Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 7 (1878)
- Issue
- No. 26. (26.6.1878)
- Date
- 1878-06-26
- Page
- Seite 102 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Tp!frW1 - IBC™ 7IJP — 102 — lassen. Hier ein Spedmen. Der Spruch des Fuchses | lautet: ,Wehe, wer sein Haus baut 'mit Unrecht, seine Gänge mit Ungebühr, seinen Nächsten arbeiten lässt umsonst und ihm seinen Werklohn nicht gibt.“ Jeremias 22, 13 Da hätten wir eben eine treffende Schilderung aus dem .Leben des Fuchses! Denkt man nämlich an den listereichen Meister Reinecke, wie er ^uweilen, anstatt sich selber seinen Fuchsbau zu graben, mit den doppelten Ausgängen ihn zu *ersehen und wohnlich herzurichten, solches erst von andern Thieren fiir sich thun lässt, um sie dann aus ihrem wohnlichen Heim zu vertreiben und dasselbe zu seinem eigenen Malepartus umzuwandeln; wie er beispielsweise den Dachs aus seinem Bau jagt, um ihn für sich zu adoptiren: so muss man wohl in jenem Spruch beinahe wörtlich den bezeichnendsten Strafsermon auf das Treiben des Fuchses errathen.*) (Ein grösserer Schlussartikel folgt.) . Einige talmadische Termini, kritisch beleuchtet ▼on Dr. J. S. Bloch in Brüx. (Schloss ) Noch mehr. Nicht die Schüler Rabbi's allein stritten über dearichtigen Wortlaut der Mischna. Rabbiseiber, in spätem Zeiten über den richtigen Wortlaut einzelner Halacha’s befragt, wusste nicht mehr sich derselben genau zu erinnern, Jeruschalmi Maaser Scheni 5, 1, Ket. 4, 11. Dies ist der schlagendste Beweis, dass keine schriftliche Redaktion der Mischna stattgefunden hat Er hätte j|ich sonst sehr leicht solche Fragen leicht orientiren können. Für die gleiche Annahme spricht auch das im Codex zu Tage tretende Bestreben, dem Gedächtniss Anhaltspunkte tu bieten, dem Erinnerungsvermögen zu Hilfe zu kommen. Wir haben dabei nicht die Zeichen und Zahlen im Auge, auf welche Luzzatto aufmerksam gemacht bat, sondern eine andere nicht, minder wichtige Erscheinung Schon die Amoräer wiesen auf die Eigenthümlichkeit hin, dass die Mischna es liebt, wo es nur einigerma88en angehet,' Bibelverse zur Legitimation der Halacha’s heranzuziehen. מילתא דאתיי מק״ו טח־ן ו2תב לה קרא und in anderer Weise Aebnliches, Wer der Sache auf den Grund sieht, erkennt, dass dies blos aus der Ursache geschieht, weil die Anknüpfung an das Bibelwort dem Gedächtniss gut thut Beim Lesen der 1 Schriftstelle kommt dann immer dje Halacha in Erinnerung. Daher suchte man oft selbst unwichtige fabhimschfi Verordnungen an einen Bibelvers anzalehnen, nicht etwa, wie man irrtbümlich glaubt, um ihr eine moralische oder autoritative Stütze zu geben, :— das wäre ein inserlicher Widerspruch — sondern um dem Gedächtniss einen gewissen Halt zu verleihen. מדרבנן וקרא אסמכתא בעלמא הוא• Also lediglich eine Anlehnung für’s Gedächtniss Man muss sich gewöhnen, auch beim Talmudstudium dem Wortsinn Rechnung zu tragen. Sehr oft wird das Bibelwort herangezogen mit dem charakteristischen Bemerken: ואע״ם שאין ראיה לדבר זכר לדבר. Dass זכר לדבר nichts anders 'als eine Stütze ,zur Eirinnerung des Gegenstandes“ bedeutet, ist־ wohl unzweitelhaft. Ganz dasselbe besagt das Wort אסמכתא Zum Schlüsse möchte ich blos noch Folgendes hinzufügen: An verschiedenen Stellen des Talmuds wird eines Verbotes gedacht, das sich gegen jede schriftliche Aufzeichnung, sei es der Halacha oder Agada, kehrt. *! in Note 1 der vor. Nr. Z. 2 muss ea st. ״desselben“ heissen : ,ו״*י solchen*. Ich würde demselben keinerlei Gewicht beilegen; es ist mir nicht unbewusst, dass solche Verbote für die Praxis selber ein