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Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände · 1929-07-01 · 2 (7.1929) · p. Seite 2

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Journal
Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
Volume
2 (1929). Bestand UB Ffm
Issue
2 (7.1929)
Date
1929-07-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Mitteilungen des Reichsausschusses der jüdischen Jugendverbände knüpft, so isi es wünschensworl, daß der Berater (Ins lnl; auf iliesc \\ eise Findol, der ratsuchende Jgdl, immer wieder zu ihm zurück. - Wird mil einem Drillen Verbindung angekniipFI, so wird die Durchbrechung der l)iski'elioii unvermeidlich sein: der Jgdl, w ird seinen Namen nennen müssen, der Berater wii'd sich Au l'zeichnungcn machen müssen, Dinge, die sonst, in der .Mi verpönt sind. Im allgemeinen wird man sich lediglich, nachdem sich der Ratsuchende enll'ernl hal, Notizen üher Aller, (iesehlechl, l''rage des Ratsuchenden und erteilten .Km 1 machen, damit ('ehersieht und Meinungsaustausch unter den Beratern möglich ist. Wenn natürlich ein .Igdl. im Kauf der Beratung soviel Vertrauen zum Berater Fällst, daß er spontan seinen Namen sagt, so ist dagegen nichts einzuwenden. Besonders mag das dann der Kall sein, wenn es nicht hei einem Besuch sein Bewenden hal. Und das isl durchaus wünschenswert, damit der Kaisuchende Zeil hat. sich seine Knischlüsse zu überlegen, Und Knisehliisse wird man ihm nicht abnehmen können noch dürfen. Soll die .IBiSf einen pädagogischen Sinn haben, so den, die Ratsuchenden selbständig zu erhallen oder seihständig zu machen, d. Ii. ihn mit der sollen Verantwortung für sein Tun zu belasten. All diese Kragen scheinbar rein technischer Natur hängen in ihrer Behandlung und (sozial-) pädagogisch wirksamen Auswertung weitgehend viiii der Person des Beraters ab. Näc.hsldein isl die äußere Form der Beratung von Bedeutung. — Der Jgdl., an sich verschlossen, ohne Vertrauen zu den Nächsten, anlehiiungshedürFl ig und immer sich unverstanden und einsam Fühlend, wendet sich an einen Fremden, bestenfalls durch Kameraden empfohlenen Menschen, zu dem er erst Vertrauen Fassen w i I I , noch nicht, gefaßt, hal. Wirkt die Person des Beraters vertrauenerweckend, so darf die Hingebung dieses Vertrauen nicht im Keime ersticken. Deshalb sagt Obermagislratsral Dr. Knaul vom liandosjugendaml Berlin ganz 1111 Sinne von Sauer („Jugendberalung" in ,Multer und Kind' IV. (i; Juni 1021 i): „Die JB muß unbedingt losgelöst sein von allem bürokra! ischen, n.mtlicben Beiwerk. Sie soll möglichst nicht im Amlsgobäude, im Büro, sondern in der Privat.Wohnung des Beraters stattfinden. Die .1 B darf auch nicht an die üblichen Sprechstunden von S bis 4 Uhr gebunden sein. Auch des Abends im Dunkeln, wenn keiner sie sieht, sollen die Jgdlen. kommen und den Weg zum Bernler suchen und Finden dürfen." — Die Stadl Berlin stellt heute allerdings ihren Bezirk.sjugendämtorn die Form ihrer JB Frei. Einzelne Aemfer haben in ihren Büros JBkSlen eingerichtet, andere betrachten sie als zu ihrer Fürsorgearbeit gehörig. Diese sind in der Bevölkerung ihres Bezirks so bekannt, daß sie die .JB in ihrem Geschäftsgang ohne Kinbuße an Vertrauen mil.erledigon zu können glauben. Trotzdem besteht m. F. die (jefa.hr, daß der Jgdl, in eine solche JBSt angesichts des drohenden Behördenapparals, der Aktennotizen über seine eigensten- Krlebnisse nicht kommt (mau denke an jugendliche Rechtsbrecher!). Auch gegen .IBSten in Jugendheimen wird mau, zumal in kleineren Städten und engerem Kreise, Bedenken haben müssen. Wird doch ein Jgdl., der beispielsweise straffällig geworden isl. ohnehin mitunter schon das bedrückende KmpFiuden haben: ,,Fin jeder sieht es mir an; die Schande steht auf meinem Gesicht." Wieviel weniger wird er in ein Haus gehen, in dem eine JBSl, ist, wo er befürchten muß, von Bekannten gesehen zu werden. So erscheint als der günstigste Ort Für eine JBSl die Privalwohnung des Beraters, allenfalls auch das Sprechzimmer eines Anwalts, weniger das eines Arztes. 2

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