Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 6 (1877)
- Issue
- N° 26. (28.6.1877)
- Date
- 1877-06-28
- Page
- Seite 103 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 103 — dodamento das jus!episcopale in rebus ceremonialibus {fadaeorum allezeit behaupten. Zum Schluß wird noch auf das neue von Kais. Mas. onfirmirte Reglement! der Judenschaft in Hamburg, portugiesischer und hochdeutscher Nation d. d. 7. L eptbr. 1710 hin- «wiesen, worin verordnet ist, ״daß denen Juden erlaubet seyn!solle, in gewissen Fällen nach Inhalt der mosaischen Gesetze Lu verfahren, worunter Religion und Gewissen, als welche Ideyde keinen Zwang!«den, ohnstritlig und vor allen Dingen!gehören" — sodann beantragt, ״allergerechtest zu erkennen,!daß von dem Rath der Reichsstadt Hamburg als Richtern Irrster Instanz übel una nichligtich geurtheilt, dannhero das Drcretum wieder aufzuheden und zu annuliren, die Judenschaft bei der auf chre levitistche Gesetze sich gründenden Observanz zu schützen und den Pecker Craoack mit seinem unbefugten Klagewerk cum condemnatioue in expensas gänzlich abzu- «rysen." Ew. Kaiserl. Majest. fillerunterthänigster treugehorsamster llantischer ad acta legitimirter Anwalt Gottlieb Lyncker. Die halaehifche Lehrweise des Rabbi Elieser ben Hyrkanos. Bon Rabbiner H. Wassertrilling in Bojanowo. > (Schluß.) Bei dem großen i Conflict in Betreff des Achnai-Ofens') konnte derselbe Umstand obgewaliet haben; er mag wohl deshalb mit aller Macht!seines Scharfsinnes und mit allen Mil- I«ln seiner wuuderwirkenden Kraft die Halacha nach seinem Ausspruche zur Geltung habe bringen wollen, weil er sie wahrscheinlich solchergestalt von seinem Lehrer vernommen und sie daher für eine hillelil jche gehalten, edensogul wie die Grundlehre selbst'-, welche als feste Halacha von B. Hillel ausgegangen sein mochte, »nd zog ihm auch dieser Conflict die Aus- Weisung aus dem Syihedrin zu, so wird doch das. bemerkt'), daß ihn bei der ganz!» Sache nur das Einzige verdroß, daß man ihn so rücksichtslos behandelte ״und Alles, was er für rein erklärt hatte, vor seinen Augen verbrannte". Also selbst hier, wo er ooij seinem Rechte fest überzeugt war, schmäleite er weder sich noch den Collegen das Recht der Discujsion. Wir haben demnach in Bezug auf die Lehrweije R. Elieser's nur Folgendes zu constatiren: Seine Halachoth, welche er ohne ihre Traditiönsquelle zu nennen, vorlrug. sind unbedingt als die seines Lehrers R. I. b. S., also als hillelitische zu betrachten; jedoch ihre Begründung ist größtentheils seine eigene und zwar nach allen Regeln der Interpretation, wie sie von allen Tafiaim vor und nach ihm gehandhabt wurdm! Cr trug aber auch solche Lehren vor, welche sich entweder ganz nach einer der beiden Schulen Sch.'s und H's oder zum Theil nach dies: r und zum Theil nach jener richteten: nicht aber um sie m ch seiner Meinung zur festen Norm zu erheben, sondern כדי לחדד את התלמידים «um den Schülern Gelegenheit zu biete», ihre Urtheilskraft mittelst Anwendung der Jnterpretaiionsr« geln an den Tag zu legen". Dies geht schon deutlich genug aus der EnlAnung R. Akiba's an einigen Stellen hervor. Wenn R. El. ihn auch mit bittern Worten svährend der Discussion zurückw-ies, äubette er: ,דכי אל תכפירני בסזעת הדי «Lehrer! so lange wir über die Sache verhandeln, weise mich nicht zurück"! (Adoda sara 46b und Peffachim 69a.) Nie trug aber R. El. eine Lehre, die er zur festen Norm bestimmt sehen wollte, vor, wem/ er sie nicht als solche von seinem Lehrer empsangen hatte. Denn hatte sie sein Lehrer nicht als ') Kelim V. 8, ih 69, a. u. b. ') Kelim das. וכן׳ ') Jeruschalmi Mv> ידי ששרפו טהורותיו — •כפניו S. das. Commcntar von ך"ען. Baba Mezia הרחיק ממנו את הטפלה וכוי בזד. אמרו el> taton III. 1. (S. 81 d) ולית ר״א ידע שאחרי רכים להטות לא הקפיד אלא על feste