Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 8 (1879)
- Issue
- No. 35. (27.8.1879)
- Date
- 1879-08-27
- Page
- Seite 139 (sequence 3)
- Language
- German
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חקרנים) — d. i. das Dop bei reich Medien und Persien — «iederstiess!“ Bedarfs da noch einer "radition? 2) Aber auch im Tilmud (B. Tr.Jjoma 10a) wird ■desgleichen erwähnt ואימא יון׳ דכתיב והצמיד השעיר כ לך יון und konnten somit die eiten und neuen israelitischen Exegeten die Stelle nieh; anders a11ffa95en! 3) Auch ist es undenkbar, dass die Sage*) im Josephus (Antiquit. XI 8, 5), wonach der jüdische Hoheprie8ier dem griechischen Weltbeherrseher Alexander d. Gr. aus Daniel eine censelben betriff. Weissagung gesagt habe, worüber derselbe sehr er reut war — die vorerwähnte Stelle gemeint habe, worin Alexander als ״zottiger Bock“ erscheint; sondern Josephus zielt vielmehr — wie das aucn schon (1831) der sei. Perez Beer in seinem hebräischen Auszug aus Josephus Ge- «chichtswerk (S. 5b) anmu'kt— auf die gegenüber dem mächtigen Tyrannen zu n Vorlesen weit passendere Stelle (Dan 11,2 und 3 hin: ״Und nun will ich Dir die Wahrheit verkünden: Siehe! noch drei Könige stehen auf fü: Persien und der vierie wird einen grösseren Reichthurri als alle Uebri-: gen zusammenbringen; und in seiner Macht und seinem! Reichthum wird er Alles gegen das griechische Reich (מלכות יון) aufbieien. Jedoch hier wi rd sich ein tapfe־i rerer König erheben, der seine Herrschaft weit aus" breiten wird und nach seinem Willen verfahren kann!‘ 4) Endlich ist die plurale Form ['דו קרני), womit Mohamed im Koran Alexander bezeichnet, auch auf den ״zottigen Bock“ im Traumgesichte Daniels (8, 5) anwendbar, da derselbe neben den gewöhnlichen zwei Hörnern ja noch ein drit;es ״ansehnliches zwischen seinen Augen (קרן חזות בין עיניו) hatte“. Dazu ist mit der sehr gewagten Utnwnndlunk des al gemein gebrauchliehen Beinamens Alexander מקדך ,,der Makedonier“ das erwähnt^ mohamedanische ״gehörnt“ auch Ziegen bocks“ bein מקלן ,,der Gehörnte“ Epitheton nicht gerechtfertigt, da siel auf das ״eine mächtige Horn des ziehen kann. — Bad-Ems, im August 1879. Dr. Hoch Städter, Bejzirksrabbiner. Literaturberidht. Löweiistein, Dr. densee und Umgegend. Erster Thei Meinen Vorsatz, obii besprechen, würde ich, Nr. 23 zuvorgekommen wenn ich nicht von der ihr meine Bemerkungen zugehen zu lassen, und ich dem Verfasser derstil lür diese schätzbare Ai auszusprechen mich gedr lieh vollständig das Lob, der Löwenslein’schen Sch darauf hin, dass es dem Fleiss, tlieils durch Unte ■ Historiker gelungen ist, ft,! R ccensiozeu. L., Geschichte! der Juden am Bo- *) Es ist ebeu nur eine fliegende! Dqi ist der zweite, d i der chuldüisch Buches Daniel tauge nach exaride־׳ d Gr in den Zeiten des Antiuclius Eptpbanes, w basuionäischen Priester Mali tja hu und worden, weshalb in allen di!sen üngirten der Regenten mit Namen ge tonnt wird, w sonderen Schritt: ״Ueber das Buch Daniel sen hoffe. H. 1879. ge Schrift in diesen Blättern zu' nachdem mir Hr. Dr. Bloch in unausgeführt gelassen haben, Redaction ersucht worden wäre, zu dieser Monographie dennoch ich ihue dies um so lieber, als ben auch meinerseits die ihm beit gebührende Anerkennung ungen fühle. Ich theile namwelches der gedachte liecensent 11־ ft spendet und weise gern Verfasser theils durch eigenen tihzung voi Seiten namhafter st das gesammte, die Geschichte nn in der Wirklichkeit geschriebene Theil des Regierung, und zwar ahrscheinlich von dem leasen Söhnen verfasst Iraumgesichten keiner e ich dies in einer begründlich naebzuweider Juden in den Städten Ueberlingen, Konstanz, Schaffhausen und Disserihofen betreffende