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Das jüdische Literaturblatt · 1878-11-27 · No. 48. (27.11.1878) · p. Seite 190

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
7 (1878)
Issue
No. 48. (27.11.1878)
Date
1878-11-27
Page
Seite 190 (sequence 2)
Language
German
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welcher sich allmählich eine aus 71 Aeltesten feestebende Körperschaft, der hohe Rath, das grosse Synhedrin, entwickelte, und die damit verbundenen G e 1 e h rt e n 8 c h 111 e n. Das grosse Synhedrin hatte die höchste richterliche und gesetzgebende Gewalt inne In Jerusalem war eine Zeit lang in der Quaderhalle des Tempels sein Sitz, und es stand mit dem daselbst befindlichen vorzüglichen .Lehrhause derart in Verbindung, dass in diesem zuerst die Verordnungen, Gesetze und Entscheidungen erörtert, bevor sie von ihm, dem Synhedrin, ausgesprochen wurden. In vielen Städten Palästina’8 und der angrenzendey, Länder bestanden ähnliche Lehrhäuser. Die Erklärung und Auslegung der Thora (Midrasch) ward Gemeingut aller Derer, die sich dazu berufen fühlten \ •' das Priesterthum besass dabei kein Vorrecht;-der freien Entwickelung eines Jeden war freier Spielraum gebo-' ten. — Das Gefühl der unter einem Gesetze stehenden Gemeinsamkeit, welches das Volk Israel seit seinen Uranfängen durchdrang, sowie dass Gott Allen gleich nahe sei, liess im Israelitenthume kein System von einander über- oder untergeordneten Gesellschaltsklassen aufkommen, und so konnte sich auch der starre Gegen- ,aatz von Priestern und Laien nie ausbilden. — Und so gab und gibt es im Jndenthum bis auf den heutigen Tag keinen.eigentlichen geistlichen Stand, wie sich ein saldier im Christeuthume schon nach wenigen Jahrhonjderten seines Bestandes herausgebildet hatte, tnjd wel■; r .ehern nach der Anschauung dpr alten Kirche di& Macht verliehen wäre, Sünden zu vergeben, zu binden und zu lösen etc. — Das Judenthum hat zwar auch beamtete Rubbiner (den Titel Rabbiner führen gewöhnlich alle, die ein Rabbiner-Diplom von einer talmudischen Autorität besit? ■en) allein dieselben sind keine Geistlichen, die über den A Gemeinden stünden und ihnen zu gebieten hätten. Im Judenthume gibl's auch keine Sacramente, deren Verwaltung das Prärogativ der Geistlichen wäre, und findet sich (;.,.darin gar kein Act, der nicht von Jedem, der mjit den ■betreffenden Satzungen vertraut, ausgettbt werden durfte. - - Für das, was man einen ״Geistlichen* zu nennen pflegt, besitzt die hebräische Sprache kein Worte und da Religion und Sprache in Wechselwirkung stehen «md die_ hebr. Sprache den adäquaten Ausdruck der jüdischen Religionsanschauungen bildet, so beweist der ^.)Mangel des Worres ״Geistlicher“,~dass dessen eotspreehender Begriff in der jüdischen Religion nie vorhanden war. Die jüdischen־ Gemeinden sind seit uijdenklieben Zeitea autonom, und zwar auch in cultueller i Beziehung, und die Rabbiner sind nicht ihre־ Herren und Gebieter, sondern ihre Lehrer und Berather, durch welche ihre Autonomien keine Einschränkung erleidet. 'Obwohl aber den Rabbinern keine geistliche ,Macht zukommt, 80 standen sie doch stets in hohem Ansehen denn 'sie pflegten ihren Beruf darein zu setzen, den Gemeinden nicht blos durch hervorragendes Wissen, sondern auch, und dies noch weit mehr, durch echte r römmigkeit und Jugend voranzuleuchten.*) — Durch den Mangel an einem eigentlichen gesonderten geistlichen Stand (Clerus} blieb das Judenthum vor Sefttirerjei be- /Wahrt. Denn in allen Confessionen, wo ein von den?!ie»Urgewalt vor Augen hatten, da mochten sich auch bei ihren Priestern hierarchische Anwandlungen vermehrt haben, doch vergeblieh, der R.a b bi war der kräftigste Protest gegen,den Pr jes ter. *) Gr ätz, Geschichte der Juden B. VI. 8. 