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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-11-01 · 6 (November-Dezember 1929) · p. Seite 309

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
6 (November-Dezember 1929)
Date
1929-11-01
Page
Seite 309 (sequence 27)
Language
German
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Daß der religiöse Führer früher einmal auch das körperliche und materielle Leben der Volksgesamtheit bestimmte, muß ohne weiteres als richtig angenommen werden. Denn der Rabbiner war ja auch der Richter, dem die Gesamtheit der Lebensfunktionen der Gemeinschaft anvertraut war. Da die gesamte Rechtspflege auf sozialem Grunde ruhte, war die Tätigkeit des rabbinischen Richters eine aus Leibesnähe wirkende mit dem Ziel unmittelbarer sozial-materialer Gestaltung. Dann und wann hat auch die ärztliche Wissenschaft die religiösen Führer in engste Verbindung mit den Gliedern des Volkes gebracht. Wie es unter ihnen Rinderhirben, Korbflechter und Nagelschmicde gegeben hat, so waren auch, zumal in den späteren Epochen, Ärzte unter ihnen, da die religiöse Tradition den Rabbinern untersagte, aus der lehrenden und richterlichen Praxis ein Geschäft und eine Lebensversorgung zu machen. Zu den direkten Aufgaben des geistigen Führern gehörte es keineswegs. Der Prophet Jesajah macht die körperliche Genesung, zu der er durch ärztlich-technische Mittel beiträgt, von einer inneren, sittlichen Wandlung abhängig. Lehrmeister der tanaitischen Periode wandten sich in Krankheitsfällen wenig an ihresgleichen, nahmen aber öfters die Hilfe heilkundiger Frauen in Anspruch. Auch sind die Bemühungen der Rabbinen nicht so zu verstehen, daß sie unter das „Volk" gingen. Sie hatten ihren bestimmten Sitz des Lehrens und Wirkens. Man wußte sie in ihrem Arbeitsraum anzutreffen. Schon die Bibel weist die Rechtssuchenden an (5. B. M. 17,8), daß sie sich aufmachen und hinaufsteigen zu dem Ort, den Gott auserwählt, an welchem die Priester ihre Tätigkeit ausüben. In späterer Zeit waren Rabbi und Lehrhaus unzertrennliche Begriffe. Die Leiter der Schulen und Instruktoren des öffentlich-sozialen Betriebes hatten ihren festen Sitz an verschiedenen Stellen des heiligen Landes und der Diasporal. Bis zur Emanzipation waren die Rabbiner die Leiter und Wächter der religiösen Gesamtkultur des Judentums und also auch im engsten Zusammenhang mit den sozialen Vorgängen, die ihren wesentlichsten Bestandteil ausmachten. Nachher wurde die bisherige Ordnung in der radikalsten Weise umgestürzt. Ich will gern mit der Behauptung einverstanden sein, daß eine gewisse Fremdheit zwischen dem Rabbiner und denjenigen besteht, denen er dienen soll. Aber man muß auch begreifen, warum das so ist und wie es kam. Als sich die europäische Judenheit nach der Emanzipation umorganisierte, da nahm man sich für den Aufbau der Gemeinde die konstitutionellen Prinzipien des Staates zum Muster. So wurden die Rabbiner durchweg vom amtlichen Betriebe ausgeschlossen, vielleicht darum, weil man in ihnen die alten, maßgebenden Träger einer religiöskulturellen Besonderheit sah, und weil man glaubte, der politischen Leitung des Staates angenehm erscheinen zu müssen, die noch immer nicht den Argwohn gegen den „Staat im Staate" überwunden haben mochte. Der Verwaltungsbetrieb verschloß sich im allgemeinen dem Rabbiner, und dieser Zustand besteht bis heute, wenn der Rabbiner auch hier und da als Berater und Gutachter in der Verwaltung sich betätigen darf. Als ein Beispiel für die Orientierung an allgemeinen und staatsüblichen Formen darf ja wohl auch die Organisation der jüdischen Wohlfahrtspflege an- 309

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