Norm gelehrt, so wußte er gewiß, daß sie nicht nach der Ansicht der hillelitischen Schule wsar, weil Mich sein Lehrer ebenfalls den Grundsatz hatte שלא אמר דבר שלא שמע מפי רכו, folglich war sowohl bei ihm als bei seinem Lehrer nur soviel darunter verstanden: Sie haben niemals eine Halacha als evidenten Ausspruch n»rmirt,wenn sie ihn nicht ass solchen vpn ihrem Lehrer vernominell hatten.! Wenn wir min von R. El. mehrmals in der Mischna den einfachen Einwand!: לא שמעה׳״" lesen, so wird es sich immer um die Festsetzung, einer Halacha handeln: da tritt er einfach zurück, giebt sein Votum zur Normirung nicht ab, er schweigt, oder räumt auch das Recht seinem Gegner ein, wenn er deffen Interpretation als begründet erkennt. Er selbst aber normirt keine neue Halacha für's praktische Leben auf Grund seiner speciellen Ansicht! — Dieses sein Verfahren hinderte aber keineswegs die Schmlen, sich in vielen solchen Fällen seiner speciellen Meinung! zu bemächtigen und feine» Ausspruch mittelst Majoritätsbeschlusses als הלכה?מעשה zu bestimmen. Nätürlich geschah! dieses nnr bis zu seiner Ausweisung aus dem Synhedrin, von da ab aber wurden seine Halachoth alle, wenn auch streng hillelitisch, als die eine» Schamaiten betrachtet, bis in seiner Todesstunde, wo R. Josua eben in Bezug auf diese Strafe das הותר הנדר aussprach, wie wir bereits an einet; anderen Stelle erklärt Haben. (Der Ht. Vers bespricht nun nach seiner neuen Auffassung die berr. Stellen Sucka 27 b, Synhedrin 97 b. Menachoth 3, Negalm 9, 3 und 11, 7, 3 und Badli Jebam. 66, (wo der Verf. auf den Wiaufmerksam macht und dm- 78 b, Chullin 128 b, Edijoth 6, Toßefta Joma 3,' Toß Jebam. Midda 7,, 6 und Toß. Nidda 1 derspruch der Toßefia mit Babli! selben löst. Wir! können unmöglich — schon des Raumes wegen — diese giinze talmud. Auseinandersetzung hier reproduziren. fWir geben nur das S Hluß-Resumd. Red.) Untersuchen wir nun die Hauplquelle selbst, aus welcher vr Graetz das ,Mrre System" R. El.'s zu schöpfen glaubtq sie berichtet uns Folgendes:') ״Als R. Elieser einst über Sabbath in Obergalliläa war, richtete man dreißig Hilchoth Sucka betreffende Fragen an ihn." — Es waren also Fragen rson Laien, welche Verhaltung»- Vorschriften in Sückaaugelegenheijten, um praktisch darnach zu verfahren von ihm hören wolltest. — Hinsichtlich 12 sagte er, ich habe etwas darüber vernommen; hinsichtlich 18 derselbm aber sagte er, hierüber habe ich nichts vernommen. Sie fragten ihn hierauf rerwunderl: ״Also Alles, was du lehrst, ist nur. was du vernommen hast? F" woraus er erwiderte: ״Nun nöthigt ihr mich, etwas zu saget!, was ich aus dem Mund« meines Zehrers nicht gehört habe,, (d. h. daß uian es thun müffe, ich that es aber dennoch, als wenn es eine Halacha meines Lehrers gewesen wäre, weil ich ihn ebenso handeln sah) —: nie war Jemand früher!als ich im Lehrhause; nie habe ich das Lehrhaus verlaffen, wenn ein Anderer noch dort geblieben war; nie häbe ich im Lehrhause auch nur ein wenig geschlafen; nie habe ich ein prcfanes Gespräch gefühtt; und nie habe ich einen Ausspruch gethan, den ich nicht aus dem Munde meines Lehrers vern o m m e n." ' Hiermit ist also weiter nichts gesagt, als daß er deshalb ihre noch übrigen achtzehn Verdaltungsregeln nicht bestimmen könnte, weiter darüber von seinem Lehrer nichts gehört, sie daher erst mit seiner Schule besprechen mußte, um sie nach ihrem Majoritlllsbes hlusje als jene Normen zu bestimmen. In dieser Weise sind alle,die Lehren, worüber R. Elieser mit לא שמעתי sich äußerte,!zu erklären; er hatte in Rücksicht auf dieselben keine bestimmte Halacha von seinem Lehrer gehört, cs daher der Schule überlaffen, darüber sich zu äußer« und endgiltig zu beschließen, wie es auch in der Regel geschehen ist. Meine Ausgabe wäre nun gelöst. Bon dem ״starren >) Sucka 28».,