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Das jüdische Literaturblatt · 1877-12-05 · N° 49. (5.12.1877) · p. Seite 195

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
6 (1877)
Issue
N° 49. (5.12.1877)
Date
1877-12-05
Page
Seite 195 (sequence 3)
Language
German
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Geister zu beschäftigen, trat in den Kreis der Discusion ein. Der Taimud selbst berichtet darüber: כעל לוב אביי למפרע ״ נובה רבא אמר מכאן ולהבא גובה.&« nicht xechtzeuig eingelöstes Pfand i>t nach Adaja Eigenthum des Gläubigers — von der Versatzstunde an, die dem ursprünglichen Besitzer das Lerfügungsrechts genommen hat; nach Raba aber erst vom Verfallstermin an, als der Eigenthümer sein Recht destnitiv aufgegeben." Vor dieser Zeit, als das Problem noch gar nicht gestellt und nicht discutirt war: wie hätte man da an die Lonjequenzen desselben für Pessach denken sollen? Für Abaja und Raba war es allerdings von Wichtigkeit, ihre civilrechtlichen Grundsätze für die ChamLzgesetzgebung fruchtbar zu machen: sie thaten es, iitdem sie die alte Halacha den neuen in Discusion gekommenen Anschauungen entsprechend oerändert, verbessert haben. Adaja's Anschauung treffen wir in M. I, die Raba's in M. II. Die Wiffenschaft ist aber in der Lage weiter noch zurückzugehen und nachzuweisen, daß selbst die Halaria in der Toffefta ein späteres Stadium in der ChamSzhalacha darstellt. Ursprünglich waren die Eigenthumsverhaltniffe überhaupt nicht egjjcheidend. In der Mechilta (e<1. Weiß p. 14 b;) lesen wir: בבתיכם ( י <• יצא חמץ ישראל ברשות נכרי׳ אע״ם שיכול לבערו אבל אינו ברשותו. וחמץ נכרי ברשות ישר^ אע״פי שהוא ברשותו ׳אינו יכול לבערו. Die juristischen Momente spielten hier noch gar keine Rolle.Jm Hause des Nochri durste man selbst eigenes Chomez belasten: eben so wenig war an vermpflichtet, fremdes Chomez aus dem Haujie sortzuschaffen. Später, erst klärten sich die Begriffe, man sah ein, daß falls das Chomez beim Nochri aufbewahrt werden dürfte, alle hieraus bezüglichen Gesetze, illusorisch würden, und ein strengeres Verfahren müßte diesem Einhalt thun. Das juristische Moment des Eigenthumsrechtes wurde zum Kriterium erhoben, dieses findet in der Toffefta ihren Ausdruck, mit Bezug auf verfallene Pfänder wurde jenes Princip allein berücksichtigt. Als dann die amoräischen Gesctzeslehrer die Frage vom EigenthumSrechl der Pfänder vor dem Einlösungstcrmin zum Austrag zu bringen suchten, galt eS, ihre Enlscheidüngen als von alten Tanaiten anerkannt und bei den Pessachgeietzen ausgesprochen, darzustellen. Selbstlos haben sie ihre eignen Verdienste den Vorfahren zugeschrieben, bei denen sie überhaupt alle ihre eignen Gedanken vermuthet, gesucht und gefunden haben. Freilich geriethen die alten Tanaiten dadurch in arge Widersprüche mit einander und hätten wir nicht die Toffefta, die uns den Wortlaut der alten Halacha ohne die späteren Verbefferungcn zufällig aufbewahrie, wir vermöchten die grellen Widersprüche uns nicht zu erklären. (Schluß folgt.) Literaturbericht. Receosionen. Mach, Dr. I. S., Hellenistische Bestandtheile u. s. w. (Fortsetzun.) Was nun die vom Herrn Dr. Bloch zusammengestellten Schwierigkeiten bei Annahme eines wirklichen Ereig- Ziffer, wie dies im Buche Esther erzählt wird, anlangt: so Dabe ich dieselben in einer schon früher veröffentlichten Ab- Handlung wohl gesühlt, aber auch zu löse» versucht. 