Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand UB Frankfurt
- Issue
- 11 (15.3.1895)
- Date
- 1895-03-15
- Page
- Seite 174 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 174. Jeschurun. Nr. 11. falls er eine sogenannte Misch-Ehe einginge; ferner falls er gestattet, daß einer seiner Söhne vom väterlichen Glauben abfalle oder eine Misch-Ehe einginge, gehalten sein solle, nach Eintritt einer solchen Eventualität eine Million Gulden an nachstehende Wohlthätigkeits-Anstalten znr Verteilung zu bringen/' Baron Hermann Königswarter erklärte nach seiner und seines Sohnes Tarife diese Million für liquid; allein numher wird überhaupt sein Universal-Erbrecht in Frage gestellt und behauptet, daß er durch den Religionswechsel sein Universal-Erbrecht verwirkt habe. — Das Landesverteidigungs-Ministerium macht bekannt daß die ordentlichen Hörer der israelitischen theologischen Lehranstalt in Wien als Rabbinatskaudidaten betrachtet werden und vom Militairdienst befreit sind. Die außerordentlichen Hörer und jene ordentlichen Hörer der genannten Lehranstalt, weiche sich zu Neligionslehrern. an Mittelschulen heranbilden wollen, haben auf die Begünstigung des 8l des Wehrgesetzes keinen Anspruch. - Der Vorstand der Oesterreichisch-Jsraelitischen Union in Wien versendet soeben an seine Mitglieder das nachfolgende Zirkular: „Die in stets wachsender Zahl und Dringlichkeit an uns herantretenden Klagen und unsere aus denselben abgeleiteten Erfahrungen machen es uns znr Pflicht, nufere erböhte Aufmerksamkeit jener unserer statutarischen Aufgaben zuznwenden, welche darin besteht: „die auf Verschärfung der konfessionellen und Racengegensätze gerichteten Bestrebungen zu bekämpfen." Zu diesem Behufe hat sich in unserem Vereine ein Rechtsschutz-Komitö gebildet, welchem die Aufgabe zufällt, nach sorgfältigster Prüfung jeder Beschwerde legale Abwehr herbeizuführen, wenn seitens der Glaubensgenossen unsere Hilfe gegen eine dem Juden als solchen in Wort, Schrift und That zugefügte oder drohende Unbill angerufcn wird. Auf diesem Wege hoffen wir dem einzelnen in jenen Fällen, in denen seine Kraft nicht hinreicht, zu seinem Rechte zu verhelfen und indem wir ihn schützen, unsere Pflicht gegen die Gesanitheit unserer österreichischen (Glaubensgenossen zu erfüllen. Der selbstlosen und opfer freudigen Mitwirkung einer größeren Anzahl nuferer Rechtsanwälte versichert, welche dem Schutze ihrer Mitbürger jüdischen Glaubens ihre bewährten Kräfte zu widmen bereit sind, treten wir vertrauensvoll in diesen pflichtmüßigen „Kampf ums Recht" und bitten, alle diesbezüglichen Anfragen und Zuschriften direkt an unseren Verein richten zu wollen." Eine ganz sonderbare Sache wurde am Freitag vor dem Strafrichter desBezirksgerichtsLeopoldstadtinWi cn abgenrteilt. Es handelte sich um eine von der Polizeibehörde erstattete Anzeige wegen Verbreitung beunruhigender Gerüchte gegen drei Frauenspersonen, gegen die Köchin Katharina Schwab, die Müllersgattin Magdalena Popp und eine unter sittenpolizeilicher Kontrole stehende Person, namens Katbarina Thum. Zn dem im zweiten Bezirke, in der Denisgafse wohnenden (stemischtwaren - Verschleißer Nathan Neumann kam am IK. Zanuar d. I. die ilu» bis dahin gänzlich unbekannte Katharina Schwab, verlangte ilm unter vier Augen zu sprechen und trug ibm dann für einen Preis von 800 (Rüden ihr Kind zum Kaufe an. Auf die Frage, was sie denn dazu veranlasse, erwiderte die Person, sie wisse, daß die Fuden Ehristenblut benötigen, sie überlasse chm das Kind für 800 Gulden zu einem Ritualmord, zum Abschächten. Nennianu schickte