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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-11-01 · 6 (November-Dezember 1929) · p. Seite 319

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
6 (November-Dezember 1929)
Date
1929-11-01
Page
Seite 319 (sequence 37)
Language
German
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nicht nur eine von Juden und für jüdische Menschen geschaffene freiwillige Wohlfahrtsverpflichtung, sondern — zieht man die Parallele zu den beiden übrigen konfessionellen Fürsorgeversuchen — eine jüdisch fundierte, das heißt das Judentum und seine Prinzipien zugrunde legende Wohlfahrtspflege. Wenn der Unterschied zwischen öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege so definiert wird, die öffentliche habe im Gesetzeswege und durch öffentlich-rechtliche Regelung der Armut zu steuern und die freie Wohlfahrtspflege sei der freie Zusammenschluß von Kräften zur Hilfe für Individuen (auch wenn diese Individuen zu einer besonderen Gemeinschaft zusammengeschlossen sind, ist es prinzipiell eine „individuelle" Hilfe), so bleibt noch immer die Frage nach dem spezifisch religiösen Sinn der konfessionellen Wohlfahrtspflege. In der Tat gibt es in der christlichen Wohlfahrtspflege beider Konfessionen das dauernde Bewußtsein, daß die Wohlfahrtspflege, die sie treiben, ihre Begründung durch die Religion erfährt. Die großen „Caritasverbände" und die Gruppen der „Inneren Mission" haben diese Gedanken besonders klar formuliert und es wird von Nutzen sein, sich diese Formulierungen ein wenig näher" anzusehen. öffentliche Wohlfahrtspflege kann nie den Armen selbst meinen. Sie betrifft den Einzelnen, aber sie meint und zielt ab auf den Begriff der Armut, besser auf die soziale Erscheinung der Armut. Freie Wohlfahrtspflege meint die Armut einer bestimmten Gemeinschaft. Religiös fundierte Wohlfahrtspflege aber scheidet sich grundsätzlich in ihrer Zielsetzung, in ihren Fundamenten von beiden Zweigen anerkannter Wohlfahrtspflege. Man kann es nicht klarer sagen, als es Liese sagt2): „Die Caritas ist nicht etwas neben der Wohltätigkeit, Wohlfahrts- oder Armenpflege Einhergehendes. Nein, sie kann alles das sein, je nach, der Gesinnung. ... Sie bezieht sich vorzüglich auf die Gesinnung. Ist den- Beweggrund, der zur Hilfe treibt, ein rein äußerlicher, außerhalb des einzelnen Menschen liegender, so haben wir die staatliche oder politische Armenpflege und Sozialpolitik. Treibt uns aber die natürliche Anteilnahme am Los des anderen, der doch ein Mensch ist wie wir, dessen Elend also zur Schmach und Gefährdung des Menschengeschlechtes führt, so haben wir Humanität. Werden wir aber geleitet von der Hochschätzung des Nächsten, der ein Kind Gottes ist, so sprechen wir von Caritas. Diese letzte Gesinnung kann sich natürlich voll und ganz nur bei solchen finden, welche auf die Seele des Menschen zu schauen pflegen, denen die Seele das Wichtigste ist." Vielleicht wird es noch deutlicher, wenn ich hier die einfache und klare Definition Auers bringe, die die Besonderheit religiöser Wohlfahrtspflege so ausdrückt: „Caritas bedeutet Gottesliebe und die in ihr begründete Nächstenliebe"3). Es kann nicht klarer ausgedrückt werden, was ich hier für unser Problem meine. J) Liese, Geschichte der Caritas, 1922, Band I, Seite 6f. — Zum Bngriff des Armen im öffentlichen und im freien Wohlfahrtssinne, vgl. Simmel, Archiv für Sozialwissenschaft XXII. ») Die Religion in Geschichte und Gegenwart. 2. Auflage. Tübingen 1927. Bd. I, Seite 1453 (s. v. Caritas). 319

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