Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 6 (November-Dezember 1929)
- Date
- 1929-11-01
- Page
- Seite 326 (sequence 44)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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nicht groß. Die Angst, daß durch sie die ehrenamtliche Arbeit ausgeschaltet würde, ist völlig überflüssig. Die jüdischen Sozialbeamten sind stets von Organisationen der freien W.-Pfl. angestellt. Sie beeinflussen die Arbeit entscheidend, aber sie wollen und können niemals die alleinigen Träger der Wohlfahrtsarbeit sein. Sie tragen gemeinsam mit den Vertretern der freien W.-Pfl. die Verantwortung und teilen sich mit ihnen in die Arbeit. Die Erkenntnis der Bedeutung des Fraueneinflusses für die Politik erweiterte die Machtsphäre für die Frau. Kluge, tüchtige Frauen stehen nicht nur an der Spitze von großen Frauenorganisationen, sondern sind gleichberechtigte Mitglieder von Wohlfahrtsausschüssen und Kommissionen der Verbände Und Gemeinden. Sie wirken gestaltend mit an der Reorganisation der Wohlfahrtspflege. W.-Pfl. betrifft meistens Fragen des Familienlebens, der Erziehung usw., bei denen naturgemäß die männliche und weibliche Einstellung oft verschieden sind. Die Frau ist im Interesse ihrer Geschlechtsgenossinnen verpflichtet, ihren weiblichen Einfluß geltend zu machen. Von Frauen, die in solchen Körperschaften sitzen, müssen wir verlangen, daß sie die Materie beherrschen und durch Fühlungnahme mit allen Schichten der Bevölkerung praktische Erfahrung über die Auswirkung ihrer Maßnahmen sammeln. Nicht viele Frauen sind bereit, solch große Verantwortung zu übernehmen und daher kommt es auch, daß vielfach Posten, für die Fraueneinfluß wünschenswert und notwendig wäre, gar nicht oder nur mit ungeeigneten Menschen besetzt werden. Aeltere Frauen können in der Verwaltung von Altersheimen segensreich wirken, wenn sie über das Verwaltungstechnische hinaus Beziehungen von Mensch zu Mensch schaffen. In die Verwaltung von Erziehungsheimen sollte man nur Frauen nehmen, die nicht nur mütterlich fühlen, sondern auch pädagogische Fähigkeiten haben und mit den Erziehungsproblemen der Gegenwart vertraut sind. Kinder wissen genau zu unterscheiden, ob das Interesse der Anstalt oder ihnen persönlich gilt und schenken ihre Liebe nur dem, der eine persönliche Beziehung herzustellen weiß. Die Leitung von Alters- und Kinderheimen muß beruflichen Kräften vorbehalten bleiben, die bei ihrer Arbeit der Unterstützung der ehrenamtlichen Verwaltungsmitglieder dringend bedürfen. Aerztinnen und Juristinnen danken wir es, wenn sie ihr berufliches Können in den Dienst der Allgemeinheit stellen, ihr Rat beeinflußt richtunggebend den Aufbau der Arbeit. Säuglingsberatungs-, Eheberatungs-, Rechtsschutzstellen finden in ihnen ihre Stütze. Die Durchführung ihrer Anordnungen wird in den meisten Fällen der Berufsarbeiterin zufallen. Die Schulpflege ist zweckmäßig der Berufsarbeiterin vorzubehalten, sie ist an eine bestimmte Vorbildung gebunden und stellt in größeren Gemeinden zeitlich große Anforderungen. Für die sich aus ihr ergebenden Forderungen der nachgehenden Fürsorge und Erholungsarbeit sind freiwillige Mitarbeiterinnen sehr erwünscht. Die Familienfürsorge ist auch da, wo die grundlegende Arbeit von Fürsorgerinnen gemacht wird, auf dem Prinzip der Pflegschaft aufgebaut. Die Pfleger dienen als Mittler zwischen Amt und Hilfsbedürftigen und haben das Interesse beider zu wahren. Bei richtiger Einstellung werden sie sich das Vertrauen der Familie erwerben und bei Einteilung des Geldes, Verwaltung der Garderobe, Erziehungs- und Berufsfragen beratend zur Seite stehen. Mehr als eine, höchstens zwei Familien sollten nicht übernommen werden, denn gerade darin liegt der Vorzug, den die Pflegerin vor 326