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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-10-18 · 42 (18.10.1895) · p. Seite 681

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand UB Frankfurt
Issue
42 (18.10.1895)
Date
1895-10-18
Page
Seite 681 (sequence 13)
Language
German
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Nr. 42. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 681. Fanny Eskeles ein Mittelpunkt geistiger Anregung, und die Freundschaft der verstorbenen Sophie Todeseo mit Bauernft'ld stammte ebenfalls aus einer Periode, wo der Reichtum nicht zur lärmenden Schaustellung, sondern zur Pflege eines edleren Lebensgenusses verwendet wurde. Das freiwillige Ghetto, das sich jeder durch eigenen Entschluß ziehen kann, hat einen großen Vorteil. Es schützt vor der Berührung mit der widerwärtigsten Ausartung des Herzens und der Gesinnung." — Dieser Rat ist beherzigenswert. Wird er aber beherzigt werden? *r. Aus Rußland. Der Petersburger dirigierende Senat hat dieser Tage eine Verfügung getroffen, welche die Witwen und Waisen von Inden, die im Staatsdienste standen, von den über sie seinerzeit verhängten grausamen Beschränkungen befreit. Bis 1886 hatten die Witwen und Waisen solcher Juden das Recht der unbeschränkten Ansiedlung >»i ganzen Reiche, wobei ihnen gleichzeitig gestattet war, Grund und Boden auf dem flachen Lande sowie Immobilien in den Städten zu erwerben. Mit dein Jahre 1886 trat aber eine Wendung zu ihren Ungunsten ein. Das Ministerium des Innern verfügte nämlich, daß die Witwen und Waisen der in Frage stehenden Inden das freie Wohnrecht, welches sie bei Lebzeiten ihrer Ehegatten, respektive Väter besaßen, nach dem Tode derselben nicht mehr genießen dürfen und somit der Ausweisung in das NicdcrlassungSgebiet unterliegen. Der Petersburger Senat hat nuir den Stand der Dinge vor 1886 iviederhergestellt. — Das Handwerksamt zu Kiew ist gegenwärtig damit beschäftigt, die Zeugnisse aller in dieser Stadt wohnenden jüdischen Handwerker zu prüfen. Alle diejenigen, welche im Stande sind, die verlangten Zunftscheine vorzulegen und ausreichende Proben ihres Könnens abzulegen, werden mit besonderen Scheinen verseheil, welche sie ans ein Mal der Polizei vorlegen müssen. I? — Den Lesern dieses Blattes ist es bereits bekannt, daß die Ausweisung der Juden ans den in einer Entfernung von fünfzig Werst von der Grenze liegenden Städten und Dörfern mittelst kaiserlichen UkaseS eingestellt wurde. Noch ist die Tinte, mit welcher Abschrifteil von diesem Mas hergestellt wurden, nicht trocken, und schon hat die Willkür der Behörden Mittel ersonnen, ui» diese Wohlthat in eine Bedrückung umzugestalten. So wurde in Bessarabien eine Kundmachung plakatiert, des Inhalts, daß die Juden gehalten sind, im Laufe von vier Wochen bei den zuständigeil Behörden zu erscheinen, und einen Paß, einen JdcntitätSschein sowie Dokumente über Charakter und Beschäftigung, über die Dauer der Wohnzeit und den Stand der Familie vorzulegen, wobei zu beachten sei, daß jeder Jude, der dieser Aufforderung binnen vier Wochen nicht Nachkommen sollte, aus seinem bisherigen Wohnorte unverzüglich auSgewicsen würde. Kann man darüber im Zweifel sein, daß diese Kundmachung nun deil Zweck verfolgt, die anbefohlene Einstellung der Ausweisung von Juden aus den Grenzorten zu Hintertreiben? Wie soll es einem armen Juden möglich sein, die zahlreichen Dokumente in dem kurz beniessenen Zeiträume von vier Wochen herbeizuschaffen, insbesondere in Rußland, wo die Ausfolgung von Aktenstücken auf unzählige bureaukratische Hindernisse stößt, und wo allzu