Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand UB Frankfurt
- Issue
- 42 (18.10.1895)
- Date
- 1895-10-18
- Page
- Seite 680 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 680. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 42. unser Urteil steht schon heute fest: Der Vorstand der Gemeinde Rnhrort ist — gerichtet. * Gin „Verein zur Förderung des Handwerks und des Ackerbaus unter den Juden" ist in Posen gegründet worden. Ten von der Versammlung angenommenen Satzungen des Vereins ist folgendes zu entnehmen: Ter Verein bezweckt, das Handwerk, die technischen Berufsarten, das Knnstgewcrbe nnd den Ackerbau unter den israelitischen Glaubensgenossen zu fördern. Er unterstützt zu diesem Bchnfe unbemittelte Israeliten, welche in Posen wohnhaft sind, bei Erlernung einer der vorbczeichneten Berufsarten. Ausnahmsweise können auch in der Provinz Wohnhafte nach Maßgabe der vorhandenen Mittel Unterstützung erhalten. Bevorzugt werden die Angehörigen solcher Orte, in welchen sich Zweigvcrcinc gebildet habe». Der Verein sorgt für Bekleidung während der Dauer der Lehrzeit und gewährt im Bcdürfnisfallc auch Beihilfe zu dem sonstigen Unterhalt der Lehrlinge. Der Verein überwacht durch seine Inspektoren den Fleiß und die Fortschritte der unter,achten Lehrlinge nnd ihr sittliches Betragen. Soweit es zweckmäßig erscheint, werden dieselben zum Besuch der Fortbildnngs-, Fach- oder Zcichcnschnlc» »nd dergleichen angchalten. Zöglingen des Vereins können nach wohlbestandencr Lehrzeit nnd nach erfolgtem Nachweis der Befähigung in ihrem Berufe zum Zwecke selbständiger Niederlassung, Beihilfen, gccignctenfalls in Form von Darlehen gewährt werden. Wenn die vorhandenen Nüttel es gestatten, kann der Vorstand auch solchen Gesellen oder Meistern Unterstützungen oder Darlehen bewilligen, welche nicht Zöglinge des Vereins gewesen sind. Die Festsetzung der Höhe der Unterstützungen nnd der Nückzahlungsbcdingnngcn der gewährten Tarlchne bleibt dem Vorstände überlassen. Es ist außerdem in Aussicht genommen, gceignetenfalls israelitischen Glaubensgenossen Gelegenheit nnd Unterstützung zur Ansiedelung auf Rcntengntsparzcllcn zu geben. Mitglied des Vereins ist jeder, welcher jährlich mindestens 6 Mark oder einen einmaligen Beitrag von mindestens 150 Mark an den Verein zahlt. Zrim Vorsitzendem wählte die Versammlung Herrn Kommerzienrat Milch. Der Verein zählt bereits über 150 Mitglieder. * „Neber Soziales in der mosaischen Gesetzgebung" sprach jüngst in einer Versammlung in Frankfurt a. M. Herr Max Wertste im er: Sozialismus nnd Antisemitismus seien die bedeutendsten Bewegungen der Gegenwart, jener in gutem Sinn, dieser nur im übelste». Und doch seien die Juden auch fähig der Tugenden des Ehristentnms. Tie mosaische Gesetzgebung enthalte, nach Nehemias Brüll, Bestimmungen, für die die heutigen Völker noch gar nicht reis seien. Professor Gräy schreibt, daß das Alte Testament ganz diametral verschiedene Auslegungen erfahren habe, bald idealistisch verklärte, bald pessimistisch herabziehende. Entdeckung des Gewissens nnd Gesetz der Gleichheit sind am Sinai gefunden worden. Seinen Nächste» wie sich selbst zu lieben, den Fremden wie den Einheimischen zu halten, das sei immer wieder m der mosaischen Gesetzgebung betont worden. Wer sich znm sittlichen Menschcngcsetz bekannte, war hcimatbercchtigt in Indäa. Tie Behandlung von Sklaven ist durch Gesetze und Moralvorschriftcn bestimmt. Tic Gesetze über fahrlässige Tötung, die Ashle schufen zur Verhütung der Blutrache, sprechen gleichfalls für das soziale Weitcrschreitcu der mosaischen Ünltnr. AntisemitischerseitS wird den Inden das Zinsgcbot vorgcworfen, während nur von Zins geben, und zwar an Fremdlinge, die Ncde ist. Daß Lebensmittel nicht auf Uebcrflnß gekauft, daß Kleidcrpfändcr von Schuldnern nicht über Sonnenuntergang behalten werden sollen, weil sie deren einzige Bedeckung sein könnten, ieicn doch soziale Satzungen. David Friedrich Strauß gesteht dem mosaischen Gesetz einen hohen sittlichen Wert zu. Im Weinberg und auf dem Acker nicht alles abznernten, ist im Interesse der Armen vorgeschriebe». Das