ernstes Hinderniss nie gewesen sind. Dazu kommt, dass die ihnen beigegebene biblische Ableitung ganz den scholastischen Charakter des spätem Talinudismus an der Stirne trägt, den Eindruck hohen Alterthums nicht hervorruft Eine Frage jedoc'1 muss sich Jeder vorlegen: Woher kommt es, dass schon die Manner der Eccl. m. über ihre Wirksamkeit kein schriftliches Denkmal hinterlassen, dass hervorragende Geister wie Hillel, Ben Sakai, Elieser Hyrkanos, Josua ICarchi, Akiba ben Josef u. s. w. nicht den fnnern allen Mensehen und Nationen gemeinsamen Drang'gefühlt hatten, das was sie in ihrem Herzen getragen, was ihre Gedanken erfüllte, ihr Leben bewegte, in schriftlicher Aufzeichnung den spätem Nachgebornen kund zu geben? Warum dieses sonderbare Geizen mit ihrem Geiste, dieses unerklärliche Heimlichthun mit dem, was sie dachten, dieses Verschlüssen des Herzens mit Allem, was es fühlte? Waren dem Genius dieses geistreichen und lebhaften Volkes die Flügel gebunden, dass er keinen höhern Aufschwung mehr versuchte, oder hat er sieh frei wil lig in den Schmollwinkel zurückgezogen aus Gram über die platzgegriffene Versumpfung der Geister in der halachischen Casuistik? In welcher Verlegenheit ist der Geschichtsschreiber, wenn er von jenen Männern und ihrer Bedeutung ein Bild zeichnen will! Die im Talmud aufbewahrten kurzen Sätze und Lehrmeinungen sind zu spärlich und winzig, um damit auch nur ein minder hervorragendes Leben auszufüllen. Der geistige Reichthum oder die Armuth einer Nation, eines Zeitalters wird immer nach der resp Literatur bemessen. Welch ein Räthsel! Der grosse lange Zeitraum vom Abschluss des Kanon bis zur Redaktion der Mischnäh, die an hervorragenden Geistern doch gewiss nicht arm war, hat kein einziges auch nur unbedeutendes literarisches Denkmal aufzuweisen! Es muss also wirklich ein religiöses Verbot die schriftstellerische Thätigkeit gehemmt haben, ein Verbot aus sehr früher Zeit, von einer uralten autorativen Behörde, denn es hatte schon sehr früh allg. Geltung. Wir finden es in der That in dem wohl von der Eccl. m. selber herrührenden Epilog zur kanonischen Literatur am Schlüsse des sogen Predigerbuches: ויתר מהמה בני הזהר עשית ספרים הרכה אין קץ. Vgl. Midrasch z. St. u. zu Numeri cap. 14. Synhedr. jer. 28a, wo diese Stelle im Sinne eines solch strengen Verbotes aufgefasst wird. (Vgl. meine ״Studien“ p. 45.) Ist das richtig, — und nach all dem Gesagten scheint ein Zweifel kaum möglich — so gilt es die zu ermitteln, welche das so streng beobachtete Verbot zuerst aufgehoben haben. Juda hanassi kann es nicht gewesen sein. Er hat einzelne Erleichterungen mit Bezug na■ ment!ich auf das Erlassjahr und den Zehnten getroffen, die sehr häutig erwähnt werden (jer Schebiith VI p. 37a Demai II p. 22d und an andern Stellen). Selbst Erleichterungen, die er blos beabsichtigt hat, wurden von der Tradition aufbewahrt (Megilla 5a jer. I, VI). Es hätte also gewiss nicht an Nachrichten gefehlt, dassl er das Verbot der schriftlichen Aufzeichnung der Halacha aufgehoben, wäre diese Aufhebung von ihm be-| wirkt worden. In der That aber sehen wir in der auf Juda ha־| nassi folgenden Amoräerperiode noch immer keine schrift-1 stellerische Regsamkeit, keinerlei literarisches Schaffen.! Die Wendung tritt erst in der Saburäerzeit ein, und ent-l wickelt sich allmählich und langsam. Es beginnt eine! Sammlungsthäligkeit, das Aul'zeiehnen alter Erinneruni gen uud Ueberlieferungen,' man sucht Vorsorge zu tref-f fen, um die mündlich erhaltenen stark gefährdet« Geistesschätze vor gänzlichem Vergessen zu retten, ut