Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 8 (1879)
- Issue
- No. 6. (5.2.1879)
- Date
- 1879-02-05
- Page
- Seite 23 (sequence 3)
- Language
- German
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Don Joseph von der türkischen, Regierung die Erlaubniss, französische Handelsschiffe in Alexandrien init Beschlag zu belegen; und das durch 1Religionskriege geschwächte Frankreich musste dies tjmgeahndet geschehen lassen. Don Joseph zog sich nunmehr bald von den Geschäften zurück und lebte der Pflege dpr Wissenschaft, deren Mäocn er wurde. Er blieb selbst in seiner Zurückgezogen heit noch eine ebenso sPlir gefürchtete, wie vielfach umworbene Persönlichkeit Don Joseph starb 1579. Alzey. Dr. Rothschild. Kohen- und ProselytiiirEhe. Von Dr. L. Le wy so 1111 in Stockholm. Die Leser d Bl. werden sich der heftigen Polemik erinnern, zu web 11er die Aufnahme eine^ Proselytin*) ins Jiidciithnm durch den Redacteur d. 1(1. Veranlassung gab. (Siehe Nr 24 der ^Wochenschrift“ ץ. J.) Da seitdem nun eine, geraume Zeit inzwischen verflossen ist, der Sturm der aufgeregten Discussion aullgehört und das Schifl'lein einer gemässigten Reflexion jns ruhige Fahrwasser wieder gelangt ist, dürfte wohl! einmal dem rein wissenschaftlichen , allem Persönlichen fernliegenden Interesse Kaum gestattet werdert, um sjine ira et Studio auf die Krage näher einzugehen•: 1) Darf heut zu Tage ein Ahronide eine Proselylin liei.rqtlnn; 2) kann und darf eine solche vollzogene Vereheli|chung hinterher bemängelt oder gar verpönt, werden V 1 und;!) welche ■Folgen hat diese Verehelichung Jur die Descendenz, d. 11. iiir die in dieser Ehe geborenen Kinder? Ad. 1 kann freilich nur auf Allen ha-Eser § 6,8 verwiesen werden, wonach es rubln11i|sch dem 'Koben verboten ist, mit einer Proselylin siclil zu verehelichen; Aber aus welchem Grunde? Mosai-cli ist dieses Verbot nicht; nach Einigen wird hierfür dieALIeitung aus einer Stelle in Kzechel gemacht (s. Bet Sehmul ibid 11t. כ) nach Bet Josef itn Schul. Ar. daseihst ist der Grund הרי זו זינה; folgen wir dieser letzten A nsicht als geltenden Norm, so fragt es sich wohl, ob diese allerdings in beiden Talinnden, ebenso von Main uni (Is. Bia 18,1) und Andern auspesprocliene rigorose!Meinung, heut zn Tage geltend gemacht, werden darf, j Seit Einführung der Civiltrauung und hei den zahlreichen gemischten Ehen in mehreren Staaten, wird man \tfohl den streng exclusiven Standpunkt durch genannte;Begründung — n i e 111 behaupten wollen. Nachstellende zwei Responsen angesehener Rabbiner zeigen wenigstens; dass man sich sträubte, an jener Begründung festzuInilten. Nur nebenbei möge auch noch an Resp, רש״ל״ם {j 205 erinnert sein, der über die Ausnahmestellung der Aihponiden die Meinung aussert הכהןים בזק* הזה רק מכה חזקה; wichtiger ist jedenfalls die Frage, kann ein Verbot noch fortbestehen, wenn man nicht den ursprünglich sübstituirten Grund ernstlich ׳ geltend machen kalnn? Möge diese Frage objectiv ins Auge gefasst weirden, wozu diese Zeilen die Anregung gegeben haben (vollen. Ad. 2 wird freilich Jebamoth 6pb sogar Betreffs eines גיורת פחותה מגי יצנים der leijchtere Grundsatz הואיל ואינםים אינסיב verworfen und die strenge Norm זיל אפיק ausgesprochen, allein hat nmn ebenso streng zu allen Zeiten verfahren? Möge es!mir gestattet sein, auf nachstehende zwei Responseu zu vejrweisen; in beiden handelt es sich um die Ehe eines Kdhens, in der einen mit einer Proselytin, in der anderen mit einer getauften *) Dieselbe hat sodann einen Kohen geneirathet; von diesem .Priesterthum* hatten wir jedoch z. Z., wie wir hier ausdrück- . lieb nachmals