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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-11-01 · 6 (November-Dezember 1929) · p. Seite 320

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
6 (November-Dezember 1929)
Date
1929-11-01
Page
Seite 320 (sequence 38)
Language
German
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Die heutige jüdische Wohlfahrtspflege unterscheidet sich sehr wesentlich von der christlichen dadurch, daß eine solche religiöse Zielsetzung fehlt oder jedenfalls nicht klar ausgesprochen und durchgeführt ist. Man könnte sagen: darin eben scheide sich das Judentum vom Christentum, daß es keinen Unterschied gebe zwischen religiös fundierter Wohlfahrt und nicht religiös fundierter. Hilfe bedeute im Judentum immer religiöse Hilfe. Aber das ist nicht wahr. Der Unterschied zwischen jüdischer und christlicher Wohlfahrtspflege ist nicht der zwischen Judentum und Christentum überhaupt, sondern der zwischen religiösem Christentum und säkularisiertem Judentum. Dieser Säkularisierungsprozeß ist keineswegs ein notwendiger und im Dcgriff der jüdischen Religiosität liegender. Ks kann durchaus auch im Bereich des Judentums einen Bereich religiös, ausschließlich religiös fundierter Werte geben, und ich glaube, wenn es bei uns noch eine starke, ungebrochene Religiosität gäbe, gäbe es auch — wie in alten Zeiten — eine religiös fundierte und religiös gemeinte jüdische Hilfeleistung. Ich glaube in der Tat, daß heute noch bei uns — trotz aller Proteste unserer Wohlfahrtsämter — die Zedakah als Mizwah, als persönliche Verpflichtung des einzelnen, die Grundlage jeder jüdischen Wohlfahrtspflege sein muß, wenn sie sich als jüdisch religiös ausweisen will. Es besteht für die Theorie einer jüdischen Wohlfahrtspflege keine andere Möglichkeit. Leo Baeck sagt es einmal in spezifischer Beziehung auf die Schwierigkeiten einer organisierten Wohl!ahrtspf lege im Judentum1): „... daß die soziale Fürsorge als religiöses Gebot die Pflicht jedes einzelnen ist. Im Wesen des Gebotes liegt es, daß eine festgesetzte und dauernde Stellvertretung nicht zulässig ist. Auch die Zusammenfassung der Liebestätigkeit, wie sie das Mittelalter in seinen Vereinen für Lüebeswcrke geschaffen hatte, ging von der Voraussetzung aus, daß es sich nur uml einen Zusammenschluß der einzelnen handele, und daß daher jeder einzelne zur Übernahme der gesamten Aufgabe gehalten sei." Es gibt in Wahrheit keine Möglichkeit, religiöse Wohlfahrtspflege anders zu begründen als durch den Hinweis auf jene Caritasaufgabe: die in der Gottesliebe begründete Nächstenliebe. In das Judentum übersetzt, würde diese Definition den größten Umkreis des Begriffes der Mizwah umschreiben. Und nun zur Frage der Seelsorge. Wer einmal die Aufzählung der Caritasaufgaben gelesen hat, wird gesehen haben, daß sich dort Seelsorge als eine der vielen anderen Aufgaben darstellt. Innerhalb der jüdischen Wohlfahrtspflege kommt der Seclsorge eine ganz besondere und besonders große Aufgabe zu. Wenn diese Aufgabe richtig erfaßt ist, könnte man sie sogar in gewissem Sinne eine historische nennen. Seelsorge bedeutet heute den ganzen Umkreis der theoretischen und praktischen Aufgaben, die in einer jüdisch-religiösen Fundierung unserer Wohlfahrtsarbeit liegen. Gibt es eine jüdische Wohlfahrtspflege? Nein — es gibt eine von Juden für Juden geschaffene! Nun, Seelsorge und Wohlfahrtspflege in ihren Beziehungen zueinander erfassen, das kann nur bedeuten, daß Seelsorge immer nur meinen kann: ') Ilarnlwortcrhuch der Wohlfahrtspflege, herausgegeben von Dünner 1929, Seite 368f. (von mir zum Toil gesperrt). 320

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