Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 7 (1878)
- Issue
- No. 44. (30.10.1878)
- Date
- 1878-10-30
- Page
- Seite 174 (sequence 2)
- Language
- German
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sehen Irrungen verleitet worden ist, und Uns darüber Deinen allerunterthänigsten Bericht erstatten. Schloss Fredeosborg, den 23. Mai 1729.“ Der zweite Brief lautet: ״An den Polizeimeister Hans Hiinmerich rtlcksichtlieh der Aufhebung der gegen dm Juden Henrik Israel, wegen des Verdachtes, den verstorbenen Jens Gedelöche zum Uebertritt zur jüdischen Religion verleitet zu haben, angefangenen Sache, falls kein hinlänglicher Beweis gegen ihn vorliegt, und ferner, dass Se. Majestät darin eingewilligt habe, dass die Juden den auf ihrem Friedhofe begrabenen Gedelöche unter einer gewissen Bedingung wieder aufgraben lassen dürfen. Am 31. Mai haben einige Juden in der königlichen Residenzstadt Kopenhagen, nämlich Meyer Goldschmidt, Jacob Cantor, und Meyer Levy Jacob, als Aelteste der hiesigen jüdischen Nation in ihrem Namen und im Namen der Nation und Henrik Israel in seinem Namen an Uns Memorialen eingereicht, in welchen sie sich darüber beschweren, dass Du sie in mancherlei Weise jungebührlich behandelt habest bei der Vollziehung des Dir am 23. Mai eingehändigten allergnädigsten Befehls, die Leiche des verstorbenen Gedelöche durch die Juden aus dem Garnisons-Friedhof aufgraben und wieder auf dem jüdischeb Friedhof niedersetzen zu lassen, da Wir aber aus De:ner an Uns eingesandten Erklärung bemerkt haben, dass Du mit vielen Menschen eidlich bezeugen kannst, dass Du die Juden in keiner Weise härter als im Einverständnis mit unserer obenerwähnten allergnädig&fen Resolution behandelt hast, 6q dass ihnen gar Nichts־־so widerfahren ist, wie in ihrer allerunterthänigsten Vorstellung angeführt, während Du Dir allerunterthänigst auserbeten hast, dass Dir unser allergnädigstes Commissoriam über die Juden mitgetheilt werde, in solcher Weise verfasst, dass Du dazu bevollmächtigt wurdest, alle ihre Angelegenheiten, sowohl in Betreff ihrer Religion, als der Zählung ihrer Familien und ihrer christlichen Dienstleute zu examiniren; da Wir jedoch nicht geneigt sind, Unser Commissorium hierüber anzu- Ordnen, indem Wir die Ueberzeugung hegen, dass Du, sowohl bezüglich der erwähnten Posten, als im Falle, dass einige der Juden einen Christen zu den jüdischen Irrungen verleiten sollten, das Dir allergnädigst anvertraute Amt auf solche Weise ausübst, dass Du es immer -für uns allerunterthänigst verantworten kannst, — ist es Unser allergnädigster Wille uni Btfehl, dass Du, im Falle, dass gegen den Juden Henrik Israel kein Beweis vorliegt, dass er sich dazu hat benutzen lassen, den verstorbenen Jens Pedersen Gedelöche zum jüdischen Aberglauben zu verleiten, nicht nur ־Ai e von Uns am 23. Mai allergnädigst verordnet« Examinatioa aufhebst, sondern ihm auch die von ihm wegen Entlassung aus demGefängniss deponirte Caution wieder zurückgiebst. Ferner sind Wir damit allergnädigst einverstanden, dass, wenn die in Unserer königlichen Residenzstadt.wohnenden Juden den Commitirten des Armenwesens die Summe von 100 Species-Ducaten nebst den übrigen beim Ausgraben des Jens Petersen Gedelöche und bei seinerBeisetzung auf dem jüdischen Friedhof verauslagten Spesen mit Miethwagen und dergleichen bezahlen, es ihnen erlaubt sein soll, ihn wieder herauszunehiüen und ihn ausserhalb ihres Friedhofs, jedoch nicht in christlicher Erde begraben zu lassen, welches jedoch in aller Stille geschehen muss. Schloss Fredensborg, den 27. Juni 1729.“ Der Mosaisnras and das Aegypterthum in retigiöser and politisch-socialer Beziehung, TOn M. Mannheimer, emirit. Rabbinatsverweser* in OarmstadL (Fortsetzung.) 