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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-10-18 · 42 (18.10.1895) · p. Seite 679

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand UB Frankfurt
Issue
42 (18.10.1895)
Date
1895-10-18
Page
Seite 679 (sequence 11)
Language
German
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Nr. 42 Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seile 679. doch war der Prozentsatz bisher nicht so streng'durchgesührt, wie es diesmal ist nnd in Zukunft der Fall sein wird. — Eine neue Rednerschule, in welcher Agitatoren des Ahlwardtismus ausgebildet werden sollen, wird, wie wir hören, in Berlin eröffnet werden. Wir erfahren über dieses Institut von bestindiskreter Seite einige Details über das Programm der Vorlesungen, welches ein sehr reichhaltiges ist. Es mag vorweg bemerkt werden, daß nur ganz extraordinäre Professoren der Beredtsamkeit angestellt werden und lediglich solche Schüler als Kalumnen Aufnahme finden, welche noch nicht über die Flegeljahre hinaus sind. Von den zu erwartenden Vorlesungen seien folgende besonders erwähnt und empfohlen: 1. Das Neben in allen Doppelzungen. 2. Ueber die Kunst, so zu verleumden, daß sicher etwas hängen bleibt. 3. Das Knotenspstem in der Disharmonielehre. 4. Die Abstammung des Menschen vom Schimpfanse. 5. Die Wichtigkeit des Amzeugstick-, der Ehrabschneider und anderer Schandwerker für die Agitation. 6. Der Einfluß der Fischfrau auf die Tellersammlung. 7. Wie das Parowdies durch die Macht der Rede zur Herrschaft gelangen kann. 3. Die Kunst, abends in den Tag hinein zu reden. 9. Deklamationslehre. (Vorgetragen werden hierzu: Der phrasende Roland. Der Lümmel auf Erden. Der Faucher. Der Gang zum Eisenhammcrstein. Das Lied von der Glocke Gehlsen's u. s. w.) 10. lieber das Material, mit welchem das Maul vollgenommen werden muß- — Das sehr zeitgemäße Institut wird schon in diesen Tagen feierlich eröffnet. Herr Ahlwardt wird die üble Nachrede halten. — Jüdische Hospitantintten in den Gemeindeschulen. Nach einer Mitteilung des Provinzialschulkollegiums an die städtische Schuldeputation hat dasselbe die Unterrichtserlaubnis für jüdische Hospitantinnen an den hiesigen Gemeindeschulen dahin erweitert, daß dieselben die jüdischen Gemeindeschullehrerinncn nicht nur in dein Religionsunterricht vertreten dürfen, sondern auch in den andern von denselben geleiteten Unterrichtsfächern. — Diese Nachricht besagt zweierlei. Erstens stellt sie fest, daß der Boykott gegen die jüdischen Hospitantinnen aufgehoben ist, zweitens besagt sie, daß die Thätigkeit jüdischer Lehrerinnen sich nicht blos auf den Religionsunterricht beschränken müsse, sondern daß sie sich auch auf den Unterricht in anderen Fächern erstrecken dürfe. — Gine» gefühlvollen Nekrolog widmet erst jetzt die „Kreuzzeitung" ihrem verflossenen Chefredakteur, dem verdufteten Freiherrn Woßu: „Herr v. Hammerstciii ist ein toter Monn, und nichts wäre verfehlter, als für sein Thun noch nach einer Entschuldigung zu suchen. Ist er auch heute noch der Hand der irdischen Gerechtigkeit entgangen, so hat die Nemesis ihn und die unschuldigen Seinen schwer genug getroffen; ein zerbrochenes Hans, ein verlorener Ruf, ein zerstörtes Leben — das ist der Fluch, den seine Thatcn ihm eingetragen haben, der an ihm haftet, wo immer er sein mag. Man mag nach allem, was geschehen ist, die Schadenfreude begreifen, die in den Reihen derjenigen herrscht, deren politischer Gegner er war. so lange er noch aufrecht stand. Nun aber liegt er zu Boden nnd sein Fall war so tief, daß ein Slnfstehcn für immer ausgeschlossen ist verdorben, gestorben, heißt es von ihm." Aber so tot, wie ihn die „Kreuzzeitung" ousgiebt, ist der Mann noch gar nicht! Hat er doch selbst, wie bekannt, eine Anzahl von Briefen aus seinem Besitz „abgesplittert", um der konservativen Partei daraus Unbequemlichkeiten zu schaffen, die ihn doch endlich hat fallen lassen. Die Briefe, deren Zahl mit Abschriften amtlicher Aktenstücke zusammen genau 1242 betrügt, sind, nach den verschiedenen Materien in 14 Mappen von Herrn v. Hammerstein selbst chronologisch geordnet, von einem bekannten