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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-11-01 · 6 (November-Dezember 1929) · p. Seite 296

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
6 (November-Dezember 1929)
Date
1929-11-01
Page
Seite 296 (sequence 14)
Language
German
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Lockungen des Verbrechers Gehör geschenkt hatte, ist einem traurigen Los entgangen." „Soweit die Zeitungsnotiz! Und der tatsächliche Vorgang? In Altona war eine gewisse B., eine altgediente Hure, wegen Gewerbsunzucht verhaftet worden. Schwärzel war in die Angelegenheit nur soweit verwickelt, als sich die B. seiner als Zuhälter bedient hatte." Viele in der Presse, besonders der amerikanischen, auftauchenden Meldungen über Mädchenhandel gehen nach diesem Schema und haben einen ähnlichen realen Hintergrund. Diese Tatsache wurde auch von einem der Führer der Antimädchenhandelsbewegung, dem Generalsekretär des evangelischen Vereins zur Förderung der Sittlichkeit, Pastor Lic. Bohn, in einem von Heindl zitierten Brief an ihn selber zugegeben. Es heißt darin: „In der scharfen Kritik der Sensationsmeldungen stimmen wir Dr. Heindl unbedingt zu. Mit steigender Besorgnis haben wir in den letzten Jahren das Anwachsen dieser Sensationsmeldungen verfolgt. Sie sind in der Tat geeignet, die solide Arbeit auf sittlichem Gebiet zu diskreditieren. Wir haben es hier mit einem Stück Schundliteratur mitten in unserer Tagespresse zu tun2)." Wie gering die praktische Bedeutung des Mädchenhandels in formaljuristischem Sinne ist, zeigen die von Heindl und andern Kriminalisten erwähnten und von Kreutzberger in Heft 4, S. 185 dieser Zeitschrift zitier1ten Tatsachen. Diese Angaben von Heindl und anderen bedeutenden Kriminalisten werden im Grunde von den Berichten des Nationalkomitees zur Bekämpfung des Mädchenhandels nur bestätigt, denn auch dieses Komitee kann immer nur einige wenige Einzelfälle, in denen ein eigentlicher Mädchenhandel im Sinne des Gesetzes vorliegt, nachweisen, und eine Reihe der von ihm bearbeiteten Fälle fallen in das Gebiet gewöhnlicher Kuppelei oder freiwilliger Prostituierung deutscher Mädchen im Auslände. Mit dieser Verneinung der Existenz eines umfangreichen Mädchenhandels durch die Kriminalisten ist aber das Problem nicht erschöpft. Es gibt zweifellos die Tatsache einer ausgedehnten Wanderung europäischer Prostituierter nach dem Ausland, vor allem dem Orient und Südamerika. Es ist klar, daß diese Frauen nicht „freiwillig" diesen Beruf ausüben und ins Ausland wandern, sondern gezwungen von der Macht äußerer Verhältnisse (das und inwiefern nicht allein aus diesen Gründen, sondern auch aus bestimmten psychischen Motiven, wird später erörtert werden). Was es also in größerem Umfange nicht gibt, ist ein Mädchenhandel in formal-juristischem Sinn, was es aber ebenso zweifellos gibt, ist ein Mädchenhandel in realem Sinn, nämlich dem, daß Frauen sich aus Not prostituieren, also, wenn man will, sich verkaufen und daß es eine große Zahl von Zuhältern gibt, die vom Erwerb dieser Frauen leben, ihnen Stellen in den ausländischen Bordellen vermitteln und häufig das Kapial zur Überfahrt ins Ausland zur Verfügung stellen. Aber: „Der Zuhälter schafft's nicht. Er beutet nur das aus, was er findet. Wenn er die Ware nicht finden würde, könnte er sie nicht verkaufen. Eiweiß allerdings, wer sie fabriziert. =) Heindl a. a. 0. 296

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