erklär en, nicht die mindeste Kenouriss. (Reil.) I und dann wieder zum Judenthum zarückgeiretenen Jüdin; im er6teren Falle wurde die Ehe zwar getadelt, aber nicht ahnullirt, im letzten Falle wurde sie vpn einem orthodoxen Rabbiner durch seine Trauung legnlisirt. Rabbi David Teble Schiff (selbst Kohen), Rabb. in London, erzählt in seinen Responsen* 29 § ל^ןןן ןך (oder S. 29b) Folgendes.. Vor 30 Jahren reiste ein Kohen — Elias — von London nach Ostindien, kam alsdann vor etwa 4 Jahren nach Livorno und brachte einen Knaben mit, dessen schwärzliche Gesichtsfarbe seine Abstammung von einer Indianerin verrieth. Der Vater gab an, er habe eine solche, nachdem sie das Juden.- tlium annahm, nach mosaischer Vorschrift (ח״וק) geheirajthet. Elias starb, der Sohn soll sich von seiner Frau scheiden und es galt nun die richtige Schreibart der.f Namen. R. Schiff entschied, den jungen Mann nicht als Kphen zu behandeln, denn Elias sei todt, seine! Aussage von dem Uebertriit der Frau, unbeglaubigt, üpd habe eij leichtsinnig eine Gejurith gelieirathet, so habe er sii vielleicht als Heidin geehelicht; die Gesibhtsf^rbe des jungen Mannes erinnert ja ebenfalls an eine;Indianern(utter. Der Verf. fügt hinzu: Die Trauung .soll'an-'־ geblieh in llorat stattgefunden haben, dort sind vermuthlicb (מסתמא) keine competenten Gelehrt^, welche der Proselytengesetze kundig sind. Soviel gfeht doch aus obigen Warten hervor, dass wenn die betreffende Verehelichung und der Uebertritt zum Judenthjum con-: s t a t i r t gewesen, die Ehe als g ü 11 i g betrachtet worden wäre, man hätte dem Koben nicht;!ןיל אפיק augerufen, w^.s doch geschehen musste, wenn der Grund משים לונה angenommen und somit ein mosaisches Verbot begahgen wäre. Wie schwer es fiel, genannten Grund behaupten zu wollen, geht noch deutlicher aus folgender Resp. hervor. In dep תשובות כנסת יחזקאל Abschn. Aben Eser. § 58 (oder S. 80b ff.) wird folgendes Factum behandelt. Ein Kohen und eine jüdische Jungfrau taufteji sich daselbst, gingen nach Holland, Hessen sich christlich trauen und erhielten in dieser Ehe einen Sohn und eine Tochter רייקה (Recha). Später traten alle Glieder der 1־Familie wieder insJüdenthum zurück. Der Rabbiner der Aschkenasim (in Amsterdam) wollte die Eltern nicht trauen, der Rabbiner der Sefardim hingegen traute liicht allein die Extern, sondern gestattete auch aer Recha, einen Koben 2ju heirathen. Rabbi Ezebhiel (Verf. gen. *Werkes) wird nun um seine Ansicht befrägt. Nach einem sehr ausführlichen Diseurs, der namentlich die Hauptstelle Synhedrin 82a iractirt, kommt er zu folgendem Resultate: die Heirath der Recha sei als faclisch (sie erhielt! bereits Kiduschin von ihrem Manne, dem Kohen Elkana)־ gi Itig, wenn nur noch ,2 Gaonen sich ihm anschliessen wollten. Ich hebe folgende Haupt- (teilen hervor. Der Verf.!jagt: והנה אם מתחילה היי באים לפני כמ׳ יוסף׳ ואשתו הייתי חושש לדברי התוספוו־ן ולא הייתי מן המתירין, hier lolgt die Begründung, er fährt dann fort: אך באשר כבר הורה זקן וסמך א״ע על רש״י ורמב״םוכמר יוסף א״ע בהיתר הראשון קיימן (die 2• Abbreviatur ist: <יע״ wie im Drtickfehlerverzeichniss verbessert wird, d i.עם אשתו), Er liess also die Heirath der Eltern gelten uid die Frau wird weder als נכרית, wie das natürlich, und auch nicht als לונה (s. Toseph. Synhedr. ibid. s.' v.נשג״לן) betrachtet, was als wichtiges Reisultut erscheinen muss-und zu wei:eren Conseqüenzen!Veranlassung gijebt Ad 3 sind, wie wir gesehen, die־ Ansichten verschieden. Jn den ersten Responsen wird der Sohn des Elias als כן נכרית betrachtet, in den letzteren wird die Recha nicht als כת זונה behandelt. Rabbi Ezechiel