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Das jüdische Literaturblatt · 1878-07-24 · No. 30. (24.7.1878) · p. Seite 118

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
7 (1878)
Issue
No. 30. (24.7.1878)
Date
1878-07-24
Page
Seite 118 (sequence 2)
Language
German
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elbst. Der Geist aber, der nicht mehr dem Bereiche des sinnlich Wahrnehmbaren angehört, ist kein Untersachungsdftject für den Physiker und Anatomen*. Ans vollem, ganzem Herzen rufe ich es aus: eine riehtige Philosophie kann and darf nichts Anderes sein, als eine Propädeutik für die christliche Religion“! — Freilich hat Carl Vogl, der jüngst darüber berichtet#, [״diese Verirrung“ auf Rechnung einer ״religiösen Verwerf ungaspalte,“ eines ״Abgrundes für die. vernünftige Logik“ gesetzt, aber dabei denpoch betont: ״Wenn die Darlegung dieser Lücke zur Charakteristik des erst vor zwei Monaten, am 20. März d. J. verstorbenen Zeitge- Possen gehört, so wird sie ebensowenig sein späteres wissenschaftliches Andenken trüben, als dasjenige Newtons durch die Apokalypse und den Propheten Daniel getrübt wird. Mayers Name witd genannt werden, so lange es überhaupt eine Wissenschaft gibt“.... Man wird sonach Darwinistische Anwandlungen bei den Talniudforschem, nicht gar so sonderbar linden. (Schluss f.) f - Einige Bemerkungen za Hausrath’s ״Neutestamentliche Zeitgeschichte“. . r » _ (Fortsetzung statt Schluss.) S. 38: ״Nicht weniger als 480 Synagogen zählte die unmässig grosse Stadt.“ Belegstelle: Megilla 73, 4. Dieser Beleg hat keinen Sinn, denn der Tractat Megilla _bab. hat überhaupt nur 32 Blatt von je 2 Seiten, die allgemein mit a und b oder mit 1 und 2 bezeichnet werden. In Megilla ist mir auch eine Notiz über die Zahl der Synagogen in Jerusalem nicht bekannt. Dagegen heisst es Ketuboth 105a: R. Pinchas sagt im Namen des R. Osaja: 394 Gerichtsstellen gab es in Jerusalem, eben so viele Synagogen, Lehrhäuser und Schulen. Von Bethar heisst es Gittin 58a, dass daselbst 400 Synagogen waren, doeh trägt die Stelle einen sagenhaften Charakter. 8. 61: ״Bei denglänzenden Erfolgen seines Königthums vergase das jüdische Volk, dass die monarchische Regierungsform dem Gesetz im Grund zuwider war.“ Das ist nicht richtig! 8 Deuteron 17, 14. 15^ Vielmehr wird von Allen, welche die Gebote der Schrift gezählt, auch־die Einsetzung eines Königs nicht vergessen. 8. 67 ward von dem aus 71 Mitgliedern bestehenden grossen Synhedrium gesagt: ״Waren 23 Mitglieder beisammen, so galt die Versammlung für beschlussfähig und die Verhandlungen begannen.* Hier liegt eine Confandirung des grossen, aus 71, und des kleinen, aus 23 Mitgliedern bestehenden Synhedriums vor (8. b Synhedr. 86b. 88b. Tosefta Synhedr. 6 Chagiga 2.) Das Bet-dinhagadol, das in der Lischchath-hajasit seinen Sitz hatte, war nur bei Anwesenheit von 71 Mitgliedern beschlussfähig, während das kleine Synhedrium bei 23 Anwesenden nicht blos beschlussfähig, sondern vollzählig war und nur bei gewissen Stimmverhältnissen — bei Todesurtheilen — fand eine Ergänzung aus den Reihen der anwesenden Gelehrten statt, die auch bis zu 71 fortgesetzt werden konnte (das 36b 11 37a). 8. 72 Antn. 9 wird Rasehi ״Jarchi“ genannt Uebrigens ist da der citirten Stelle nicht von einem ״Presbyiercollegium“, sondern von dem Synagogendiener (חזן הכנ&ת) die Rede. 8. 