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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-03-01 · 9 (1.3.1895) · p. Seite 140

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand UB Frankfurt
Issue
9 (1.3.1895)
Date
1895-03-01
Page
Seite 140 (sequence 12)
Language
German
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Seite 140. A e s <H u r rr n. Nr. 9. .Endlich ist es mir unzweifelhaft, daß nicht die Erkenntnis, wie der Herr Redner zu glauben scheint, daß hygienische Zwecke ohne Gesundheitspolizei nicht erreicht werden können, die Priester zu Wächtern der VolkSgesundheit machte, sondern daß der juridische Charakter des Judentums es bewirkte. — Im großen und ganzen verdiente der Bortrag den Beifall, den er geerntet. ,l. ,l. Bikini re»rvsr. — Zu 8 IliO der Umstnrzvorlayc Huben die .Uoiiiervutiben beantragt , denjenigen mit Strafe zu belegen, „welcher das Christentum, die Heilgkcit des Eides, die Monarchie, die Che, die Familie oder die Unverletzlichkeit des Privateigentum« durch beschimpfende Aengernngen öffentlich angreist, welche geeignet sind, den öffentlichen Friede» zu gefährden". Die Beschimpfung de« Judentums wurde hiernach also gestattet sein! * Htvei wichtige Entscheidungen für unsere Gemeinden. Aus Anlaß eines speziellen Falles traf das Oberverwaltungsgericht als Endinstauz eine Entscheidung, die für einzelne jttd. Gemeinden in Preußen von größter Wichtigkeit ist. „Der Besteuerung seitens einer Synagogengemeiude, so lautet die Entscheidung, unterliegen diejenige Juden, welche im Synagogenbczirke ihren Wohnsitz haben. Der Wohnsitz wird bekundet durch Errichtung eines zu dauerndem persönlichen Aufenthalte des Zensiten bestimmten Haushaltes. Aus dieser Begriffsbestimmung folgt: 1. daß ein Zensit gar wohl in verschiedenen Synagogenbezirken je einen Wohnsitz haben und daher gleichzeitig von verschiedenen S ynag og e u g e m ein den zu deren Abgaben heräugezogen werden kann (otL. Entscheidung des Ob.-Verw.-Ger. II. Senat vom 2!I. Juni 1885), wenn er nämlich mehrere selbständige Haushaltungen in den verschiedenen Bezirken fuhrt, in denen er abwechselnd sich aufhült; 2. daß die Errichtung einer Zweigniederlassung, seines Handelsgeschäftes seitens eines Juden, der anderwärts seinen Wohnsitz hat, noch nicht ausr eicht, um anzunehmen, es sei dadurch ein zweiter Wohnsitz begründet, denn ein Filialgeschäft läßt sich nicht begründen und betreiben, ohne daß der Inhaber am Orte desselben einen zu seinem persönlichen Aufenthalt bestimmten Haushalt errichtet. Ja, dieser Fall dürfte der regelmäßige für die überwiegende Mehrzahl der Fälle sein. Wo er obwaltet, ist selbstverständlich die Heranziehung des Inhabers des Filialgeschäftes zu den Abgaben derjenigen Synagogengcmeinde, in deren Bezirk das Geschäft belegen ist, u n bedi n g t a n s g e schlo s s e n." — Und über die Befugnisse der Einschätzungs-Kommissionen sür den aus dem jährlichen Etat sich ergebenden Bedarf an Synagogen-Beiträgen entschied vor kurzem der Oberpräsideut von Schlesien wie folgt: „Die von dem Borstande bei mir angebrachte Beschwerde vermag ich in ihrer prinzipiellen Auffassung bezüglich der Stellung der Einschätzungs-Kommission gegenüber der staatlichen Aufsichtsbehörde als begründet nicht anzuerkenuen. Wenn die letztere die ihr vorgelegte Heberolle ohne weiteres für vollstreckbar zu erklären verpflichtet sein sollte, so würde das Recht der Vollstreckbarkeit»-Erklärung ohne jeden materiellen Inhalt sein. Dieser Inhalt besteht eben darin, daß die Aufsichts-Behörde auch ihrerseits prüft, ob die Feststellungen der Einschätzungs-Kommission