem Obigen beigebracht. Hier sei ווו r noch nachträglich bemerkt, dass in Betreff des ״gute 1 Werner* in Anm. 5 5. 282 zu verweisen auf GrätZ 7,-477 f. wie auf Stobbe war und dass, wenn in Anm. 6 bet auptet wird('da 58 die in Deutschland während des Mittelalters von den Juden besessenen Grundstücke nur ak Pfandschaft für Darleheo gegeben , worden seien, dies doch nicht immer zutreffend ist, da ’s. B, abgesehen von den, bei Stobbe sich findenden Belegen, in Würzburg Juden schon im zwölften Jahrhundert Häuser und in Wien 1374 Weingärten besassen, cf. Wegele: Würzburg im zwölften Jahrhundert S. 70 und Wolf: Geschichte der Juden in Wien 8. 16, wo aber ״aigen Ruckh* 80 viel heisst wie: eigener Raudh oder Heerd. — 8. 110 bemerkt unser Verfasser, Rabbi sei .der Ehrentitel eines Jeden, der durch besondere Vertrautheit mit der jüdisehen Literatur sich auszeichnete. Allein dies war nicht einmal nöthig und schon Zunz sagt: Zur Geschichte und Literatur S. 185, dass allmälig Jeder mit Rabbi titulirt wurde. Auf die Verstösse, welche der verstorbene Stadienrath Hass!er in der Erklärung der von ihm publicirten Inschriften jüdischer Grabsteine in Ulm begangen* habe ich denselben sofort, nachdem er mir die betreffende Publication zugeschickt hatte, aufmerksam gemacht und später sind | dieselben von dem gleichfalls bereits verstorbenen Professor Levy in Geigers jüdischer Zeitschrift für Wissenschaft und Leben III, 220 ff. berichtigt worden, welcher auch schon die irrige Auffassung des Titels רבי bei Hassler nachwies. Uebrigens findet sich diese falsche Interpretation des Wortes רבי auch bei christlichen Gelehrten, die mehr hebräisch verstanden als Hassler, wie-z. B. bei Ulrich S. 40 u. A. Ueber den Namen יבלס Belletta, den auch die Schwester des R- Jizchak beh Menachem führte, cf. Berliner in seinem Magazin III, 60. Die Annahme in Anm. 37, dass die in dem Rga des R. Jacob Weil Nr. 106 erwähnten Ausgaben,, welche die israelitische Gemeinde zu Ülm zum Behufe eines Vergleichs mit dem Bischof von Costaitz zu bestreiten hatte, sich auf die Unterhandlungen beziehen sollen, welche der Juden sehen■ dein Könige' Sigmund und dem PapSHP"!PHW stattfanden, dürfte schwerlich richtig sein, da des Papstes hierbei gar nicht gedacht wird und auch nicht einzusehen ist, was gerade die Ulmer Gemeinde mit jenen Unterhandlungen zu thun haben sollte. Auch ist der in dem gedachten RGA erwähnte Seligmann nicht identisch mit dem in N». 147 vorkommenden, wie S. 46 angenommen wird, da letzterer, der Sohn des Abraham und der Minna, als Rabbiner den Titel מה״ר führte, dieser aber nur als gewöhnliches Gemeindetnitglied R. Seligmann genannt wurde.״ Zu dem Anm. 63 erwähnten Würfelzoll verweise ich auf das, was ich im Ben Chananja 1862 S. 10 darüber mitgetheilt habe. Uebrigens wurde derselbe im J. 1422 nicht etwa für ganz Deutschland abgeschafft, sondern bestand noch in Salzungen gegen Ende dds 17 Jahrhunderts nach der Zolltafel vom 12. Februar 1692, nach welcher jeder durchreisende Jade entweder ein Pasch Würfel oder 6 Pfg. geben musste (cf. Müller und Falke, Zeitschrift für deutsche Culturgeschiehte II, 173) und im Sachsen-Gothaischen sogar noch zu Mendelssohn’s Zeiten, wie aus Herder's Nachlass II, 218 zü ersehen ist. t Durch diese meine Bemerkungen beabsichtige ich indess keineswegs, den Werth der mir vorliegenden יי Arbeit 2u verringern, sondern nur sie hier und da zu ergänzen und bin ich überzeugt, dass nach diesem ״Erstlingskinde seiner Muse“ von dem Verfasser noch manche schätzbare historische Monographie erwartet werden darf, in welcher er sicher, unter Beiseitelassung aller Gefühlsergüsse, wie sehr auch die nicht zu umgehende Schilderung der an den Jaden verübten Grausamkeiten dazu Veranlassung geben möchte, sich lediglich an den ‘geschichtlichen Stoff halten wird. Möge aber auch die Theilnahme des Publikums Hrn. Dr. Löwenstein in den Stand setzen, recht bald den zweiten Theil seiner Arbeit

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