und bereits publicirte, ja sogar einiges bisher nur handschriftlich vorhanden gewesene Material zusammen zu tragen. Nur darin irrt Herr Dr Bloch,, dass er glaubt, sämmtliche von ihm näher bezeichneten Urkunden und Chroniken- Auszüge seien hier zum ersten Male veröffentlicht, da^ abgesehen davon, dass die Anmerkung 25, 35 und 48 mitgetheilten Urkunden der Könige Wenzel, Sigmund und Friedrich III. bereits von Marmor in seinen in den Schriften des Vereins zur Geschichte des Bodehsees und Umgegend, Heft 4, enthaltenen Urkunden-Auszügen inhaltlich in genügender Ausführlichkeit pubbeirt sind, die in der Anm. 52 sich findende Urkunde bereits von Schott im ״Orient“ 1847 S. 176, und die in;der Anm. 58 mitgetheilte schon in dem ״Schweizerischen Geschichteforscher“ VI, 94 bekannt gemacht wurde, wie ja auch in meinen Regesten S. 223 Nr. 49 angegebein ist und wozu noch Hardeir in den Beiträgen zur vaterländischen Geschichte des Kantons Schaffhausenj_zu vergleichen wäre. Auch den in Anmerkung 33 vorkbqpxienden Chroniken-Auszug hat bereits Schott a a. O. S. 152 mitgetheilt. Bei aller Anerkennung jedoch, Welche, wie gesagt, der Arbeit des Hrn. Dr L. in ihrer Totalität zu zollen ist, kann es indessen nicht fehlen,; dass Einzelnes in derselben zu allerlei theils ergänzenden, theils berichtigenden Bemerkungen Veranlassung giebt, von denen einige hier mitgetheilt sein mögen. Die Geschickte der Juden in U*eberlingen betreffend wird in der Zeitschrift für di& Geschichte des Oberrlieios nicht allein des schon im 13. Jahrhundert vorkommenden dortigen cimiterium Judäorum, sondern auch B. IX S. 268ן der Judengasse im Jahre 1474 gedacht. S. 2 schljiesst der Verfasser, indem erldeni Herrn von Schreckenstein in der erwähnten Zeitschrift B. XXIV, 262 folgt, aus dem Umstande, dass Ludwig der Baier 1330 eine Schuld von 1200 Pfund Heller auf die Juden zu Ueberlingen anwies, dass die Juden daselbst damals schön zahlreich und vermögend gewesen sein müssen. Hätten Beide jedoch die in meinen Regesteq S. 34 Nr. 8 angeführte Quelle: Oefele rerum boicarum scriptores I, 763 eingesehen, so würden sie gefunden haben, dass aus der betreffenden Urkunde ein solcher Schluss nicht zu ziehen sei. ln derselben bekennt nämlich Ludwig der Bailer, dass er dem Grafen Friedrich von Zollern für den Dienst, den dieser ihm thun soll, 1200 Pfund Heller schuldig geworden sei, die er ihm auf die Juden von Ueberlingeg und ihre gewöhnliche Steuer äugewiesen habe, ^daz ers dar ob mezzen soll und swann er irer gweit (gweit ist sicher Druckfehler fürqweit־־,־ qwitt) wirt, so (sol uns die Stewer ledig sin von deaselben Juden“, d-1h. der Graf soll seine Forderung hiernach abmessen!und wenu er derselben quitt, nämlich befriedigt ist, soll die Steuer von denselben Juden wiederurn für den König ledig sein und ihm zufallen. Dies kann natürlich viele Jahre dauern und lässt keinen Schluss auf die Zahl oder den Reichthum der Juden zu.' Dasselbe gilt auch in Beziehung auf den gleichen Schluss, den der Verfasser S 24 wegen einer Anweisung von 1000 Pfund Heller, die derselbe König in dem nämlichen Jahre dem Grafen Eberhard auf die Juden in Konstanz drei Jahre lang einzunehmen ausstellt, auf die bedeutende Anzahl der dortigen Juden zieht und wo in der Urkunde die Worte: ״drei Jahre lang einzunehmen* wahrscheinlich besagen wollen, dass der Graf die 1000 Pfund nicht etwa jedes Jahr, sondern innerhalb des V«rlaufes von drei Jahren eiunehmen soll.—In der Schiiderung der Judenverfolgung zu• UebeAfingen im Jahre* 1332 S. 3 ff. folgt derVerf. fast wörtlich der Darstellung ז v. Schreckensteins a. a. 0. S. 259 ff. und in der dazu) gehörigen Anm. 2 bemerkt er unter Hinweis auf m! wäiiäl