eine gleichmäßige und den Bermögensverhältnissen der einzelnen Veranlagte» entsprechende Heranziehung darstellen. Wenn sie hierbei von der Veranlagung zu den Staatssteuern ausgeht, so wird da gegen ein begründeter Einwand nicht erhoben und ihr ferner auch nicht verwehrt werden können, wo die ihr vorgelegte Einschätzung erheblichere Abweichungen gegenüber einer nach Maßgabe der Staatssteuern berechneten Verteilung anfmeist, eine Aufklärung dieser Differenzen und bezw. eine höhere Heranziehung einzelner Mitglieder zu verlangen. Der Thätigkeit der Einschätzungs-Kommission bleibt immerhin ein noch weiter Spiellraum". * Das Rabbiner-Seminar in Breslau zählt gegenwärtig , 88 Hörer, wovon 5 ohne die Rabbinatsprüfung bereits in Stellungen sind und 8 als geprüft am 27. Januar, dem Gcdächtnistage des Stifters <nach bürgerlichem Datum), ent lassen wurden. Von letzteren ist Dr. Silberstein bereits Rabbiner in Elbing und Dr. Finkelscherer, wie schon gemeldet, mit dem Dalmudnntcrricht der Anfänger betraut worden. Dr. Braun hat an Stelle des verstorbenen Dr. Rosin den Unterricht in hebr. Grammatik, Exegese und Pädagogik übernommen, während Rabbiner Dr. Guttmann die Religionsphilosophie liest. — Der Einfluß der neneu theolog. Anstalt in Wien macht sich bereits in der Freguenz des Breslauer Seminars geltend. Von 8 neu aufgenommenen Hörern war nur einer aus Oesterreich. , * n. Die Predigerfragc in Lemberg harrt bereits das sechste Jahr, das ist seit dem Heimgänge des Rabbiners Bernhard Löwenstein ihrer definitiven Erledigung. Nachdem Herr Rabbiner Dr. Caro seit drei Jahren provisorisch als Prediger fungierte, sollte jetzt dessen Stabilisierung erfolgen. Es wurden auch zu diesem Behufe dreißig Vertrauensmänner ans den Mitgliedern der Dempelgemeinde gewählt, die über diese Angelegenheit abstimmen sollten, doch es kam zu keiner Entscheidung, sondern das Provisorium wurde verlängert. Diese Aufschiebung einer endgiltigen Entscheidung zeugt wohl von einem in der Gemeinde herrschenden ungesunden Geiste. Es giebl sich leider bei jeder Gelegenheit eine völlige Indolenz kund. Wer erst Gelegenheit hat, die leeren Bänke im Tempel am Sabbat zu sehen, der wird sich ein rechtes Bild von den dort herrschenden ftusländen machen. Während aus der einen Seite die Orthodoxen den Tempel noch immer als etwas Nichtjüdisches ansehen, glaubt die sogenannte Intelligenz mit dem Besuche des Gotteshauses am Versöhnnngstage genug gethan zu haben. Es ereignet sich nicht selten, daß man zum Frühgebet am Samstag ein Minjan förmlich zusammentrommeln muß. Unter solchen Verhältnissen ist es nicht zu verwundern, daß der Predigerwahl ein so geringes Interesse entgegengebracht wurde. Aus Amerika. Der bekannte Londoner Gelehrte . L. Schechter ist in Philadelphia eingetrosfcn, um einen Kur sus von sechs Vortrügen über rabbinische Litteratur, Theologie, Philosophie, Gesetzeswesen ete. abzuhalten, und zwar unter den Auspizien des Grätz-Fonds. Das Program ist bereits fertig gestellt. In seinem ersten Vortrag will er den Beweis liefern, daß der theologische Wert des Talmuds nicht genügend gewürdigt ist, ferner über den kompilarorischen Eha rakter des Talmuds und der Midraschim sprechen und eine Schilderung des Lebens eines Zeitgenossen Jesus' und der Apostel geben. — Seine zweite Vorlesung wird sich mit der Behauptung christlicher Theologen befassen, daß der jüdische Gott zu weit dem menschlichen Verständnisse entrückt sei. Weber in seinem „System der altsynagogalen Palestinensischen Theologie" ist der Hnptvertreter dieses Standpunktes. In-

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