Gebot des NuhetagS soll dem Fremden wie dem Einheimisch,» zugute kommen — Das sogenannte FreitzeitS- oder Jubeljahr greift der heutigen Bodenbesitzreformidee weit voraus, ebenso dem .HeimstättcngcsctzcSvorschlag nnd der Rcntengütergesetzgebung. Es zeigt sieb, daß, wie materiell auch die mosaische Gesetzgebung ist, sie doch andererseits die Grundlage idealer Güter abgiebt. - - Die gegen die jüdische Bevölkerung gerichtete .Hetze hat heute nicht viel anderen Hintergrund als den geschichtlichen, demzufolge die Despoten der unterdrückten Bevölkerung einen Bruchteil des Volkes, vielleicht gerade einen religiös vcr>chiedcnen, Preisgaben, um so den Zorn der Unterdrückten von dem Unterdrücker abzulcnken- In der Debatte wurde u. a. bemerkt, daß es im Judentum immer zwei Strömungen gegeben' habe, eine ideal-soziale und eine materielle. Man wolle sich nicht über andere Völker stellen, sondern nur etwas Rückgratstärknng in der Geschichte des eignen Volkes suchen, die sich doch wohl sehen lassem könne. Die juristische Forschung habe die Haltlosigkeit der Vorwürfe wegen des jüdischen Wuchers erwiesen. Tie katholiche Kirche habe das Zinsverbot vom jüdischen Gesetz übernomnun; dies Verbot widerstrebe aber der römischen FrnktifikationStheorie. Der Wechsel (als verschleiertes Zinsinstlument) sei nicht von den Juden, sondern von italischen Kanflenten nnd Klerikern erfunden worden, wie vor kurzem in diesem Blatte nachgewiesen. * k Einen beachtenswerten Rat giebt die „Neue Freie Presse" unseren Glaubensgenossen in Wien, den wir auch unseren Lesern in Berlin nicht vorenthalten wollen. Das Blatt bespricht die Rückwirkung der Wiener Gemcinderatswahlen ans die soziale Stellung der Juden wie folgt: „Die Wahlen in den Genieinderat sind nicht blos eine politische Frivolität, sondern auch eine soziale Beleidigung, weil der Vorwurf der moralischen Minderwertigkeit nnd des Hanges zur Unredlichkeit als die schärfste Waffe im Kampfe gebraucht wurde. Jeder mag es halten, wie er will, aber wir glauben kaum, daß die Klassen, gegen die eine solche Hetze mit Erfolg durchgeführt wurde, nicht merken sollten, daß sich hier ein politischer und ein gesellschaftlicher Riß vollzogen habe. Eine solche Beleidigung kann nur würdig beantwortet werden durch die stillste Zurückgezogenheit, durch die Beschränkung des geselligen Verkehrs auf den .tkreis der Freunde und durch das Vermeiden jedes prunkvollen Auftretens. Wer als cin Schädling hingestellt wird, dem die Gleichberechtigung entrissen und der aus dem öffentlichen Leben hinausgeworfen werden müsse, kann wenig 'Neigung spüren, die soziale Oeffentlichkeit aufzusuchcu, und wird eine Atmosphäre meiden, in welcher das Vergüngen durch die zornigen Gegensätze erstickt wird. Es entspricht geradezu einem tiefen Bedürfnisse, die Insulte nicht gleichmütig hinzunehmen und keineswegs ohne Erwiderung zu lassen. Der Einzelne kann Volksbewegungen nicht mit einem Ruck ändern, aber es liegt in seiner Macht, wenigstens den Stolz zu bewahren. Es handelt sich um eine Frage der Selbstachtung und des Gefühls. Sollen die Frauen nnd Töchter mit ihren seidenen Schleppen durch die Tanzsäle fegen, sich als Patronessen auf Bällen und Bazars feiern lassen, während die ärmsten Weiber nnd Greise auf den Straßen, in der Pferdebahn, in den Gasthäusern beschimpft werden, während ein Mann, der zu Gewalt nnd Todschlag anfgefordert hat, sich anschickt, die höchste Würde in der Stadt einznnehmen! Und ganz abgesehen von diesem blutigen Schimpf, es ist ein Gewinn, wenn durch irgend einen Anlaß die Rückkehr zur einfacheren Lebensführung sich von selbst aufnötigt, der äußerliche und herausfordernde Luxus des Emporkömmlings sich in das Streben nach berechtigtem nnd vornehmem Komfort umwandelt und im harten Drucke der Gefabr manche Schlacken entfernt werden. Gerade in sülchen Perioden ist die verfeinerte Geselligkeit der Rahel entstanden, deren bescheidene. Wohnung ein Sammelpunkt der hervorragendsten Männer war, die sich rühmen konnte, eine Freundin Goethe's nnd Alexander v- Humboldt's zu sein. In Wien war das Hans der »«iE ....., -. .? - ' --- -'LWk'