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Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände · 1929-07-01 · 2 (7.1929) · p. Seite 1

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Journal
Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
Volume
2 (1929). Bestand UB Ffm
Issue
2 (7.1929)
Date
1929-07-01
Page
Seite 1 (sequence 1)
Language
German
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MITTEILUNGEN «. REICHSAUSSCHUSSES DER JÜDISCHEN JUGENDVERBANDE GESCHÄFTSSTELLE: BERLIN N 24, ORANIENBURGER STR. 13-14 / TEL.: NORDEN 7324 Nachdruck mit Quellenangabe erwünscht und gestattet - Verantwortl. dir die Schriftleitung: Dr. Georg Lubinski, Berlin II. JAHRGANG / Nr. 2 BERLIN, JULI 1929 JUGENDBERATUNGSSTELLEN von HANS LOWENBERG, LandesausschuB der jüdischen Jugendverbände Hamburg Man kann zwei Kornion (loi- Jugcndboralung (.115) 11nIofschoiden : amtlich«.....tl private .Iii. Kino amtliche JB ist die der I>orliihm' Bozirksjugendä.mler, privat, isl die der Kreion Vereinigung für .1 Ii. die dos Bundes l'iir Miiti.orsc.lui 1.K und Sexualroforin. Nicht als .1 H gedacht, aber doch von Jugendlichen (Jgdl.) als solche in Anspruch genommen worden Krziehungsberalungsslollen, wie z. B. tlic des .liitlischon Krauonbundos in Berlin. Vater dos (iedankens der privaten .III war, noch vor dem Kriege. Dr. Hugo Sauer; Ausgangspunkt war l'iir ihn die Not der .lugend und die damit in Zusammenhang slehondo Sialisiik über tlie Selbs! niortlo •Igtller. Kr tlurchdachlo die Krage soweit, da Ii er die Pläne, nach denen zu arbeiten war, vollständig ausgearbeitet vorlegte. Mehr tider minder hängen alle Methoden der JB, wie sie heule gehanilhabt wird, von diesen Plänen ab. Die.Iii ist gedacht l'iir alle in Not befindlichen Jgdlen.. sei es berufliche, erziehliche, körperliche oder seelische Not. Die V iol fäll igkeil dieser Not, erfordert eine gewisse (loreiftheil, um sie beraten zu können: daher fordert Sauer gereifte Männer und Krauen als Berater. In der Praxis beraten denn auch nur solche, mit Ausnahme der .1 B-Stelle (JBSt) des Bundes für Mutterschutz und Sexualreform in Berlin, in dessen Plakat es heilit: „Keine .erfahrenen Männer und Krauen" werden Kuch mit. der Autorität ihres Allers beglücken, sondern jugendlich empfindende und jugendlich denkende Menschen wollen . . . "" Die jungen Menschen üben eine Yorboraliing aus; für spezielle Kragen stehen noch ein Jurist, ein Arzt, und eine Aerzlin zur Verfügung. Hierin gehl sie wieder mit dem Sauorsohou Plan konform. Ks wird gefordert. Menschen verschiedener Berufsgruppen als Berater heranzuziehen, damit, jetler besonders gelagerten .Not (Stral'l'älligkeit. sexuelle Not usw.) der ihr angemessene Kai erleill werde. Dabei gehören l'ürsorgerische Kragen vor die zuständigen Amtsstellen (insbesondere Bernfsnöle, mangelndes Arbeitszeug), schon damit einer Doppelhilfe von zwei Seilen, die durch unlautere Klomenle in Anspruch genommen würde, vorgebeugt wird. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer engen Kühluugnahme mit allen Organen der Jugondhilfe, insbesondere mit, Jugend- und Berufsänitorn. Diese Kühlungunhme — und das gilt nicht nur für amtliche Stellen sondern auch für private Institutionen und Personen (z. B. mit dem Chef des .Igdlen.) darf nur mit Zustimmung des Jgdlen. erfolgen. Dadurch allein erwirbt und erhält sich der aufgesuchte Berater das Vertrauen des Jgdlen. Wird aber mit einem Dritten Verbindung ange- 1

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