Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Literaturblatt · 1878-06-26 · No. 26. (26.6.1878) · p. Seite 103

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
7 (1878)
Issue
No. 26. (26.6.1878)
Date
1878-06-26
Page
Seite 103 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
88% known words query
IRI
…/5367336-6488234-8755633--1046-4854490
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 103 — blos schüchtern wagt sich der Versuch selbstständigen Schaffens. Noch die ersten Oaonim hielten es für riehtiger, eigene religiöse Anschauungen lieber in" Form von Briefen als selbstständigen Schriften niedeiizulegen. Der Umschwung fand in Babylonien statt; in andem Landen scheint man noch Jahrhunderte unter dem Banne jenes Gesetzes gestanden zu haben. ן Oie Juden unter der vielhundertjährigen Herrschaft der Westgothen, deren hohe Begabung und! geistige Regsamkeit aus den Schriften ihrer erbitterten Feinde unverkennbar hervorleuchtet, deren Streitschrijften die Erzbischöfe Julian und Hildefuns zu einem für dieselben nichts weniger als glücklichen Kampfe herausfbrderten, deren Spott den König Egica fürchten gemacht — sie haben Dank der starren Einhaltung jenes Verbotes n׳cht ein einziges schriftliches Denkmal uns!unterlassen. Erst die InvasioD der Araber, deren Züjjen sich auch einzelne jüdische Krieger und Wanderer angeschlossen halten, brachten Kunde von der grossen 6tattgefundenen Umwälzung im Judenthum nüch Spanien und Europa. Hätte sich das Ereigniss zu Zeiten Rabbifs in Palästina zugetragen, die Nachricht davon hätte sich schneiler verbreitet, sicherlich nicht einer solchen Periode bedürft, um in die Gemeinden des Exils zu dripgen. Za denEdicten d. Hellenen gegen diejJuden. ' Das erste Buch der Maccabäer erzählt wohl von den Befehlen des Antiochus zur Errichtung griechischer Altäre im Tempel zu Jerusalem und an anderen Orten; ferner, dass die Vornahme der Beschneidung,j die Enthaltung von verbotenen Speisen und die Keier des Sabbats und der Festtage bei schweren Strafen j verboten wurden, sowie dass blutige Verfolgung alle Diejenigen traf, die der angestammten Lehre Treue bewahrten und sich der Hellenisirung widersetzten. Jedoch njiit diesen Verboten allein, die darnach angethan waren; den Lebensnerv des Judenthums zu durchschneiden[ und die Sonderart des jüdischen Bekenntnisses aufzuhetyen — begnügten sich die Giiechlinge nicht Sie ersaijnen noch andere grausame Edicte, die das Aufhören d|er bisher bewahrten S tarn mesr ein heit und die Untergrabung derEhrederFamilieunddesHausesbe zweckten. Jellinek, der grosse Kenner der Hagada und Herausgeber ungekannter oder wenig zugänglich gewesener Midraschim, theilt‘y4 grausame Edicte der Griechen gegen die Juden mit, die von hoher Bedeutung für die Kenntniss der kritischen Zustände jener reli^ionsfeindliehen Zeit sind. Sie lauten:! 1) Jeder Isrielit solle auf die Hörner seiner Rinder und Lämmer aufschreiben: Er habe kein|en Antheil an den Gott Israels. Hierdurch sollte religfonstreuen Israeliten jeder Gebrauch und Genuss dieser änentbehrliehen Hausthiere unmöglich gemacht werdet). 2) Die Tbüren israelitischer Wohnungen sollen weder Schloss noch Riegel haben. Damit Tl'hor und Thür offen sei für die blutschänderischen Gelüste der Griechen an Israelitinnen. 3) wurde den isr. Frauen bei Todesstrafe die Reinigung von der Menstration verboten. Wer jeine Frau hierbei betraf, dem soll sie zum Weibe, und' ihre Kinder seine Sclaven werden.! 