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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-11-01 · 6 (November-Dezember 1929) · p. Seite 295

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
6 (November-Dezember 1929)
Date
1929-11-01
Page
Seite 295 (sequence 13)
Language
German
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gezeichneten und instruktiven Darlegungen von Dr. Max Kreutzberger in Heft 4 dieser Zeitschrift zu widersprechen, sondern nur, um zum Problem einige ergänzende Bemerkungen soziologischer und psychologischer Art zu machen. Es ist ja eine wohl einzigartige und beinahe groteske Situation, daß gewisse Kreise des Publikums mit aller Energie darauf bestehen, daß ein Verbrechen in größerem Umfange existiere, von dem maßgebende und autorative Kriminalisten versichern, daß es nicht oder so gut wie gar nicht vorkommt. Es entsteht sofort die Frage danach, welches die Gründe dieses merkwürdigen Widerspruches sind und wie er sich auflösen läßt. Offenbar haben beide Parteien recht und unrecht zugleich. Die Kriminalisten haben sicherlich recht, wenn sie behaupten, daß es einen Mädchenhandel, d. h. die gewaltsame oder arglistige Zuführung einer Frau zur Prostitution, nur in geringem Umfang gibt. Eine große Zahl der in der Presse auftauchenden Sensationsmeldungen über angeblichen Mädchenhandel stellt sich als Schwindel und Phantasie heraus. Für diese Schwindelnachrichten gibt Heindl1) ein instruktives Beispiel: In einer Reihe deutscher Zeitungen erschien folgende Notiz: „Die Verhaftung eines Mädchenhändlers ist der Polizeibehörde zu Altona gelungen. Der Agent Schwärzel, ein wegen Mordversuchs bereits vorbestrafter Mann, war angeblich aus Bayern zugereist und hatte ein Zimmer in der „Großen Freiheit" bezogen. In seiner Begleitung befand sich ein hübsches junges Mädchen, das er den Nachbarsleuten als seine Schwester ausgab. Er lebte auf großem Fuße; fast täglich erhielt er zahlreiche Briefe und Telegramme aus Ungarn, Serbien, der Schweiz, Argentinien usw. Das junge Mädchen schloß er stets im Zimmer ein, wenn er ausgehen wollte. Er hatte ihr streng verboten, mit den übrigen Hausbewohnern zu sprechen oder die Wohnung allein zu verlassen. Oftmals hörten die Nachtbarsleute Schreie und Hilferufe. Schwärzel entschuldigte dies damit, er habe seine Schwester züchtigen müssen, da sie sehr leichtsinnig sei. Als Schwärzel am Montagmittag die Wohnung verlassen und das junge Mädchen wieder eingeschlossen hatte, fand es zufällig einen Brief, den Schwärzel versehentlich hatte liegen lassen. Aus dem Schreiben ging hervor, daß Schwärzel Mitglied einer Mädchenhändlerbande sei. Drei andere junge Mädchen sollten in den nächsten Tagen eintreffen und mit diesen sollte die Leserin des Briefes von Schwärzel zu unsittlichen Zwecken nach Argentinien gebracht werden. Das junge Mädchen sprengte gewaltsam die Tür, eilte auf die Straße und erstattete Anzeige bei dem ersten Schutzmann, der ihr begegnete. Die benachrichtigte Behörde nahm den Schwärzel, als er von jenem Ausgang zurückkam, fest. Es wurden bei ihm nur noch die Korrespondenzen vom Sonnabend und Sonntag vorgefunden, da er die Briefschaften bald nach Empfang stets verbrannte. Auf Grund der beschlagnahmten Papiere hofft die Polizei auch die übrigen Mitglieder der Mädchenhändlerbande ermitteln und festnehmen zu können. Die Behörde benachrichtigte den Vater des jungen Mädchens, einen hochangesehenen Mann, telegraphisch, daß er seine Tochter wieder in Empfang nehmen könne. Das junge Mädchen, das den ') Der Berufsverbrecher. Berlin 1926, Seite 305 f. 295

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