Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 6 (November-Dezember 1929)
- Date
- 1929-11-01
- Page
- Seite 289 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Ich konnte 1912/13 die Liste der Namen und Photographien der Berliner Polizei einsehen, die eine weit größere Anzahl von Mädchenhändlern (wirkliche oder verdächtige) aufwies als 1929, und niemand würde wünschen, daß die Zahl dieser Händler ebenso groß wäre wie die der Taschendiebe und Einbrecher. Die Feststellungen, daß Südafrika eines der Länder ist, das die größte Nachfrage nach fremden Prostituierten hat, und daß England eines jener Länder ist, welches die Opfer liefert, diese Feststellungen sind — ich freue mich, es sagen zu können — unrichtig. Die Statistiken, die über Deportationen in einigen Ländern angegeben werden, lassen viel zu wünschen übrig. Für welche Verbrechen wurden diese Deportationen verhängt? Ich fürchte, daß viele von den Statistiken, die in dem Artikel wiedergegeben werden, etwas verwirrend sind. Statistiken mögen arithmetisch korrekt sein, trotzdem können sie oft sehr irreführend sein. Es wird davon gesprociien, daß dies eine Frage der „freiwilligen" internationalen Prostitution in Uebereinstimmung mit sozialen Notwendigkeiten ist, während Verführung, Zwang und andere charakteristische Kennzeichen des Mädchenhandels Ausnahmen sind, und daß „Fälle von Betrug in Abnahme begriffen sind". Der letzte Satz mag, dank wirksamer Arbeit gegen die Händler und dank einer allgemeinen Aufwärtsbewegung der öffentlichen Meinung wahr sein (es ist schwer, das zu beurteilen); trotzdem sind Fälle von Betrug immer noch bedrückend zahlreich. Ich wage zu sagen, daß die große Mehrzahl der Mädchen und Frauen, die man als Prostituierte in fremden Ländern findet, dazu durch Betrug veranlaßt worden sind, und daß sie in dem ersten Stadium ihrer Verführung oder Verkuppelung keine willigen Partner dafür waren. Es wird davon gesprochen, daß viele Prostituierte in fremden Ländern bleiben, weil sie ausgezeichnet verdienen. Für wen verdienen sie? Verschaffen sich diese Frauen Vermögen, die sie in den Stand setzen, sich zurückzuziehen? Wird nicht der bei weitem überwiegende Teil ihres Verdienstes ihnen von dem Bordellhalter oder von dem Zuhälter abgenommen? Der Bordellhalter muß frische Ware haben, der Zuhälter oder Vermittler muß deshalb bezahlt werden, um sie ihm zu schaffen, und der Händler muß bezahlt werden, damit er sie durch den Handel heranschafft. All diesos Geld stammt ausschließlich aus dem „ausgezeichneten Verdienst" der Prostituierten in den Bordellen. Dr. Kreutzberger scheint zu glauben, daß jede Prostitution freiwillig ist, und daß jedes Mädchen, das seine Ehre nicht verlieren will, dies auch nicht zu tun braucht. Hieran mag etwas Wahres sein, aber als allgemein gültige Feststellung ist es nicht richtig. Ein Mädchen mag auf verschiedene Weise dazu veranlaßt worden sein, einen moralischen Fehltritt zu begehen; aber deshalb ist es doch bei weitem nicht richtig, zu sagen, daß das Mädchen deshalb freiwillig zur Prostituierten wurde. Im allgemeinen zeigt die Erfahrung, daß es in die Prostitution mehr oder weniger gegen seinen eigenen Willen hineingezwungen wurde. Nachdem der Verfasser des Artikels endgültig festgestellt hat, daß 289