Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 6 (November-Dezember 1929)
- Date
- 1929-11-01
- Page
- Seite 322 (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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die wirtschaftlich oder sonstwie unzureichend versorgt sind, gegen einen mäßigen Pflegesatz Aufnahme finden können. Allerdings wird sich Wolzig bei dieser Kategorie möglichst auf solche Jungen beschränken, die einen Beruf ergreifen, den sie im Heim selbst erlernen können. Über die pädagogische Grundeinstellung des neuen Heimes wird später berichtet werden. Dr. Hans Lubinski. Umschau Jüdische Sozialarbeit Berufslage der in der jüdischen Wohlfahrtsarbeit angestellten Wohlfahrtspf legerinnen (nach einer Erhebung in der Zeit von Mai bis Juli 1929). Die soziale Arbeit als Berufsarbeit ist noch sehr jung, die Anfänge liegen kaum 30 Jahre zurück. Die freie Wohlfahrtspflege einschließlich unserer jüdischen hat sich im allgemeinen erst während bzw. nach dem Kriege sehr allmählich entschlossen, in die bis dahin fast gänzlich ehrenamtlich geleistete Arbeit an verschiedenen Stellen fachlich vorgebildete Berufskräfte einzustellen. Mit der ständigen Ausweitung und der fortschreitenden Differenzierung der Arbeitsgebiete der Wohlfahrtspflege hat sich auch der soziale Beruf immer stärker entwickelt, sind die Anforderungen an die ausübenden Kräfte mehr und mehr gewachsen. Da auch gleichzeitig eine große Zahl von Berufsanwärterinnen einströmen, erschien es angebracht, einmal einer weiteren Öffentlichkeit einen Uberblick über die gegenwärtige Berufslage der in jüdischer Wohlfahrtsarbeit stehenden Wohlfahrtspflegerinrfen zu geben. Veranlaßt durch ein Referat1) über das Thema: „Soziale Arbeit als Beruf", welches ich bei der Delegiertentagung des Jüdischen Frauen- ') Das Referat gelangt in der Novembernummer der Blätter des Jttd. Frauenbundes zum Abdruck. bundes in Berlin am 12. Juni 1929 gehalten habe, wurde eine Erhebung veranstaltet, die erfreulicherweise ein recht anschauliches Bild sowohl über die Ausbildung, als auch über die Anstellungsverhältnissc unserer Kräfte gibt. In der jüdischen Wohlfahrtspflege sind 80 bis 85 weibliche Kräfte beruflich angestellt. Von 65 liegen Fragebogen vor, so daß sich ulle folgenden Angaben auf diese 65 Kräfte erstrecken: I. Vorbildung. Für die Ausbildung zur sozialen Berufsarbeit bestehen in den Ländern staatliche Regelungen, die die Vorbedingungen für die Aufnahme in die sozialen Frauenschulen (Wohlfahrtsschulen) und vor allem die Prüfungsordnungen bestimmen. Danach wird mindestens der abgeschlossene Besuch einer Mittelschule und der Nachweis einer fachlichen Berufsschulung vor dem Eintritt in die Wohlfahrtsschule verlangt. Die Schulbildung, Vorbildung und Fachausbildung der 65 Kräfte ist aus den nachstehenden Ausführungen ersichtlich. Schulbildung: Volksschule 2, Mittelschule 9, Lyzeum 43, Abitur 11. Vorbildung für den Beruf: kaufmännisch 14, Staatsexamen in Krankenpflege 17, Krankenpflege ohne Staatsexamen 2, Staatsexamen in Säuglingspflege 2, Kindergärtnerinnen 14, Jugendleiterinnen 2, Lehrerinnen 2, Hauswirtschaft 2, keine Vorbildung 10. 322