76 wird für die Thatsache, dass naÄihafte Gesetzeslehrer auch verheirathete Schüler hatten, als Belegstelle angeführt iu Anm. 3: ״So Hillel nach b. Sota 21a*. Dort ist aber nicht zu ersehen, dass Hillei der verheirathete Jünger eines namhaften Gesetzlehrers war, sondern dass er den Studien oblag, während sein Bruder Rhebna Geschäfte betrieb. Die Thatsache selbst aber ergiebt sich aus vielen anderen Talmudstellen. S 81: ״Schon die Pirke Aboth stellten diesen Grundsatz (machet einen Zaun um das Gesetz) als den ' leitenden an den Eingang ihrer Sammlung!“ Wie schief! Welche Verkennung dieser Pirke Aboth spricht aus diesem Satze! Als ob hier überhaupt ein leitender Gedanke und nicht vielmehr die chronologische Reihenfolge der Autoren das massgebende Motiv für die Siellung der Aussprilehe ist.*) Uebrigens wird dieser Satz nicht als ein Ap־iSPruch Simons des Gerechten, wie H. sagt, sondern 8er ״grossen Versammlung“ angeführt! Was endlich in der Note die lat. Uebersetzung des Satzes: Facite sepem legi, bedeuten soll, ist mir unerfindlich, da die Pirke Aboth bekanntlich ursprünglich im Mischna-Hebräisch geschrieben sind. Vielleicht soll’s eine Entschuldigung etwaiger irrihümer sein, indem nicht der Text, sondern eine Uebersetzung dem Verfasser vorgelegen. S. 83 wird für den Spruch Gamliels: ״Verzehnte nicht zuviel vermuthungsweise!“ als Quelle falsch Demai 3, 5 angegeben. Der Spruch steht bekanntlich Aboth 1, 16 and hat nicht den von H. zur Charakterisirung Gamliels angegebenen Sinn, sondern den, dass man den Zehnten nicht nach blosser Abschätzung, sondern nach Maass absondern solle, damit man nicht zu wenig gebe. Das. ist aas Tob. 2, 5 angegeben, dass der Unreine nicht Speise nehmen dürfe Dies entspricht weder dem mos. noch dem talmud. Rechte, nach welchem nur der Priester im Zustande der Unreinheit keine Priestergaben geniessen durfte.**) S. 87. ״Wie der Talmud kurzweg von den ״Piagen der Pharisäer“ spricht“, hierzu Beleg: Sota f. 20. Hier ist der Ausdruck der Mischna: מכות פרושין gemeint, was aber, wie schon die Zusammenstellung mit אשה פרושה ergiebt, die Selbstgeisselung der Ueberfrommen bedeutet, wie es auch der Talmud das. 22b erklärt. S. 90: Schlagende Beispiele parabolischer Lehrweise, die erhalten sind, scheinen allerdings nach den Evangeüen geformt und stammen aus einer spätem Zeit“ Beleg: ״So z. B. das Gleichniss des R Elieser in Pirke R. Elieser C. 31“. Als ob der Verf. der Pirke R. Elieser nicht an Talmud und Midrasch der Vorbilder genug gehabt! Zugleich aber bemerkt H. in dieser Note: ״Aber dieselben sind z. Th. erst, im 8. Jahrhundert abgefasst“, und doch hat er oben S. 22 aus diesem Buche Stellen zur Charakterisirung der Zeit Jesu angeführt! S. 91. ״Der Feind, der die Stadt belagert, ist der Teufel“. Hätte H. anstatt Hieron Cohel. 9, 14 f. die primären Quellen in Talmud (b. Nedarim 32b. Beresch. Rabb. P. 15) nachlesen können, so hätte er getunden, dass nicht der Teufel, sondern ״der Trieb zum Bösen“ gemeint ist, wie in dem ״weisen Mann* die im Menschen lebende Neigung zum Guten. S 96. ״Aber der Tractat Sanhedrin beweist mit ihr (mit der Beweismethode משני כתובים) nicht eine sittliche Wahrheit, sondern den Furwite, dass der Staub Adams aus der ganzen Welt zusammengebracht sei u. 8. w.“ Hier sind mehrere Fehler: 1) nicht wie in der Kote angegeben: Fol. 56, sondern 38a; 2) ist dort, wie ans der richtigen Lesart hervorgeht, kein Beweis משני כתובים, sondern מכתוב אחד, indem der Vers aus Chron. II. J6, 9 eine in den Text »ekommene Glosse ist. Vrgl. Jalkut Psalm 139, und Rasehi zur Stelle, der einen an- *) Dass dieser Grundsatz von der synagoga magna als ״leiten־ der Gedanke“ auf gestellt worden, lässt sich nicht gut bestreiten (Red ) *״) Vgl dagegen Levit. 7, 21, wonach auch der unreine Nicht• pnester Opferfleisch nicht geniessen durfte. (Red.)

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