Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 6 (November-Dezember 1929)
- Date
- 1929-11-01
- Page
- Seite 323 (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
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Fachausbildung: Staatlich anerkannte Wohlfahrtsschule 31, Akademie für soziale Berufsarbeit 1, akademisches Studium 10, keine Ausbildung, nur lange Praxis 23. Staatliche Anerkennung als Wohlfahrtspflegerin besitzen: 27, Anerkennung schwebt bei 10, keine staatliche Anerkennung haben 25, Fürsorgeseminar (Universität, Diplom) 3. II. Arbeitsgebiete: Von den 65 Kräften sind beschäftigt in: Archivarbeit 1, offene Gesundheitsfürsorge 13, geschlossene Gesundheitsfürsorge 1, offene Erziehungsfürsorge 6, geschlossene Erziehungsfürsorge 4, Wirtschafts-, Berufs- und Wanderfürsorge 2, Familienfürsorge 32, Geschäftsführerinnen und Referentinnen 6. Art der Tätigkeit: Innendienst 22, Außendienst 12, Innen- und Außendienst 26, in Anstalten 5. III. Anstellungsverhältnisse Es darf nicht unterschätzt werden, daß der Dienst in der Wohlfahrtspflege außerordentliche Anforderungen an die seelischen und körperlichen Kräfte der Fürsorgerinnen stellt und infolgedessen eine entsprechende Regelung der Anstellungsverhältnisse ganz besonders notwendig ist, damit nicht die Berufskräfte und damit die Arbeit großen Schaden nehmen. Die Erhebung hierüber hat zu folgenden Resultaten geführt: Alter der Wohlfahrtspflegerinnen: im Alter von 20 bis 25 Jahren stehen 7, im Alter von 26 bis 30 Jahren 19, von 31 bis 35 Jahren 13, von 36 bis 40 Jahren 11, von 41 bis 50 Jahren 12, von 51 bis 60 Jahren 1, über 60 Jahren 2. Diese Altersstatistik ist besonders interessant. Obwohl jedes halbe Jahr eine große Anzahl von jüdischen jungen Mädchen von 20 bis 25 Jahren aus den sozialen Frauenschulen und Universitäten in den Beruf entlassen werden, haben wir verhältnismäßig nur einen geringen Anteil von ihnen in der jüdischen Arbeit. Die über 30jährigen überwiegen durchaus. Das erklärt sich vor allem daraus, daß die jetzt älteren Berufskräfte schon seit vielen Jahren in der Arbeit stehen, infolge des Mangels an neuen offenen Stellen aber verhältnismäßig nur wenige von den jüngeren in den letzten 2—3 Jahren untergekommen sind, zum anderen auch daraus, daß wir in den meisten Gemeinden und Organisationen jeweils nur eine Berufskraft haben, und da auf dieser dann die gesamte Verantwortung liegt, die Stellen ältere, reifere und praktisch erfahrene Kräfte bevorzugen. Dienstverhältnis: Beamtinnen sind 17, ständig Angestellte sind 7, nicht ständig Angestellte sind 41. Kündigung: Vierwöchentliche Kündigung haben 2, gesetzliche Kündigung 34, vierteljährliche Kündigung 7, halbjährliche Kündigung hat 1, einjährliche Kündigung 1, 20 sind entweder Beamtinnen oder haben die Kündigungsfrist nicht angegeben. Altersversorgung: Pensionsberechtigung haben 22, keine Pensionsberechtigung außer der durch die Angestelltenversicherung haben 43. Aus diesen Zahlen ist ersichtlich, daß für die überwiegende Mehrzahl unserer Kräfte keinerlei Sicherungen für die Zukunft besteht. Insbesondere ist die Altersversorgung noch völlig unzulänglich. Nur für eine kleine Anzahl von Kräften, die bei Synagogengemeinden angestellt sind, ist durch Pensionsversicherung für das Alter gesorgt. Die Besoldung ist wie folgt geregelt: a) Eingruppierung nach der kommunalen Besoldungsordnung besteht bei 13, Eingruppierung nach der staatlichen Besoldungsordnung besteht bei 21, nicht eingruppiert sind 31. 323