sofort zu einen Wachmann. Ebe dieser erschien, erklärte die Schwab, sie habe gar kein Kind, sie habe Neumann blos auf die Probe stellen wollen — wenn er sic nicht hätte arretieren lassen und auf ihren Antrag eingegangen wäre, würde sie ihn sofort bei der Polizei angezeigt haben. — Bei dieser Angabe verblieb Katharina Schwab auch auf der Polizei. Sie habe sich, so sagte sie, endlich einmal die volle Neberzeugnng verschaffen wollen, ob die Juden kleine Ehristenkinder schlachten. Eine Frau Magdalena Popp in Währing habe ihr mitgeteilt, Greißler Neumann in der Denisgasse wolle ein Kind für 800 Gulden kaufen, und da habe sie selbst mit ihm sprechen wollen, um ihn auf die Probe zu stellen. Die Popp habe die Geschichte von einer Prostituierten, namens Katharina Thuma, erfahren, von welcher sie ein Kind in Pflege genommen. — Vor Gericht schilderte die Schwab die Sachlage wie oben angegeben. — Richter: Glaubten sie wirklich, daß Neumann das Kind abschlachten würde? — Angekl.: Ich selbst habe es nicht geglaubt, aber ich habe von so vielen Seiten gehört, daß Juden Ehristenblut brauchen; meine Herrschaft hat es gesagt, und auch in einem Dienstboten-Bureau hat man mir geraten, nicht bei Israeliten in Dienst einzutreten, weil jetzt die Estern Heranrücken und die Juden Blut brauchen. — Richter: Und glaubten Sic das? — Angeklagte: Ich nicht, im Gegenteile, ich diene lieber bei Israeliten und bin auch jetzt Köchin in einem israelitischen Hause. — Die Zeugin Anna Machula teilte mit, die Frau 'Neumann habe ihr einmal „scherzweise" vier Kreuzer für ihr Kind geboten. Hiervon habe die Zeugin der Thuma Mitteilung gemacht, die hiervon die Quartiergcberin der Schwab in Kenntnis setzte, worauf diese, um Klarbeit über die Ziele des jüdischen Ehepaares zu erhalten, die bereits erwähnte Komödie inszenierte. — Der Richter sprach die Angeklagten frei mit der Begründung, daß es sich hier nicht um ein beunruhigendes Gerücht, das in einer besonderen Absicht bekannt gemacht worden wäre, sondern nm einen albernen Weiberklalsch handle. — 'Nun weiß in Wien kein Mensch mehr, ob der Papst gesprochen oder geschwiegen bat. Anfangs hieß es, besonders in der gegnerischen Presse, die Mission des Kardinals Schönborn sei gescheitert, da der Kardinalstantssekretür Rampolla die antisemitische Frage als eine rein politische ansähe. Nach der „N. fr. Pr." aber hat der Papst einen anderen Standpunkt eingenommen und nnler dem Hinweis auf die von den Bischöfen und auch vom Staate erbobenen Beschwerden über die von den Ehristlichsozialen ausgestreule Saat des Klaffen- und Rassenhasses ausgesprochen, die Autorität des Heiligen Stuhles könne ein derartiges, den göttlichen und menschlichen Geboten widerstreitendes Gebot unmöglich decken oder schützen, ohne eine schwere (Gewissenslast auf sich zu nehmen. Es sei dem Fübrer der österreichischen Ehristlichsozialen, dem Prinzen Liechtenstein, zu bedeuten, daß derHeilige Stuhl ein auf Besserung der Lage der Arbeiter und Bauern, des kleinen Mannes überhaupt gerichtetes Bestreben an und für sich billige, daß bingegen eine Partei oder ein Verein, der nicht die christliche Liebe, sondern die Schulung des Rassenhasses zum vornchmlichsten Zwecke bätte, vom Heiligen Stuhl als die Satzungen der ihrer Ebhnt anverlranten Lehre schwer verletzend betrachtet und verurteilt werden müßte. Der Papst erwarte Liechtensteins Antwort, um danach seine Entscheidung zu treffen. Ein Brief dieses Inhalts ist am Donnerstag an,den Prinzen Liechtenstein abgegangen. Das Wiener „Frenidenblatt" teilt dagegen mit, daß die Entscheidung des Papstes erst aus