Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 6 (November-Dezember 1929)
- Date
- 1929-11-01
- Page
- Seite 321 (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Arbeit, die religiös fundiert und die alles, was sie leistet, als Mizwah leistet. Heute scheint es mir eine wesentliche Aufgabe der Seelsorge zu sein, die Grenzen klar zu erkennen und dieste Grenzen zu bejahen. Es gibt eine große theoretische Aufgabe: eine Grundlegung der jüdischen Wohlfahrtspflege zu erarbeiten, eine Grundlegung, die schon insofern eine bedeutsame Leistung wäre, als sie nicht geschrieben werden kann ohne eine Grundlegung und neuerliche Interpretierung des religiösen Judentums. Es gibt praktische Arbeiten genug. Es gilt diese Erkenntnis von der Besonderheit religiös-jüdischer Wohlfahrtspflege zu verwerten in Ausbildung der Rabbiner, in ihren Arbeiten, im sozialen Ausschuß, in der Kranken- und Gefangenenfürsorge usw. Aus der praktischen Arbeit Erziehungsheim Wolzig. Wir stehen mit der Vollendung des Baues des Wolziger Heims am Beginn großer neuer und schwieriger Arbeiten. Nur durch die Zusammenfassung aller Kräfte wird es möglich sein, die gesetzten Ziele zu erreichen. Die Leitung des Heims wird in Händen von D r. m o d. II a n s Lubinski, dem bisherigen Leiter des Kinderhauses in Kowno, liegen. Die Sohriftleitung. Wie schon an dieser Stelle erwähnt wurde, geht der Neubau des Wolziger Erziehungsheims jetzt seiner Vollendung entgegen. Das Heim bietet Platz für 70 Jungen. Es soll versucht werden, allen im Heim untergebrachten Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, einen Beruf entweder neu zu erlernen, oder die schon begonnene Lehre weiterzuführen. Es werden Werkstätten eingerichtet, die möglichst so geführt werden, daß sie weitgehend den freien Werkstätten entsprechen; dadurch soll den Jungen der Übergang von der Heimwerkstatt in die freie Werkstatt erleichtert werden. Geeignete Jungen sollen auch außerhalb des Heimes in freien Lehrstellen in der Umgebung untergebracht werden. Sie sollen in diesen Lehrstellen ihre Ausbildung erfahren und abends ins Heim zurückkehren. Um den Übergang aus dem Heim ins Leben zu erleichtern, soll, sobald als es möglich ist, in der Nähe von Berlin ein Ubergangsheim eröffnet werden. Hier sollen alle Jungen nach einem längeren oder kürzeren Aufenthalt in Wolzig in der freien Gemeinschaft eines Lehrlingsheims zusammenleben und erst dann aus der Fürsorge entlassen werden, wenn sie sich in ihrem Arbeitsmilieu genügend eingelebt haben, daß man erwarten kann, daß sie ohne neue Störungen bei ihrem Berufe bleiben werden. Erst dann soll der zweite Schritt zur endgültigen Entlassung, das Herausgehen aus der Gemeinschaft des Übergangsheims erfolgen. Das Übergangsheim soll aber noch lange nachher das geistige und kulturelle Zentrum für solche Jungen bleiben, die ohne einen familiären Anhang sind. Das neue Heim in Wolzig wird nicht nur solche Jungen aufnehmen, die von den Behörden als Fürsorgezöglinge eingewiesen sind. Es sollen auch andere Jungen Aufnahme finden. Es ist vorgesehen, daß solche Jungen nach Wolzig kommen sollen, über die ein Fürsorgeerziehungsbeschluß nicht vorliegt, bei denen aber doch Heimerziehung angezeigt erscheint. Darüber hinaus sollen auch normale, nicht gefährdete Jugendliche, 321