Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-11-01 · 6 (November-Dezember 1929) · p. Seite 307

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
6 (November-Dezember 1929)
Date
1929-11-01
Page
Seite 307 (sequence 25)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/4794429-4929550-8898167--332-4794754
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

zur Unzucht" an, definiert also den Tatbestand der Kuppelei als Mädchenhandel. Hier kann ich nur noch einmal auf die Ausführungen meines Aufsatzes verweisen, weil ich mich sonst, um das Unhaltbare dieser Definition nachzuweisen, wiederholen müßte. Es scheint mir aber notwendig zu sein, mich ausdrücklich mit aller Entschiedenheit gegen die Darstellung zu wenden, die Paula Ollendorff von dem ostjüdiscken Milieu im Zusammenhang mit den Fragen des Mädchenhandels gibt. Was sie hierzu ausführt, wird meines Erachtens in keiner Weise den tatsächlichen Verhältnissen der Juden im Osten gerecht. Wahrlich, die, die bisher glaubten, das wirkliche Ostjudentum zu kennen, die Tragik und Problematik seines Daseins, seine Nöte von unerhörtem Ausmaß, seine Kämpfe von erschütternden Dimensionen um Lebensraum und Lebensmöglichkeiten, sie alle würden umlernen müssen, wenn die Ausführungen von Paula Ollendorff mit der Wirklichkeit auch nur im entferntesten in Einklang ständen. 3 Auf den Wegen, die S. Cohen-London zur Widerlegung meiner Ausführungen gewandelt ist, kann ich ihm nicht folgen. So werde ich mich zum Beispiel nicht dazu bewegen lassen, den vielen von ihm aufgezählten Organisationen, hohen und höchsten Aemtern, die er verwaltet, etwa nun eine Stammrolle meiner bisherigen Tätigkeit und Kenntnisse der nicht interessierten Oeffentlichkeit zu unterbreiten. Ich habe keineswegs die Absicht, etwa meine jahrelange bescheidene fürsorgerische Arbeit an den östlichen Grenzen mit der seinen auf dem stolzen Inselreich oder am Sitz des Völkerbundes zu messen und in Vergleich zu setzen. Denn ich bin der vielleicht etwas rückschrittlichen Meinung, daß bei einer ernsthaften Diskussion über sachliche Dinge die Person des Schreibenden keine, aber auch gar keine Rolle spielt und zu spielen hat, um so mehr als der Besitz verantwortlicher Stellungen und vieljähriger Tätigkeit noch immer kein Privileg gibt und kein vollgültiger Beweis für die Eignung zur Beurteilung entscheidender Fragen ist. Es kommt nicht darauf an, wer Erkenntnisse der Oeffentlichkeit übermittelt, sondern was an den Erkenntnissen daran ist. Und da muß ich allerdings um der 25jährigen Arbeit des Herrn Cohen willen feststellen, daß ich es bedauere, daß er als Frucht seiner Tätigkeit keine anderen und durchschlagenderen Erkenntnisse und Ergebnisse vorzutragen weiß. Es ist von Uebel und zeugt von geringem Vertrauen in die verteidigte Sache, daß Cohen immer wieder in nicht gerade vornehm gekleidete persönliche Argumente zurückfällt. Der Appell an die Instinkte des Lesers, ist allerdings billig und leicht, aber wir sollten uns um der Schwere des Problems willen lieber den intelligenten Leser wünschen. Ich versage es mir deshalb auf Einzelheiten seiner Ausführungen einzugehen, um so mehr als ich zur Klarstellung seiner Argumente, zum Nachweis mit welch geringer Aufmerksamkeit er meine Ausführungen gelesen hat, mindestens den dreifachen Raum seiner Ausführungen beanspruchen müßte. Die Fragen des sogenannten „Mädchenhandels" sind zwar wichtig, aber immerhin nicht so wichtig, daß ich es verantworten könnte, die Gastfreundschaft dieser Zeitschrift in so starkem Ausmaß in Anspruch zu nehmen. 307

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.