'Nach meiner genauen Untersuchung stellte sich nämlich das Resultat heraus, daß die im Buche Esther erzählte Geschichte in der That vorgefallen ist; und zwar im «edisch - persischen Weltreiche unter Cyaxeres II., älterem Bruder des medischen DariuS und Oheim des spätern persischen WeltbeherrscherS iyrus, wie dies aus der nachfolgenden chronologischen Uebersicht der a«f die Geschichte im Buche Esther Bezug habenden Dynastien wahrzunehmen ist. vor tlhr. A. Stabilen. 627 -605 Nabbpol-lsar (I. נבוכז־נאצר) regierte 21 A (i». besten letzten Jahren Eroberung Assyriens mit Cyäreres I. König v. Medien, in deffen 29. u. 30.jJ.) (siehe Medien) 605—562 Nrbjnchadnezar (II. נבוכדנאצר), Sohn d. Vorige», j regierte 2 Jahre neben seinem Vater und 43 j Jahre allein. Seine Hauptgemahlin war Nie-, toLis, Tochter des medischen Cyaxere» I. f 1“''->:--׳ '״-־״ .י .w ------- «.-.1—1- 11-־׳! 562—560 Lvilmerodach (*אויל מרודך) Sohn d. Vor-, re»! gierte 2 Jahre, (s. Anm.) 560—556 Neriglassar (נרגלאמר) Schwager b. Vor., war! ein Magier (vgl. Jerm 39. 53.), r. 4 I.! 555 Laoorofoorchad (נבואסרחד) Sohn d. Vor , r.A> 555—538 Nadonid (ברשאצר) Sohn d Evilmcrodach und! Enkel Nebuchadneza?s und der dtictoris (s. Dttt.1 5,j 10—52), regierte 17 Jahre. r ן (Untergang des babylonischen Reiches.) L. Medien.! 635—596 Lirxere» (I. אחשורש) regierte 40 I. ' 595—560 Astyage» (II.אחשורש) Sohn des Vor , reg. 35 I) 560—538 «jarrrf# II. (III,אחשורש) Sohn d. Vor^ r. 2»Zs 543 Verstoßung seiner ersten Gemahlin Bafti^ welche eine Schwester des babylonische» Belschazar war (s. Anm.) 538—536 Darin, L (דריוש מז־־יא) Bruder d. Cyaxeres II^ regierte 2 Jahre. | C. Perfien.! > 536—529 Eyrn» d. Große (כ1רש) Sohn der medische Man» dgne (Tochter d. Astyages) und Neffe d. Darin» t u Cyaxeres II., regierte allein noch 7 Jahre.! 529—522 Gamdysr» (אחשורש פרמיא) Sohn d. Vor., r., 7 I. 522 Nseudosmrrdi» (ארתחששתא) (ein Magier)' r-- gerie '/, Jahr. ki 522—486 Karin» Hystaspr» (דריוש פרמיא) (Neue Dynojstie), r. 36 I., seine Frau war eine Tochter Cyrus. (Die letztm ProphetenChaggai und Secharja r<^ 486—466 ) rrxr» (I. ארתחשסתא) Sohn d. Vor., r. 20 I. 466—425 (ncl.) Artaxrrxrs Longimanus (II. ארתחשמתא^ Sohn d. Vor., regierte 41 Jahre. (,. 458—432 Wirksamkeit der jüdischen Volks-!• Häupter Esra und Nechemja. Anm. Die Hauptgemahlin des Coilmerodach war auch, eine medische Prinzessin — wahrscheinlich eine Tochter Astyages und älte re Schwester Cyaxeres II. und Darius L und der Mandant Mutter des Cyrus —. Nach einigen Geschichtg-, forschern aber war die Hauptgemahlin ׳Nebuchadneza?S eine gewisse Amyijte (oder Aroile), und sei vielmehr Nickoris die Gemahlin des Avilmewdach gewesen, die ihn auch zur FreslaffuUg deS gefangenen jüdischen Königs Jojachin (s. II. Ä5« nig Ende) veranlaßt habe; allein das konnte auch Nictor» als Mutter Evilmerodach's durchgesetzt haben. Jedenfa^ war!diese brave Königin unter Belschazar's Regier Wittwe, weshalb sie nicht zu deffen Trinkgelage, gl< feine» Gemahl in^und seiner übrigen Frauen (נלתה ולתנתח Dan I 5, 2)*), erschienen war, dis sie von der wunderbar Wandschrift gehört hatte (s. ds. V. 10—12 u. vgl shz Jh Jjarchi's Com«entar). — Ebenso lasten einige Geschichtsfoicscher Pasti!die Tochter — anstatt Schwester — de» gelten Die »eweise au« Daniel wird die Ikritil nicht al« lasten. > “

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