Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
- Journal
- Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
- Volume
- 2 (1929). Bestand UB Ffm
- Issue
- 1 (3.1929) Sonderheft: Soziale Woche in Seesen
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 28 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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ausschließlich in Händen von Nichtjiuden, die nicht immer den Bedürlnissen jüdischer Menschen genügen kennen. Ähnlich liegt es auf dem Gebiete der Fürsorgeerziehung, auf das ja bereits in anderem Zusammenhänge eingegangcn worden ist. Alle Bemühungen zur Verbesserung der Lage der jüdischen Jugendlichen müssen ihren örtlichen Mittelpunkt in einem Jugendheim haben. Das Jugendheim soll all denen zunächst ein Heim sein, die es aus Wirtschaftlichen oder familiären Gründen entbehren müssen. Es soll für die gesamte Jugend der Ott sein, an dem sich ein einheitliches Jugend'rben a' spielen kann. Die Schaffung derartiger Jugendheime ist wichtiger als die Schaffung eines jüdischen Spottplatzes, wie er soeben von der Jüdischen Gemeinde Berlin beschloffen worden ist. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als den Fottbestand eines Teiles unserer Jugend. Dr, Georg L u b i n 9 {i . Ansatzpunkte ehrenamtlicher Jugendarbeit in Wohlsahrtskommissionen Dr. Lubinski sprach zunächst über die Ausgaben der örtlich dczentrulisiettcn Bezittswohlsahrtskommissionen: Es find Gremien, die in der Wirtlchasts-, Jugend- und Gesuudheitssüttorgc über allgemeine Prinzipien der Arbeit und Einzclsälle Beschluß saffe». Die Zugehörigkeit zu diesen Kommissionen ist von seile» der Jugcndvcrbände zu erstreben, ebenso Ist auch die Angehörigkeit zu Kuratorien anzustrebr», und zwar wird, um sich durchzusetzen, oft eine absolut kämpferische Haltung nötig sein. Der Einlri t in das Kuratorium bedeutet da» Hineingehen i» Anstalten, das Kenncnlernen dieser und genaueste Informierung über das, was an Reform bzw. Umwälzung zu erstreben ist. I» jedem Falle ist eine enge Zusammenarbeit des ln das Kuratorium geivühlle» Jugendliche» mit dem örtlichen Landesausschuß erwünscht. Bei dauerndem Mißerfolg in der Art, daß der Jugendliche bet den anderen Kuratoriumsmilglledern nichts erreicht, wird eine Niederlegung des Mandats unvermeidlich sein. Unerläßliche Voraussetzung für jeden Jugendlichen, der . ein Mandat im Kuratorium innehat, ist, daß er mindestens viertelführlich dem Landcsausschuß gegenüber Rechenschat über die Führung seines Amtes ablegt. Dieses gilt auch für jugendliche Mitglieder von Wohlfahrtstoinmlssioiien. Hierbei muß noch besonders erwähnt werden, daß es für die jungen Kräfte bet konstantem, ablehnendem Verhalten der Alten manchmal wichtiger ist, es zu einem Krach kommen zu lasten, als in dem alten, nicht immer zu bejahenden Geleise mitzutun. Der Weg, in die Wohlfahrtskommlssionen und Kuratorien zu kommen, wird gewöhnlich in der Form mit Erfolg beschritten werden können, daß