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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-09-01 · 5 (September-Oktober 1929) · p. Seite 261

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
5 (September-Oktober 1929)
Date
1929-09-01
Page
Seite 261 (sequence 29)
Language
German
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zum Helfen mit den heutigen Forderungen nach „Objektivität", nach neuer „Gerechtigkeit", dort glaubt sich die ehrenamtliche Arbeit mit folgenden Vorwürfen gegen die berufliche zur Wehr setzen zu müssen: Nur der ehrenamtlich, nicht der beruflich Tätige verfüge über das — allzu leicht im Mund geführte — „gute jüdische Herz"; diejenigen, die in der Wohlfahrtspflege beruflich arbeiten, bewirken, daß die Wohlfahrtspflege aus einer Berufung: ein Beruf, ja sogar: ein „Geschäft" wird. — Die jüdische Wohlfahrtspflege könne sich nicht in größerer Zahl bezahlte Kräfte leisten. Zur Angelegenheit des „guten jüdischen Herzen" ist zu sagen, daß es weder von den Ehrenamtlichen, noch von den Beruflichen gepachtet ist, daß es sich z. B. theoretisch und praktisch auch mit der Einstellung eines Fürsorgers zu seinen Aufgaben sehr gut verträgt — nur mit dem Unterschied, daß der gute Fürsorger außer über das „gute jüdische Herz" noch über andere, sehr wichtige Dinge verfügt. Richtig ist, daß jede Berufsarbeit, den Fürsorger ebenso wie den Arzt oder Richter, bir. zu einem gewissen Grad abhärtet und damit einen menschlich und sachlich notwendigen Schutz schafft. Daß dieser natürliche Schutz nicht in Bürokratismus ausarten darf, dessen müssen sich die Aemter stets bewußt bleiben — und davor kann gerade die ehrenamtliche Mitarbeit bewahren. So wenig die jüdische Wohlfahrtspflege aus dem eben genannten Grunde die ehrenamtliche Mitarbeit entbehren kann, ebensosehr — vielleicht noch notwendiger — ist sie aus wirtschaftlichen Gründen auf sie angewiesen. Die jüdische Wohlfahrtspflege erhält sich letztlich durch das Interesse Vieler an den wohlfahrtspflegerischen Aufgaben. Wo die freie Beteiligung an der Erfüllung dieser Aufgaben unterbunden wird, hört die Begeisterung für die Sache und der Wille zur wirtschaftlichen Beteiligung an der Erreichung der gegebenen Ziele auf. — Und schließlich kann sich heute die jüdische Wohlfahrtspflege unmöglich nur besoldete Kräfte leisten, sie ist darauf angewiesen, in hohem Maße ehrenamtliche Kräfte sinnvoll in das Ganze einzuordnen. Das schließt die Richtigkeit der folgenden Behauptung nicht aus: daß — auf die Dauer — der beruflich Geschulte billiger arbeitet, billiger wirtschaftet als der nicht Geschulte; denn er hat die ganze Materie so beherrschen gelernt (die Aufbringung der Mittel und ihre Verteilung), daß er planvoll mit geringem Aufwand ein Maximum an Erfolg zu erzielen versucht. Man fängt bereits an, die Versuche einer Beplanung der jüdischen Wohlfahrtspflege als eine Art Sport der „bürokratisierten Aemter" anzusehen; abgesehen von dem äußeren Zwang zur Sparsamkeit, der eine planmäßige Gestaltung der Wohlfahrtspflege notwendig macht, liegt, wenn man so will, eine „ethische" Verpflichtung vor, die Verwaltung öffentlicher Gelder so rationell als möglich zu gestalten. Es wird sich an dieser Stelle noch Gelegenheit bieten, auf eine inhaltliche Abgrenzung der ehrenamtlichen und beruflichen sozialen Arbeit einzugehen. Soviel sei jedoch heute einstweilen bemerkt: ebenso wie sich der ausgebildete Wohlfahrtspfleger vor jeder lächerlichen Ueberheblichkeit demjenigen Menschen gegenüber vorsehen muß, der den „Berechtigungsschein" nicht in der Tasche hat, ebenso stark geht unser Appell an die große, als Träger der jüdischen Wohlfahrtspflege so bedeutsame Masse der frei interessierten Menschen, sich von dem Gedanken freizumachen, daß derjenige den Anspruch, gütig zu sein usw., verliere, der seine ganze Arbeitskraft in den Dienst der Wohlfahrtspflege stellt und seine Arbeit infolgedessen gegen Entgelt leistet. 261

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