Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 5 (September-Oktober 1929)
- Date
- 1929-09-01
- Page
- Seite 260 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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freien Wohlfahrtsorganisation gegenüber der öffentlichen Wohlfahrtspflege: daß sie ausgeht von persönlicher Initiative und den Mut haben darf — haben soll —, individuelle Leistungen zu vollbringen. Das ist der eigentliche Grund, weshalb an der Spitze dieser Darlegungen der Satz zu stehen hat, daß in der jüdischen Wohlfahrtspflege die ehrenamtliche und die Berufsarbeit wesentlich einander zugeordnet sind, daß zunächst ein Unterschied zwischen beiden nicht gesetzt zu werden braucht, daß vielmehr eine Ergänzung und Zusammenarbeit beider in der Natur der Dinge liegt — ganz abgesehen von dem praktischen Wert einer sich gegenseitig fördernden und ergänzenden Zusammenarbeit. Wenn heute jedoch vielfach ein Gegensatz zwischen beruflicher und ehrenamtlicher Arbeit empfunden wird, so hat das m. E. seinen Grund darin, daß die gesamte Wohlfahrtspflege seit dem Kriege einen derartigen Wandel durchgemacht hat, daß sich ganz von selbst ein Unterschied hat herausbilden müssen zwischen denjenigen, die diesen Wandel mitgemacht haben, bzw. ihn tragen und denjenigen, die ihn nicht mitvollziehen. Mit dieser allgemeinen Begründung sei zunächst gesagt, daß die zum Teil empfundenen Differenzen keine im Wesen der Berufs-, bzw. ehrenamtlichen Arbeit liegende, sondern daß sie menschlich begründet sind, d. h. ihre Ursache darin haben, daß der eine den heutigen Sinn dessen, was man unter Wohlfahrtsarbeit zu verstehen hat, erfaßt und der andere an den früheren Vorstellungen festhält. Ohne also zu / behaupten, daß die beruf liehen Kräfte \J die „fortschrittlicheren" seien — oft V ist das Gegenteil der Fall! —, kann doch immerhin allgemein behauptet werden, daß derjenige Mensch, der systematisch in die Grundlagen der heutigen Wohlfahrtspflege, in den Geist der heutigen sozialen Gesetzgebung eingeführt und in ihnen geschult wird, leichter zu einer den heutigen Erfordernissen entsprechenden Haltung zu den sozialen Problemen kommt, als derjenige, der seine Auffassung lediglich aus alten jüdischen Vorstellungen von „Mizwoh" usw. ableitet. Man hält uns immer wieder entgegen, daß der Gegensatz zwischen dem heutigen „Anspruch des Bedürftigen auf Hilfeleistung" und etwa den Gedanken der Zedokoh und des Maasser nur ein von uns konstruierter Gegensatz sei, daß die modernen Ideen des „Anspruches" usw. längst dort gedacht und verwirklicht worden sind. Hierzu ist zu sagen, daß, weil das Judentum alte, im eminenten Sinne soziale Gesetze hat, sich noch lange nicht die Berechtigung und Notwendigkeit einer neuen, u. U. revolutionären Fragestellung zu den heutigen sozialen Problemen erübrigt, einer Fragestellung, die mit ganz anderen Voraussetzungen zu rechnen hat. Denn darauf kommt es an: die Voraussetzungen, unter denen heute ein Mensch die sozialen Probleme sehen muß, sind so wesentlich andere, wie die Voraussetzungen und Gegebenheiten derjenigen Zeit, aus denen jene großen jüdischen Gesetze stammen, daß eine einfache — und sehr bequeme! — Uebertragung des damaligen Geistes auf das, was heute auf dem Spiele steht, nicht angängig ist und zurückgewiesen werden muß. Der Gegensatz setzt also dort ein, wo die Frage nach dem Sinn des Gebens und Nehmens, des Leistens und Forderns neu gestellt wird. Ohne daß dieser tiefere Gegensatz immer bewußt wird und ohne daß er sich — was nochmals ausdrücklich betont sei! — mit dem Kreis der beruflichen Kräfte auf der einen und dem Kreis der ehrenamtlichen auf der andern Seite decken würde, dort, wo die ehrenamtliche Arbeit keine Synthese herstellen kann, aus der Weisheit jüdischer Gesetze, aus spontanem, rückhaltlosem Willen 260