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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-11-01 · 6 (November-Dezember 1929) · p. Seite 297

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
6 (November-Dezember 1929)
Date
1929-11-01
Page
Seite 297 (sequence 15)
Language
German
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Er kennt die Fabrik, aus der dieser Rohstoff kommt, die große Fabrik: das Elend. Es ist immer leichter, sich an die augenfälligen Erscheinungen zu halten. Wenn man vom Mädchenhandel spricht, sagt man: Ach! die Männer, die die Frauen verschleppen. Niemand schreit: Ach! die Not, die den Frauen eingibt, sie Ii verschleppen zu lassen".3) Der Streit zwischen Kriminalisten und den Bekämpfern des Mädchenhandels klärt sich also eigentlich als ein terminologisches Mißverständnis auf: Versteht man unter Mädchenhandel die gewaltsame und arglistige Verschleppung von „unschuldigen" Mädchen in Bordelle u. ä., so haben die Kriminalisten recht. Versteht man aber darunter die Tatsache der internationalen Prostitution und eines internationalen Zuhälter- und Kupplertums, so gibt es einen Mädchenhandel in großem Umfang. Aber dieses Mißverständnis hat tiefere Ursachen, die sehr eng mit dem Wesen des Problems zusammenhängen und diese sollen zunäeht untersucht werden. Warum wird, so muß die erste Frage lauten, der Begriff Mädchenhandel für einen Tatbestand gewählt, der eigentlich nicht so benannt werden kann. Es ist dasselbe, als ob man die soziale Situation von Millionejn Proletariern als ,,Sklaverei" bezeichnen würde und von einem „Menschenhandel" da sprechen, wo es sich um einen durch die äußeren Verhältnisse erzwungenen Verkauf der Arbeitskraft durch Mensehen handelt, deren Wünsche und Interessen in mehr oder weniger großem Widerspruch zu den Bedingungen dieses Verkaufs stehen, die aber in formal-juristischem Sinn frei sind. Warum legen also gewisse Kreise so entscheidenden Wert darauf, von einem „Mädchenhandel" zu sprechen, Maßnahmen gegen ihn zu ergreifen, Vereine gegen ihn ins Leben zu rufen, wo doch gerade d a s, wovon sie phantasieren und wogegen sie kämpfen, in Wirklichkeit nur in geringem Umfange existiert, dafür aber etwas Anderes, nicht weniger Schlimmes: die sich aus dem Zwang der Verhältnisse, nicht persönlich-rechtlichem Zwang ergebende Prostituierung von unzähligen Frauen und die damit zusammenhängende Tatsache des internationalen Zuhältertums. Diese Einengung des realen Problems des Zwangs durch die Verhältnisse auf das Formale des physischen und psychischen Zwangs durch Personen muß einen bestimmten Sinn und einen bestimmten, wenn auch vielleicht nicht bewußten, Zweck haben. Das erste Motiv scheint in der durch diese Begriffverengerung erfolgenden Gewissensentlastung zu liegen. Man lenkt seine Aufmerksamkeit statt auf eine durch die heutige Wirtschaftsordnung bedingte Tatsache des freiwilligen (im juristischen Sinne) Verkaufs des Körpers, gegen die alle Maßnahmen innerhalb der heutigen Wirtschaftsordnung unbrauchbar sind, auf einen juristisch faßbaren, mit Mitteln des Strafgesetzbuches und der 8) Albert Lundres, le Chemin de Buenos Aires, Paris 1927. 297

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