Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 6 (November-Dezember 1929)
- Date
- 1929-11-01
- Page
- Seite 287 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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bevor ihre Unberührtheit verletzt worden war. Dieses Verfahren wurde gefährlich im Hinblick auf Englands Gesetzgebung von 1885 und die energische Aktion privater Organisationen, wie des „Internationalen Bureaus zur Unterdrückung des Mädchenhandels" und der Jewish Association for the Protection of Girls and Women, und so benutzte man nun andere, Mittel. Die Mädchen wurden erst in ihrem Heimatlande zugrunde gerichtet, entweder durch betrügerische Heiraten oder Liebschaften, oder indem man ihnen glänzende Versprechungen von Geld, Putz und Kostbarkeiten machte. Ein erfahrener Sozialarbeiter weiß, daß der erste „Fall" der Anfang davon ist, ein Mädchen zu einer Prostituierten zu machen, und daß es deshalb ein leichtes Opfer für den Mädchenhändler wird, wenn es nicht durch Menschen, die ihm Schutz gewähren und es in normale Verhältnisse zurückführem können, zurückgehalten wird. Die Gesetze der meisten Länder haben diese psychologische Tatsache nicht in Betracht gezogen, weil die meisten von ihnen — wie Dr. Kreutzberger — die „Prostitution als eine soziale Notwendigkeit" betrachteten und deshalb durch ihr System der genehmigten und geduldeten Bordelle die Zuführung zur Prostitution ermutigten. Das Bestehen dieser Häuser ließ in sehr weitem Umfange den Händler überhaupt erst erstehen, der dadurch ein bequemes Mittel fand, Geld zu verdienen. Das waren die Tage der Dunkelheit. Aber die Erleuchtung ist gekommen und macht in allen Ländern wunderbare Fortschritte, und ich sage voraus, daß, ehe lange Jahre verstrichen sein werden, die genehmigten und tolerierten Bordelle aufgehört haben werden zu bestehen, und daß damit dem Mädchenhandel ein großer Schlag versetzt werden wird. Haben Ihre Leser den Fortschritt der Geschehnisse verfolgt, wie sie durch die Verhandlungen des Beirats des Völkerbundes dargetan werden? Wenn es nicht der Fall ist, dann rate ich dringend, es zu tun. Mit der Schaffung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Meinung gegen die „Prostitution als soziale Notwendigkeit" wird eine Zeit kommen — so hoffen wir —, in der die Männer mit Abscheu darauf blicken werden, daß der weibliche Körper wahllos gebraucht wird, um ihre niedrigen Leidenschaften zu befriedigen. Die Schließung aller berüchtigten Häuser, die sexualhygienische Erziehung der Jugend, die Umkehr zu einer positiveren religiösen Haltung — diese Dinge werden Erfolg haben, und die Gesetzgebung der verschiedenen Länder der Welt wird diese Geisteshaltung widerspiegeln, indem sie keinerlei Unterschiede bei der Bestrafung derjenigen macht, die „Mädchen oder Frauen der Unzucht zuführen". Dr. Kreutzberger erwähnt Minderjährigkeit als eine der Einschränkungen, die bei der Definition des „Mädchenhandels" mit Recht berücksichtigt werden. Ich konnte in diesem Jahr in Genf die einmütige Unterstützung für meinen, viele Jahre hindurch wiederholten Vorschlag erlangen, daß die Altersgrenze in den Abkommen verschwinden sollte, und bei den Mitgliedsstaaten des Völkerbundes wird, auf Verlangen des Völkerbundsrats, über ihre Ansicht zu diesem Punkte rundgefragt. Frankreich hat diese Resolution stark unterstützt. Wenn hiernach ein neues Abkommen durchgesetzt werden kann, aus dem der Begriff der Minderjährigkeit ent- 287