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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-11-01 · 6 (November-Dezember 1929) · p. Seite 324

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
6 (November-Dezember 1929)
Date
1929-11-01
Page
Seite 324 (sequence 42)
Language
German
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b) Ziffernmäßige Angaben des Gehalts, kombiniert mit Dienstjahren (Gesamtdienstjahre in sozialer Berufsarbeit): 100 bis 150 RM. monatlich bezieht 1 bei 2 Dienstjahren; 151 bis 200 RM. monatl. beziehen 5, und zwar 2 bei 2 Dienstjahren, 2 bei 4 Dienstjahren, 1 bei 6 Dienstjahren; 201 bis 250 RM. monatl. beziehen 6, und zwar 1 bei 1 Dienstjahr, 1 bei 3 Dienstjahren, 1 bei 4 Dienstjahren, 1 bei 13 Dienstjahren, 1 bei 6 Dienstjahren, 1 bei 16 Dienstjahren; 251 bis 300 RM. monatl. beziehen 15, und zwar 5 bei 8 Dienstjahren, 4 bei 6 Dienstjahren, 3 bei 4 Dienstjahren,, 1 bei 2 Dienstjahren, 1 bei 3 Dienstjahren, 1 bei 1 Dienstjahr; 301 bis 350 RM. monatl. beziehen 10, und zwar 1 bei 17 Dienstjahren, 1 bei 13 Dienstjahren, 1 bei 12 Dienstjahren, 1 bei 10 Dienstjahren, 1 bei 8 Dienstjahren, 1 bei 6 Dienstjahren, 1 bei 4 Dienstjahren, 2 bei 3 Dienstjahren, 1 bei 2 Dienstjahren; 351 bis 400 RM. monatl. beziehen 6, und zwar 1 bei 20 Dienstjahren, 1 bei 15 Dienstjahren, 1 bei 14 Dienstjahren, 1 bei 12 Dienstjahren, 1 bei 11 Dienstjahren, 1 bei 6 Dienstjahren; über 400 RM. monatl. beziehen 8, und zwar 1 bei 16 Dienstjahren, 2 bei 15 Dienstjahren, 1 bei 11 Dienstjahren, 1 bei 8 Dienstjahren, 1 bei 6 Dienstjahren, 1 bei 3 Dienstjahren, 1 bei 2 Dienstjahren. Bei freier Verpflegung und Dienstwohnung beziehen: 1 90 RM., 1 150 RM. bei 6 Dienstjahren, 1 60 RM. bei 1 Dienstjahr, 1 130 RM. bei 5 Dienstjahren. Unter 100 RM. Gehalt beziehen 3 Gemeindeschwestern, die vom Mutterhaus an das Wohlfahrtsamt überwiesen sind. Sie haben im Mutterhaus volle Versorgung. Von 7 fehlen die Angaben über Gehalt. Hierzu sei bemerkt, daß die Gehaltsregelung für die bei Gemeinden angestellten Fürsorgerinnen im allgemeinen den üblichen Tarifen entspricht, daß aber die bei Vereinen und Provinzialverbänden angestellten Kräfte z. T. weit unter Tarif besoldet werden. Urlaubsregelung: 2 Wochen im Jahr: 3, 3 Wochen im Jahr: 9, 4 Wochen im Jahr: 37, über 4 Wochen im Jahr: 14, keine Angaben: 2. IV. Gesundheitsverhältnisse. Von den 65 Sozialbeamtinnen haben nur 24 angegeben, daß sie wegen Krankheit fehlen mußten. Es ist nicht durchaus ersichtlich, ob die übrigen gar nicht krank waren oder ob diese Frage unbeantwortet gelassen ist. Die von den 24 angegebenen Krankheiten waren folgende: Grippe und Erkältungen: 16, Fleischvergiftung: 1, Kehlkopfentzündung: 1, Sehnenentzündung: 1, Blinddarmoperation: 1, Knöchelbruch und Handbruch: 2, Mundbogenphlegmone: 1, Mastkur wegen Abmagerung: 1. V. Arbeitsmarktlage. Nach einem von Elisabeth Lüdy in der Juli - August - Nummer 1929 der Zeitschrift „Soziale Berufsarbeit" veröffentlichten Bericht über den Arbeitsmarkt für Wohlfahrtspflege ist ersichtlich, daß eine deutliche Verschlechterung der Arbeitsmarktlage zu beobachten ist. Im Juni 1929 waren nach dieser Statistik insgesamt 292 stellungsuchende Wohlfahrtspflegerinnen gemeldet, für die lediglich 53 offene Stellen zur Verfügung standen. Besonders kraß erscheinen diese Zahlen durch den Vergleich mit zurückliegenden Jahren, nachdem im Juni 1929 etwa 4V2 mal so viele stellungsuchende Wohlfahrtspflegerinnen gemeldet waren, als im Oktober 1927. In unseren jüdischen Arbeitsnachweisen waren nach einer Feststellung der vereinigten Zentrale für jüdische Arbeitsnachweise im Monat September 1929 28 stellungsuchende Wohlfahrtspi'legerinnen zur Vermitt- 324

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