Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
- Journal
- Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
- Volume
- 2 (1929). Bestand UB Ffm
- Issue
- 1 (3.1929) Sonderheft: Soziale Woche in Seesen
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 30 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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fl. f)o(boffene und geschlossene Fiiirsorge. 1. Waisenhäuser und Erziehungsheime. Das gegenwärtige jüdische Slnstakiswesen zeigt drei verschiedene Typen von Anstalten: a) Slnstalten allen Stils, b) Anstalten mit äußerer Reform, c) Anstalten mit innerer neuer Form. Die Anstalten alten Stils sind in pädagoigischer, hygienischer und menschlicher Einsicht unzureichend. Die Miiarbeit jüngerer Kräfe in diesen Anstalten erscheint nicht als geeignetes Mittel zur Abschaffung dieser Mißstände, die nur durch Änderung der Leitung und der Kuratorien erreicht werden kann. Die Anstalten mit äußerer Reform erfordern vom rein carttattven Standpunkt aus keine besonderen Maßnahmen. Den Anstalten mit neuerer innerer Form fehlt ein Nachwuchs an ausdauernden und opserbereilen Mitarbeitern. Durch Regelung der Arbeitszeit, Schaffung genügender Freizeit und Freiheit in der Gestaltung der Lebensführung und durch ausreichende Besoldung ist diesem Mangel entgegcnzutreten. Den Insassen der Waisenhäuser, Lehrlingsheime, Erziehungsheime, soweit sie das 12'. Lebens.ahr vollendet haben und nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist die Zugehörigkeit zu jüdischen Jugendbünden zu gestatten. 2. Die Fürsorge-Erziehung ist in ihren Ergebnissen heute durchaus fragwürdig; ob im Rahmen der Fürsorge-Erziehung überhaupt eine Erziehung möglich ist, kann nicht abschließend beurteilt werden. Immerhin sind im Intereffe der jetzt in istdischen Fürsorge-Erziehungsanstalten befindlichen Jugendlichen alle Bestrebungen zur Erneuerung der Fürsorge-Erziehung zu unterstützen. Aus ihre beschleunigte Durchführung ist zu dringen. Fürsorge-Erziehung soll nicht deshalb angewendct werden, weil sie auf öffentliche Kosten geschieht, wenn private Unterbringung oder Unterbringung in Landheimen oder Waisenhäusern das geeignete Erzichungsmiitel ist. Es ist ein Mangel an qualifizierten Kräften zur Leitung von Fürsorge-Evziehungsanstalten zu beklagen. Z. jhalboffcne Fürsorge. a) Die Richtlinien des Landesjungendamtes Berlin über die hygie- Nische Einrichtung sind streng zur Anwendung zu bringen. b) Bon allen Mitarbeitern ist eine genaue persönliche Kenntnis des Milieus der Kinder und eine enge Verbindung mit deren Eltern zu fordern. c) Die Zahl der Krippen und Krabbelstuben ist zu vermehren. 30