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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-11-01 · 6 (November-Dezember 1929) · p. Seite 334

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
6 (November-Dezember 1929)
Date
1929-11-01
Page
Seite 334 (sequence 52)
Language
German
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aus sämtliche wohlfahrtspflegerischen Aufgaben erfüllt werden. Die Definition des Begriffes „Settlement" verlangt aber noch eine weitere Klärung: mit seiner Idee ist nämlich untrennbar verbunden, daß diejenigen, die die soziale Arbeit tun, in dem Haus selbst wohnen. Das englische Wort „Settlement" heißt „Ansiedlung", „to settle" heißt, in dieser Beziehung, „sich niederlassen". Ein Settlement unterscheidet sich von einem Wolüfahrtsamt eigentlich nur dadurch, daß das Settlement mit seinen Arbeitskräften den Bewohnern des Bezirks zu jeder Tages¬ und Nachtzeit zur Verfügung steht. In Betts Street, einer der unansehnlichsten und in früheren Jahren einer der gefährlichsten Straßen des Londoner Ostens, befindet sich das B. B. S. G. J. S. Das von außen uninteressante Gebäude ist innen nicht viel interessanter. Es besteht aus mehreren zu verschiedenen Zeiten gebauten Einzelhäusern und Hofräumen, die unbequem, unsicher und schwer sauber zu halten sind. Dürftig und unpassend möbliert, macht das Settlement zunächst den Eindruck einer abgedankten Kaserne. Wenn man näher zusieht, merkt man aber, daß die oftmals grotesk unpassenden Möbelstücke, die offenbar aus besseren Häusern stammen, mit Sorgfalt und Liebe gepflegt sind, und daß jedenfalls ein Versuch gemacht worden ist, die Räume gemütlich einzurichten. Die Tür des Hauses ist bis 11 Uhr nachts geöffnet. Gleich am Eingang befindet sich das Sekretariat, bei dem sich jeder meldet, sei es ein amerikanischer Millionär, der sich das Settlement ansehen will, oder ein russischer Flickschneider, der seine Miete nicht bezahlen kann. Vom Sekretariat aus erfolgt die Zuweisung an diejenige Person, die für die Angelegenheit zuständig ist. Der Geist, der in diesem kleinen wichtigen Zimmer herrscht, ist wohl am besten dadurch charakterisiert, daß man fragt: „Womit kann ich dienen?" und nicht „Was wollen Sie?". Wenn es auch nicht immer möglich sein kann, die Erwartungen eines jeden zu erfüllen, so wird doch immer versucht, ein freudiges Willkommen zu bieten und das Ehrgefühl der Nachsuchenden zu schonen, damit sie sich nicht zu schämen brauchen, wiederzukommen. Der Leiter (Warden) und sein Helfer (Sub-Warden) halten vormittags von 9—11 Uhr Sprechstunde ab; zu ihnen kommen die Mütter und Väter des Bezirkes mit allen ihren Sorgen. Der eine ist arbeitslos und wird dem städtischen Arbeitsnachweis mit einem Schreiben zugewiesen. — Jene Frau braucht Kleider für ihre vier kleinen Kinder. Wenn sie unterstützungsbedürftig ist, führt man sie in ein abseits gelegenes Zimmer, das voll von Kleiderschränken ist. Dort bekommt sie, soweit der Vorrat reicht, die nötige Aiisstattung und geht dann durch einen anderen Ausgang weg, um nicht mit ihren Paketen an den noch Warlenden vorbeigehen zu müssen. — Ein Vater bringt seinen unfolgsamen Sohn, damit man dem Jungen eine Strafpredigt erteilt. Oftmals kommt ein Jugendlicher und beklagt sich, daß er von seiner Stiefmutter mißhandelt wird. Man setzt sich sofort mit den verschiedenen Jugendwohlfahrtsämtern in Verbindung, dem Kind wird, wenn es nötig ist, Obdach gewährt, bis die nötigen Erkundigungen und Anordnungen getroffen sind. — Menschen jeden Alters kommen und bitten um Geldunterslützung; in diesen Fällen werden die allgemeinen oder jüdischen Wohlfahrtsämter angerufen, der Fall wird besprochen, der Bedürftige mit einem Empfehlungsschreiben an das zuständige Amt geschickt. Leute, die in rechtlichen Dingen Aufklärung brauchen, werden dem ehrenamtlich tätigen Anwalt zugewiesen, der je einen Abend in der Woche für Beratungen zur Verfügung 334

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