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Das jüdische Literaturblatt · 1879-07-09 · No. 28. (9.7.1879) · p. Seite 111

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
8 (1879)
Issue
No. 28. (9.7.1879)
Date
1879-07-09
Page
Seite 111 (sequence 3)
Language
German
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reichen Wortspiele anzuwenden. — Nur im Talmud Babli wird hinzugefügt, dass der Mann i^i der That das Geld daselbst versteckt fand, während im Jeruschalmi und im Midrasch die Bestätigung fehlt. 1 Einiges fcum Aufsatze: ״UebeD liehe Doeumente u. s. civilrecht- Unter dem Namen: ״CivilrechtlichejDoeumente des jitd. Alterthums“ wurden von Prof. Dr Hjerzf'eld sub Nr. 12 aufgezülilt P t i k a o t (Tosefta Baba Mfczia). Ein Nachschlagen in meiner Ausgabe S 372, 1׳ hätte den gelehrten Verfasser überzeugen könnnen, dass פתיקאות in den alten Ausgaben ein Fehler ist :für הפותיקאות, wie es durch Erf., Wiener Hdsch. und, Fragment bezeugt ist. Uebrigens emendiren schon ganz richtig das Wort die Erklärer von Tosefia, R. David Pardo und R. Samuel Abigdor, dieser mit Berufung auf R. Bezalel Aschkenasi. Nach der alten Tosefta-Ausgabe könnte man das Lexieon gar oft sehr unnütz bereichern **) Das Nr. 18 wird die Frage aufgeworfen, wie sich Hypothek von Maschcanta und dieses von maschcanta di Sura unterscheidet. Beides ist deutlich angegeben b. Baba Mezia66; vgl. Raschi zu 62 unten. Während die Hypothek-Urkunde nur dem Gläubiger die Befugiiss ertheilte, bei Nichtzahlung des Schuldners sich aus der verpfändeten Sache bezahlt zu machen^ der Besitz und Nutzniessung der znr Hypothek gegebenen Sache dem Schuldner verblieb, ertheilte maschcanta dem Gläubiger das Recht des Fruchtgenusses. Es wurden nun mehrere Formen aufgesucht, um zu verhüten, dass dieser Fruchtgenuss nicht als Zinsen angesehen worden, (vgl. im römischen Recht 1. 3 D. de ,pignoribus 20,1) etwa Abrechnung des Werthes von der Schuld oder eines Theiles des Werthes, worüber dife Meinungen auseinandergehen. Masehcanta di Sura hatte eine Form, durch welche der Fruchtgenuss dem Gläubiger gestattet war ♦ * ♦ דכתבי כה הכו ib. 66b. Diese Art, den Fruchtgenuss durch neue Formen zu, gestatten, ist in Babylonien aufgekommen, in Palästina war משכנתא nicht bekannt, sondern nur הפותיקי! oder pומש■ wie jener Ausdruck auch in Tosefta nicht; vorkommt. Ib. 36 wird unkilusia aus Tos ■B. M. 1, 377, 33 אונקליטיא Erf. אונקילוסיא A W.) angeführt. Verfasser meint, dieses Wort, hätte er Baba Baftra nicht gefunden, es steht aber 11, 5. (In meiner!Ausgabe ist statt 'י zu lesen א"\) Aus dev dortigen Stelle hätte sich Vf. überzeugen können, dass seine Erklärung ״Befehl“ nicht passt. Dieses nur in Tosefta und Jeruschalmi aufbewahrte Wort der palästinensischen Rechtssprache hat den Erklärern grosse Schwierigkeit gemacht. R. David Pardo’s Erklärung ist ganz sachgemäss. Es ist: eine schriftliche ohne Unters ehr ijft von Zeugen ausgestellte Schuldanerkennung entsprechend dem כתב יד’), darum der Unterschied zwisbliem diesem Falle und שטד חוב ibid. 377,28. Ebenso erklärt es sich in B. B. 1. c., dass ohne Wissen des Schuldners eine solche Urkunde nicht geschrieben werden tlarf. Pardo fasst *) In Nr. 26 dieses Blattes. *•) Vgl m Erfurter Handschrift S. 31,37 So wird von Levy in seinem chaldäischen Wörterbuche aufgefuiirt בוסיא Fahrlässigkeit und als Beleg auch angeführt Tosef. Bhba Mezia c. S, 382, 4, 5. Aber alle drei Codices haben כוכיא jund ebenso weiter c, 11, 397, 4 ebenfalls beide Codices יכוסיא *f* dass יכוסיא welches Wort gar nicht erklärt werden kann, nicht anders als ein Drucks fehler in Ausgabe ist, während כוסיא sehr!leicht zi, erklären ist, Syr. יבם א chald. 