Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
- Journal
- Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
- Volume
- 2 (1929). Bestand UB Ffm
- Issue
- 1 (3.1929) Sonderheft: Soziale Woche in Seesen
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 29 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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Otts- oder Landesausschüfse verlangen, an der Sache mitzuardciten. Bei Heimen, in denen besondere Mißstcnde herrschen, empfiehlt sich der We, über die politischen Parteien im Gemeindeparlamrnt. Man könnte Zweifel hegen, ob es zu rcchtfettlgen ist, als Minorität sich in derattige Gremien zu begeben, aber sowohl vom Standpunkt der kämpferischen Jugend, als auch vom Standpunkt der Wohlfahrtspflege ist es in Anbetracht der Erneuerung und Schaffung eines geeigneten Nachwuchfes solcher Gremien überaus erwünscht. Besonders betont wird noch, daß auch die Kritik nicht übertrieben werden darf, sondern, daß vor allem zahlreiche Kleinarbeit zu leisten und ernst zu nehmen ist. Eine Schulung der Mitarbeiter innerhalb der Kommissionen ist erforderlich. Ein vberbliL über die Hilfsmöglichkeiten im Rahmen der Gemeinde, eine Kenntnis der Gesetzgebung mutz gegeben werden. Zum Schluß wies Lubinski noch auf die besondere Wichtigkeit dieser Schulung hin: Kenntnisie der allgemeinen Lage und der besonderen Verhältnisse der betreffenden Kommissionen sind dir Schlüsiel zur Mithilfe an der praktischen Wohlsahttsarbeit. Resolutionen I Allgemeine». 1. Ausschuß. Zur Auswertung der Ergebnisse der Tagung wird ein besonderer Ausschuß, bestehend aus: Edith Cohn, Hanna Eisfelder, Hilde Hochwald, Paula Kronheimer, Max Kreutzbcrger, »Hier Mitarbeit der Neichrausschußmitglteder Ludwig Tietz und Georg Lubinsli gewählt Der Ausschuß hat folgende Aufgaben: a) Zusammenschluß der beruflichen und nichtberuslichen jüdische» Sozialarbeiter, die der jüdischen Jugendbewegung entweder noch angehören oder angehört haben oder sich mit ihren Bestrebungen solidarisch erklären. h) Sammlung, Prüfung und Behandlung von aktuellen Mißständen in der gesamten jüdischen Wohlfahttspflcge. c) Informierung und Beeinflussung der Sfsentlichkeit im Sinne non a) und b). 2»