89x״üas Rabbinal war (nämlich in den Jahrhunderten des Mittelalters und au^li noch lange nachher) in den Landern der Christenheit und des\ Islams «ln Ehrenamt (es galt damals in israel. Kreisen für Schmaich und Sünde, wenn die Rabbiner sich für ihr Amt bezahlen liessein),' das nnc dem Würdigsten fibertragen wurde, und der Rabbiner j musste nicht nur im Wissen, sondern auch in der Tugend der Gemeinde voranleuchten. Nüchternheit, Genügsamkeit, Gleichgültigkeipgegen den Mammon waren dasjenige, was sich bei einem Rabbiuen von ■albst verstand.״ Laien getrennter besonderer Stand die geistliche Macht ausübt, da werden Glaubensnormen geschaffen und abder die Glaubenssphäre durchandere Meinung hegt und verbreitet, wird von dem bezüglichen Clerus als nicht mehr zur Confessipn gehörig, pondern als ausgeschlossen erkannt. Dies legt den Grund zur Sectenbildung. Nicht also im Judenthum. Festgesetzte Glaubensnormen, durch deren Innehaltung oder Uebertretung erkennbar wäre, ob man noch zu demselben gehöre oder nicht, finden wir hier nicht. Ein geistlicher Stand, der als Hüter jener •Glaobensnormen die Macht besässe, den Ahtrünnigen auszuschlie96en, ist nicht vorhanden. Und so hat sich in unseren Tagen das erfreuliche Schauspiel vollzogen, dass sich, selbst aus zwei Parteien, in weiche das Judenthum durch den Einfluss der Bildung in allen civilisirten Staaten zerfällt, in eine dem alten Herkommen anhängende und eine dem Fortschritte huldigende, keine zwei sich gegenseitig aüsschliessende Secten haben gebildet, sondern dass dieselben überall und immer sich als ein einheitliches Gemeinwesen betrachten und fühlen. — Diese Erscheinung hat ihren tiefsten Grund in jener Idee des Mosaismus von der Gleichheit und Ebenbürtigkeit aller Glieder der israelitischen Volk6gemeinde.*) Literarisehe Notizen. Von Dr. L. Lewyjohn in Stockholm. (Fortsetzung v. Nr. 41.) 84) Wir haben in den Notizen Nr. 1, 4 und 36 über die editio prima dps Krakauer Schulchan Aruch’s gesprochen. Wir komrrten noch einmal darauf zurück. J. D. § 64 Seif 4 haben mehrere Ausgaben und unter ihnen die Amsterdamer den Satz: אבל ביצים שבורות יבקערה ולא טרופות ונמצא דם בחלבון schon Peri Me־ g&dim (im מ״ז lit 'נ) vermuthet (לכאורה) hier einen Druckfehler, es müsse heissen: יבחל בון und so hat auch unsere Ausgabe und ihr folgen mehrere andere Ausgaben. -— In allen Außgaben steht ibid. § 65, S. 14. יומוכר לעצמו ebenso in unserer Ausgabe, nur ב״ל יהודה hat in den פנים die nach Ture Sahab emendirte Leseart ר לאחרים aufgenommen. — § 67 S. 3 im Rema fehlt jn unserer Ausgabe im Satze ונהגו להחמיר לחתכו ול מולחו düs letzte Wort, was sicherlich ein Unterlassungs. fehler des Seizers ist. Dahingegen in mehreren Aus. gaben das Wort שלא im Satze ebendaselbst: שלא לשבור v מפרקת, obwohWie Schreibweise hierin sehr unbestimmt ist, während hier unsere und mehrere A. ליזהר לשבור haben, haben alle ibid. § 271, 6 ליזהר שלא לעשות, ebenso ibid. § 276,13; Or. Ch. § 3,14; 4, 21; andererseits ist in unserer Quelle das ,ליזהר ל ei״ Verbot, dahingegen Or. Chajim $ 47, 8 זהר mit folgenden Infinitiv ein Gebot. Es dürfte sich wohl empfehlen, eine constante Schreibweise aaazunehmen, die nämlich, dass זהר mit folgendem Infinitiv, oder auch Inf. mit prüf. ל (wie עשות od. לעשות) positive, dahingegen mit präf. מ (wie מלעשות) negative Bedeutung hat. Beachtenswerth hinsichtlich der mannigfachen Schreibweise ist Rema 0. Ch. § 671 Seif 4> wo immer die Phrase זהיר ל־ positiv ist, dahingegen itjid. § 151, 12, wo זהיר mit folgendem מ natürlich negätiv ist. — Eine andere Un- Sicherheit herrscht Betreffs des Genus der Worte בית הכנסת. Dr. Joel hat neulich darüber im Hama- *) Im Eingänge dieser Abhandlung habe ich die Absicht ausgesprochen, mich der herkömmlichen Sitte, obgleich ich sie auf einer veralteten irrigen Anschauung heruhend erachte, zu fügen und mich der Nennung des Tetfugrammatons (des vierbuchstabigen Namens Gottes) zu eutbalten; allein an einigen Stellen war es er• forderlich, von meinem yorsajzo ab/.nweichen und den Gottesnamen JHWH zu nennen, weil auf dessen Wurzel wort Hawa (הוה) »se*n hingewiesen werden musste.

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