73א heisst neglexit, und daher Fahrlässigkeit; Kohut theilte mir auch brieilicb seine Ansicht Uber dieses Wort mit, welche mit der meinigen übereinstimmte. ’) Auch im griechischen Rechte kamen I Schuldurkunden ohne Zeugen vor} vgl. Gaeiet, die formellen Verträge 433 ff. 1 68 an dieser Stelle allgemein als שטר חוב. Seine Ety- ' Biologien aber an beiden Stellen, in letzterer mit Berufung auf R. Moses Margolith, bedürfen keiner Widerlegung, 80 sehr er sachlich im Rechte ist, dass der Sinn des Wortes kein anderer sein kann als ״Contract“, denn im Jeruschalmi B. M. 8,9 kann die Stelle עד שימלא אנקלווסים שלו keinen anderen Sinn haben als : bis er seihen Contrakt erfüllt hat. Der Miether kann in dem Hause, welches der Vermiether verkauft hat, so lange wohnen, als der Contrakt erfüllt ist, obwohl der Kauf gültig ist. אונקלוסיא st also auf verschiedene Verträge anwendbar wie unser Contract, im Griechischen.*) Welches 18t aber die Etymologie? Von den vielen griechischen Namen, welche für,Contracte Vorkommen**) klingt nur -prj/Xrty.- an unser Wort an, welches aber Provocations* urkunde heisst und zu unseren Stellen nicht passt. Mir scheint zur Erklärung dieses Wortes die Erinnerung an die Thatsachen wichtig, dass Lehnwörter in der fremden Sprache oft andere Bedeutungen annehmen, als sie dort hatten, woher sie entlehnt wurden. So mag sich das Wort aus der Uebersetzung von ״ חובSchuld“ tpAT]|״z iptkrjuu; zu der bestimmten Bedeutung Contrakt ausgel bildet haben. Die Form אנקלטיא ist wohl mit אנקלסיא identisch, da der Wechsel des t und s Lautes häufig ist Es ist aber auch möglich, dass ט und D für ם verschrieben ist, was auch oft vorkommt Nachträglich seheich, dass Kohut s. v. das Wort ebenfalls mit ipcsXiusi; erklärt, aber wie man die Stellen in Tosefta und Jeruschalmi (dort statt 8,1 zu lesen 8,9) durchsichtig machen will, ist mir nicht einleuchtend. Auf Vollständigkeit kann die Aufzähluag übrigens keinen Anspruch machen. Wenigstens istfin Tosefta Baba Batra und Jerusch, das. 16,3 (8,8) nach eine Urkünde aufgeführt unter dem Namen דיותטין. Freilich liest die Erf. Handschr. דייתיקי, aber der Verf. kannte doch diese Variante nicht. Pasewalk, 26. Juni Dr. Zuckermandel *Literaturbericht lectisioin. Gronemann, Dr. S., Rnbb. in Danzig. Die Jonathan’sche Pentateuch-Uebersetzung in ihrem Verhältnisse zur Halacha. Leipzig 1879. Robert Friese. 8*. VI u. 164 S־ Anlass zur Publicimng seiner Schrift, der reifen Frucht ernster, gewissenhafter und gründlicher Studien, gerade in diesen'Tagen bietet dem gelehrten Verf das demnächst stattfindende Jubiläum des jüd - theologischen Seminars zy Breslau, welches am 10. August a. c. auf 25 Jahre seiner erspriesslichert Wirksamkeit zurückblickt. Hr. G hätte seine Gesinnung gegen die Anstalt, welche ihn zu seinem Berufe herangebildet und der er sich zu ewigem Danke verpflichtet fühlt, nicht' angemessener bekunden können, als durch die Ueberreichung dieser ihn wie die Anstalt gleichmässig ehrenden Festgabe. Er hat sich als begabter und verständnissreicher Schüler des grossen Frankel ן״ל ausgewiesen. Den Einfluss der Halacha in den ältesten Schriftdenkmalen unserer Literatur nachzuweisen, das war Frankels grosses Lieblingsthema. Alle seine Epoche machenden Werke recurriren auf diesen Gedanken. Mit vielem Geschick hat der Verf. diesen Gedanken aufgenommen Wir behaupten nicht zu viel, wenn wir sagen, (dass der Meister an diesem Werke seines Schülers seine wahre Freude gehabt hätte. Die Fügung des Geschickes hat es gewollt, *) Vgl Gneist a a. O. 432. ••) Gneist das. zählt 12 verschiedene Namen auf.

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