4) soll der Stadtoberst das jus primae nöetis haben. Das letztgenannte Edikt, ein tief empörender Angriff auf die in Israel hochgehaltene Frauejiehre und Sittlichkeit soll das Zünglein der Duldsamkeit und des Gleichmuthes zum Schwanken gebracht undj die todjes- ') Beth Hmniiirascli VI. (3. Recension Chan Ufa Midrasch) Wien 1878.; muthige Auflehnung der Afakkabäer gegen I eilos bewirkt haben. Denn als Hannah, die Tochter des Matatias ein Opfer dieser das Menschenrecht und das sittliehe Gefühl verhöhnenden Usurpation werden sollte, entflammte sie in herausfordernder Weise ihr;n Vater und ihre Brüder, sich der den Familen an getlianen Schmach zu erwehren. Durch diesen Bericl it erhält das, von den Zeitgenossen aus welchem Llruntje immer stiefmütterlich behandelte Chanukafest, ei* hoc bethisches Relief. ,! Der Werth dieser ältesten, besten und ausführlichen Relalion der Edikte des Antio! nur erhöhet, wenn wir versuchen^ sie mit and! hagadistischen Literatur vorkommendeu z e r s t Andeutungen in Zusammenhang zu bring! zugleich '■ vJ us wird _ n in der 1 eueten ׳.'■־j Exod. ch ibid. Rabb. c. 15; Lev. c. 13 wifd von יון, das und Ber. Rabb 44j 65 ״Scofrpion, Tiger, Reicl j der Finsterniss“ genannt wird in bitterer Weise ohn j Angabe näherer Details die Klage geführt wegen des an Israel ergangenen Befehles השור שאין להם חלק pp כתבו על באלהי ישראל; ferner Lev. R. c. 13 und Jalkut Sehemini Abs. 536 כתבו על קרן השור שאין להש חלק לעולם הבא. Bei dem Utnstande, als die griechische!Herrschaft unter den Alexandrinen (Lev. R. 13) die lobsf kennung findet ייון שמגדלת צדיקים Stünden saehen, welche den griechischen Druck[ und zwang mit scharfen Ausdrücken tadeln, nclt mitielter da. Hält man sidh aber das erste der im Chanuka-llidrashh ausführlich referirten Edijkjte gegenso wird damit nur;der schwere Eingriff geger=—*-y•' welchen Antiochus siah im Öffentlichen1 und häusne Anerlese Thatie wissensunverwärtig, sselt, liehen Leben der Israeliten'erlaubte, inderri er ihnen befahl, ihren Gott abzuschwören durch die mit eigener Hand vorgenommene Weihung ihrer Hausthiere den Götzen, durch welche Handlung sie zum Hausgebrauche'und zunfi Tempelopfer ungeeignet ge-׳ macht wurden. Im Jalkut Elies I 82 wiijd im Chanuka-Midrasch'citirt: ,Die Griechen haben 1ü 3er Israel verhängt, auf jeden Riegel im Hause soll pii!gegraben werden, dass es keinen Antheil an dem G3tt Israels habe.“ Hatte das früher besprochene Eingraben auf die Hörner der HausthieCe für die Förderung des griechischen Götzencultus bei den widerstrebenden Juden• eine Bedeutung und §inn, so müsste dies in Bezug auf die Thürriegeln unsinnig genannt werdep. Anders aber verhält es sich, wenn dieser Befehl mit t^em zweiten Edikte unseres Uhanuka Mid. in Beziehung gebracht, wird, welches einen üblichen Versch 1 uss pn den israelitischen Häusern untersagte Im Connexe *ait diesem Edikte dürfte auch die tälmudische Bestimmung sein, dass ein Haus ohne Riegel kein Privateigenthum genannt werden könne. Dass den Hagadisten a^ch das dritte Edi ri! bekannt war, geht auS Ex. Rabb. c. 9 hervor. Daselbst wird mit Bezugnahme auf die Härte der Aegypfer angeführt: ״Sie Hessen nicht die Töchter der Israiliten sich reinigen von ihrer Unreinheit, damit sie sich nicht vermehren sollten, daher wurde das Wasser der Aegypter in Blut verwandelt.“ Auf die ägyptische Zeit, in der es י noch keine Reinigungsgesetze gab, körnte dieses nicht gemünzt sein Abep im Volksbewusstsein aus der griechischen Zeit herilebend, dürfte es von den Hagadisten als quid pro 4^0 auf die Bedrückung der Aegypter übertragen worden sein. Auch auf das vierte Edikt, das sogena ante .״Her-' renrecht“ betreffend, finden sich Anspielungen Ber. Rabb. c. 26 und JerufeT Keth. 1, 5. An ersterer S eile wird diese Brutalität als Sittenverderbniss der fntidiluvianischen Zeit angeführt. Diese wenigen hier angeführten Stellen, d e noch ver-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.