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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-11-01 · 6 (November-Dezember 1929) · p. Seite 327

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
6 (November-Dezember 1929)
Date
1929-11-01
Page
Seite 327 (sequence 45)
Language
German
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der Berufsarbeiterin hat, daß sie sich in die Einzelheiten vertiefen und all die kleinen Sorgen mittragen kann, die zu erfassen die Fürsorgerin aus Zeitmangel nicht fähig ist. Sie darf ihr ganzes Interesse auf ©inen Fall konzentrieren und kann, durch Inanspruchnahme ihrer Privatbeziehungen, da Hilfe bringen, wo die Organisationen versagen. Beschlüsse sollen in gemeinsamer Sitzung Zustandekommen, in denen die Dringlichkeit der Gesuche gegeneinander abzuwägen und das Interesse des Einzelnen stets dem Interes.se der Gesamtheit unterzuordnen ist. Die Pflegerin muß Maßnahmen, die der Betroffene im Moment als Härte empfindet, weil er die beabsichtigte spätere Auswirkung nicht übersehen kann, dem Pflegling verständlich machen und sie dar! nicht vergessen, daß sie ihrem Schützling als Mitglied einer Organisation gegenübersteht, an deren Richtlinien und Beschlüsse sie gebunden ist. Die Familienpflegschaft bringt es mit sich, daß sie die größten Anforderungen an den Pfleger dann stellt, wenn auch in seinem eigenen Haushalt besondere Inanspruchnahme herrscht (vor den Feiertagen, Schulferien usw.), und nur der darf eine Pflegschaft übernehmen, der auch in schwerer Zeit der übernommenen Pflicht treu bleibt. Für Vormundschaften und Schutzaufsichten sowie alle Aufgaben, die eine lange intensive Betreuung des Einzelnen erfordern, sind ehrenamtliche Mitarbeiter besonders erwünscht. Leider findet man nicht genügend Menschen für diese Posten, besonders Frauen unterziehen sich ungern dieser Aufgabe und doch ist sie ein weites Feld für Frauenarbeit und Fraueneinfluß. 50<>/o der Mündel sind Mädchen, vielfach im schwierigsten Alter, denen eine Frau eher Freundin werden kann, als ein überlasteter Geschäftsmann. Schutzaufsichten über kriminell oder sittlich gefährdete Jugendliche haben die beste Erfolgsaussicht, wenn wir Menschen aus der Jugendbewegung für sie gewinnen. Die Beeinflussung auf Grund persönlicher Bindung kommt leichter zwischen jungen Menschen zustande, bei denen die Verschiedenheit des häuslichen Milieus und der Bildungsunterschied nicht als trennend empfunden wird. In der Gerichtsh i 1 f e für Jugendliche und Erwachsene finden Menschen, die über psychologische Fähigkeiten und sachliches Denken verfügen, Betätigungsmöglichkeiten. Man muß sich während eines einzigen Besuches über die physiologischen und psychologischen Bedingtheit des Täters und das Milieu, in dem er sich "bewegt, orientieren, man soll sich ein Urteil über die Motive zur Tat und die Folgen einer evtl. Verurteilung bilden. Die Gefängnisfürsorge innerhalb des Gefängnisses sollte dem Berufsarbeiter überlassen bleiben. Zweckmäßig ist es, wenn die Fürsorge für entlassene Strafgefangene von demselben Berufsarbeiter ausgeführt wird. Er bedarf dabei weitestgehender Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiter, sei es durch Arbeitsbeschaffung, durch persönliche Fürsorge oder materielle Hilfeleistungen. In der Berufsberatung sind ehrenamtliche Helfer für die Lehrstellenvermittlung und Arbeitsbeschaffung notwendig. Die eigentliche Berufsberatung sollte jedoch nicht nebenamtlich gemacht werden. Berufsberatung erfordert gründliche fachliche Schulung, sozialpolitische Kenntnisse, dauernde Fühlung mit dem Wirtschaftsleben, langjährige praktische Erfahrung und fortwährende Neueinstellung und Umstellung je nach der Konjunktur. Es ist eine große Verantwortung, einen Menschen in eine bestimmte Richtung zu drängen und ein hier gemachter Fehler ist selten gut zu machen. Auch für die, die sich zu keiner 327

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