2) Die juridische Ansicht. Der Mensch, v׳or Gott sich schuldig und strafbar fühlend, substituire für I sich ein Thier, dem er seine Sünden und Strafen imputire, für welche dieses alsdann den Tod als Strafe erleide. Auf diese Weise geschehe den Forderungen der göttlichen Gerechtigkeit Genüge, und eben darin bestehe die Sühne (satisfactio vicaria). Diese Ansicht ist auf den mosaischen Opfercultus durchaus uaanwendbar. Denn nach derselben müsste der Act des Tödtens als die Strafvollziehung der Mittelpunkt der ganzen heiligen Opferhandlung sein, was jedoch der Fall nicht ist, da das Spritzen de3 Blutes auf den Alta>* oder gegen den Deckel des Zeugnisses der wichtigste Act dabei und der unmitteibare Ausdruck der Opl'eridee ist. 3) Die symbolische Ansicht. Nach dieser auf den mosaischen Opfercultus verwendbaren Ansicht bezeichnet' das Opfer die innere Hingabe des Opfernden an Gott, es ist ein Symbol dieser Hingabe. Der Opfernde berührt gleichsam Gott, um wieder von ihm berührt zu werden. Er will in Gemeinschaft mit Gott bleiben, und wenn diese gestört ist, die Störung wieder aufheben. — Unserem reflectirenden Verstände, der gewohnt ist, Göttliches und Menschliches, Geistiges und Leibliches, streng zu trennen, sind symbolische Formen der Gottesverehrung befremdend; wir haben dafür kein rechtes Verständniss. Anders im hohen Alterthum, in der Jugend der Völker. In ihrer Anschauung war jene strenge Scheidung nicht vorhanden, und da lag es dem Menschen nahe, den innerlichen Act der Hingabe seines Seins und Wesens an die Gottheit durch einen äussjern Act der Hingabe eines geliebten Gutes zu symbolisiren. Ehedem war der organische d. h. aus dem innern Gemüthsleben unmittelbar hervorgehende Aufdruck äusserer Darstellung das Symbolwie später das Wort in Schrift und Sprache. Nun gab es zwar noch andere Völker des Alterthums, bei denen das Opfer ein Symbol war; allein ihre symbolischen Opferformen hatten durchgehends eine kosmische Bedeutung, während die mosaisehen eine ethische hatten, und gerade durch das hin• zugetretene ethische Moment sich vor andern auszeichneten, indem der ganze mosaische Opfercultus vom Bedürfniss der sittlichen Läuterung durchdrungen war.— Der Kern und Schwerpunkt der ganzen Opferliandlung war deshalb das auf den Altar oder gegen den Deckel der Bundes• lade zu spritzende Blut. Das Blut ist nach biblischer Ansicht das Leben; es ist der Sitz der Lebensäusserungen, der Empfindungen, Begierden etc. — Der Opfernde legte seine Hand auf das Opferthier, um seinen Willen zu erkennen zu geben, dass er das Thier Gott weihen wolle. Der Priester spritzte das Blut auf den Altar oder gegen den Deckel der Bundeslade, um anzudeuten, dass der Opfernde sein selbstisches Leben und Sein an Gott hingebe; dass er eine Vereinigung mit ihm suche; dass er ihn gleichsam berühre, um wieder von ihm berührt zu werden, d. i. Sühne, Gnade und Heiligung von ihm zu erlangen. Bezeichnend ist die Stelle 3. Mos 17,11, »Das Blut sühnt durch das Leben“. Man könnte nun zwar selbst nach dieser Ansicht das Opfer eine Stellvertretung nennen, aber keine reale, sondern eine symbolische. — Die Geschichte Israel’s ist eine Geschichte der Ausbildung der wahren Religion, und so musste sie auch zeigen, was das wahre Opfer ^i. Sie musste vom imvollkommnea zu immer vollkommenerem Opfer aufsteigen. Der Opferbegriff musste sich vergeistigen. Und so geschah es auch. Als Sprache und Schrift sich immermehr ausbildeten, da verlor sich im Volke immermehi das Verständniss der Opfersymbole. Man pflegte nur auf das äussere Zeichen zu sehen, ohne an das Bezeichnete, an den innern Vorgang zu denken und verfiel in Werkheiligkeit. Das veranlasste viele gottbegeisterte Männer und Propheten, gegen die Mängel des thierischen Opfers zu eifern, den.