häufig Bestechlichkeit das große Wort führt? Die in den Grenzorten lebenden Inden richteten deshalb an den Minister des Innern ein telegraphisches Gesuch, die zur Herbeischasfnng der nötigen Dokumente bestimmte Frist von vier Wochen aus sechs Monate zu verlängern. Daß Minister Durnowo dieser Bitte willfahren werde, erscheint keineswegs sicher. — lieber einen zweiteil krassen Fall von Beamtenwillkür gegen Juden verhandelte dieser Tage der Petersburger dirigierende Senat. Erst aus dieser Verhandlung erfuhr man, daß jene Juden, denen der Aufenthalt in den Dörfern gestattet wurde, aus ihren Wohnorten sich entfernen durften, weil die Behörden die zeitweilige Abwesenheit eines Juden als eine Uebersiedlung betrachteten, wodurch er des Rechtes, im Dorfe zu wohnen, verlustig wird. Besonders rücksichtslos verfuhren in dieser Hinsicht der Gouverneur von Volhynien und die ihm unterstehenden Organe. Die in Dörfern lebenden Juden, welche dem, Gesetze vom 8. Mai 1882, wonach Juden die Allsiedlung in Dörfern untersagt wurde, glücklich entronnen waren, mußten in Volhynien das Los voll Sträflingen teilen, die ihre Wohnorte nicht verlassen dürfen. Ein bedeutender russischer Jurist begegnete zufällig einem Juden namens Engelmann, der im Dorfe Olyka gewohnt hatte und nur deshalb ausgewiesen wurde, weil er seinen Wohnort auf kurze Zeit verlassen mußte. Der darüber entrüstete Rechtsgelehrte reichte beim Senate eine Beschwerde ein, in welcher er vie verwerfliche Praxis der Behörden den Inden gegenüber in bitteren Worten geißelte. Der Senat hat denn auch der Beschwerde stattgegeben und ein Urteil gefällt, in welchem gesagt wird, „daß den Juden, welche gesetzlich in Dörfern wohnen, das Recht, zur Ordnung geschäftlicher Angelegenheiten Reisen auf unbestimmte Zeit zu unternehmen, nicht entzogen werden kann. Die von den Behörden geübte Praxis ist ungesetzlich und darf nicht geduldet werden. - Die gegenwärtige Anzahl von Applikanteil für die Zulassung zur Warschauer Universität betrügt: Christen 160, Juden 86. An der Kieiver Universität sind die Zahleil: 298 und 105, und in Gemäßheit der „10 Hi Verordnung" können nur 89 Juden von den 105 zugelassen werden. Das Petersburger technische Institut hat einstweilen nur 5 Juden ausgenommen. - Es heißt, daß der russische Minister der Landwirtschaft und kaiserlichen Domänen die Absicht hat, eine Sonderküminission zu ernennen, welche die auf die jüdischeil Ackerbaukolonien in Rußland bezüglichen Gesetze einer Durchsicht unterziehen soll. * Die Juden in Italien. An dein großeil Feste der Einigung Italiens, welches Ende September in Rom und im ganzeil Königreiche in würdigster Weise gefeiert wurde, beteiligten sich die italienischen Juden mit besonderer Innigkeit. Der vor 25 Jahren erfolgte Einzug der italienischen Truppen in Rom wurde von dessen jüdischen Bewohnern als Befreiung von jahrhundertelangem Druck jubelnd begrüßt. Unter den Ersten, die an den König Viktor Emanuel Beglückwünschungsadressen sandten, befand sich die israelitische Gemeinde zu Nom, welche am 25. Septpmber 1870 ihrer Freude über die glückliche Umgestaltung der römischen Verhältnisse in einer schwungvollen Adresse Ausdruck gab. Am 14. Oktober 1870 brachte hierauf die „Gazetta Officiale" nachstehendes in Florenz erlassenes Dekret: „Viktor Emanuel, von Gottes Gnaden und dem Willen der Nation König von Italien. Im Hinblicke auf den 24. Artikel des Gesetzes, nach Anhörung des Minister rates und nach dem Vorschläge unseres Siegelbewahrers, Staatssekretärs der Gnadenangelegenheiten, der Justiz

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