sozialdemokratischen Schriftsteller gekauft worden. Derselbe hat, nachdem er zunächst einige Hundert der interessantesten Schriftftikke für eine Hammerstein-Biographie kopiert, bekanntlich am Sedantagc unter dem Pseudonym Lucifer mit der Veröffentlichung der ersten Brieffragmente begonnen und zugleich die Originale seiner Partei überantwortet. — Sch»tlch«m-Aruch und kein Gnde. Wiederum ist dem Reichstage eine Petition, betreffend die Uebersetzung des Schulchan-Aruch, von antisemitischer Seite zugegangen. Petitionen mit der gleichen Forderung sind, wie bekannt, in früheren Tagungen in der Petitionskommission, in der der neueste Talmudgelehrte v. Langen als Referent fungiert und den Antrag ans Berücksichtigung gestellt hatte, zur Beratung gelangt. Die KommissionSmchrheit hatte im Gegensatz zum Referenten den Antrag des der Sozialdemokratie zugehörigen Korreferenten Abg. Vogtherr angenommen, diese Petitionen für ungeeignet zur Beratung im Plenum zu erklären. — Wir wiederholen: Eine Uebersetzung des Talmud nnd Sch.-A. — dieser ist ohne jenen unverständlich, das wird selbst der gelehrte Abg. v. Langen jedem Antisemiten bestätigen — wäre keinem mehr erwünscht, als uns Juden. Cine Richtigstellung. Wir lesen in der „Post": „Bei ihren Ausführungen gegen cine Klage, die das „Berliner Tageblatt" darüber anhebt, daß cs Inden nicht möglich sei, aktive Offiziere zu werden, behauptet die „Staatsbürgerztg.", eine Kabinctsordre vom Jahre 1848 Hütte die Anstellung der Juden nur in der militärärztlichen Karriere gestattet. Diese Behauptung beruht ans einem Irrtum. Wie uns von zuverlässiger Seite mitgeteilt wird, durste bis zum 7. Oktober 1847 überhaupt kein Einjahrig-Freiwillige mosaischer Religion in das Gardekorps eingestellt werden, dann genehmigte eine Kahinetsordre vom 17. Februar 1848, daß auch jüdische einjährig-freiwillige Chirurgen in die Truppenteile des Gardekorps eingestellt werden durften. Die angezogenc Kabinetsordre vom Jahre 1848 berührte also überhaupt nur das Gardekorps, bei dem Inden bereits ein Jahr sbüher zum Einjährigen-Dienst zngelasscn worden waren." * Lehrerelend. Wir finden in „Preußischen Lehrer- Zeitung" folgende Korrespondenz aus Ruhrort: „Die hiesige jüdische Gemeinde hat ihren langjährigen Lehrer nnd Knltusbeamtcn S. Kroncnbcrg nach Ablauf seiner dritten Dienstperiode aus dem Amte entlassen, ohne ihm die geringste Pension zn bewilligen. Nach dem vor 2t Jahren mit der Gemeinde abgeschlossenen Kontrakt hatte Kollege Kronenberg Pension zu beanspruchen, falls er später nicht wiedcrgcwählt werden würde. Als aber seine erste Amtspcriodc zu Ende gegangen war, verlangte man von ihm den Verzicht ans die Pensionsberechtigung, da sonst seine Wiederwahl fraglich. Im Hinbiick ans sein Alter und seine vielen noch unversorgten Kinder hat er damals, der Not gehorchend, gegen eine kleine Gehaltsverbcsscrnng sich mit dem Wegfall seiner Pensionsberechtigung einverstanden erklärt. Bon dieser erzwungenen Verzichtlcistnng hat nunmehr die jüdische Gemeindevertretung Gebrauch gemacht. Mündlich hatte man Kollegen Kroncnbcrg wiederholt versprochen, daß ihn die Gemeinde in seinem Alter keineswegs im Stiche lassen werde. Es war denn auch anfangs cine Remuneration von 600 Mark ans drei Jahre für ihn in Aussicht genommen, freilich nur unter der Bedingung, daß er der Gemeinde „keine Unannehmlichkeiten" bereite. Diese Unannehmlichkeiten wurden dann schnell darin gefunden, daß die Königliche Regierung zn Düsseldorf, an die sich Kronenberg gewandt hatte, den Gcmcindevorstanb anfforderte, sich zur Penstonsangclegcnheit zu äußern. Daraufhin wurde auch jene Remuneration zurückgezogen. Da die früher erzwungene Verzichtleistnng ans Pension gegen das Gcmeindcstaint verstößt nnd auch von der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht ausdrücklich genehmigt worden ist, so wird der Koll. Kroncnbcrg »nilmchr gegen die hiesige jüdische Gemeinde klagbar werden." Dieser Fall ist, wie unfern Lesern bekannt, hier bereits behandelt worden! Wir werden über den Ausgang des traurigen Prozesses berichten. Aber wie er auch enden möge,

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