Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 5 (September-Oktober 1929)
- Date
- 1929-09-01
- Page
- Seite 244 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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und in einem gemeinsamen jährlichen Mahl, wobei die Mönche an der Feier teilnehmen und ihr durch religiöse Ermahnungen und Betrachtungen einen ernsten Sinn geben. Manche Forscher sehen die Urform dieser Gilden und Konfratrien in altgermanischen Opferkultverbänden. Uns interessiert aber weniger die heidnische Vorgeschichte der Formen, als die Entwicklung des religiös-ethischen Inhalts, der das Wesen der mittelalterlichen Bruderschaften ausmacht. An der christlichen Bruderschaft tritt freilich häufig und früh die eigentliche gemeinnützige Aufgabe zurück. Sie werden mehr oder weniger zu Berufsverbänden, die sich darauf beschränken, Liebesdienste, geselligen Verkehr und religiöse Feiern in ihrem eigenen Kreis auszuüben. Die Bruderschaften werden zu Zünften, in deren Statuten sich die Gewerbeparagraphen häufen, um schließlich von den traditionellen religiös-sozialen Vorschriften wie von einem ehrwürdigen Ornament umrahmt zu werden. Auch der jüdischen Gesellschaft ist diese Entwicklung nicht ganz erspart geblieben. Wir besitzen die Statuten einer Konfratria jüdischer Schuster aus Saragossa (14. Jahrh.). Hier sind die Brüder verpflichtet, sich gegenseitig bei Hochzeiten, Beschneidungsfeiern und in Krankheitsfällen zu besuchen, an der Beerdigung eines Bruders teilzunehmen, bei ihm Totenwache zu halten und während der Trauerwoche mit den Verwandten zu beten. Notleidende Brüder werden aus einer gemeinsamen Kasse unterstützt. Die Statuten sollen zweimal im Jahr öffentlich verlesen werden. Wie man sieht, sind die Ziele dieses Vereins noch rein religiös-charitativer Natur, aber die Grundlage ist bereits die eines Berufsverbandes, und zweifellos werden die wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund treten, sobald der Verein erstarkt ist und die politischen Verhältnisse es erlauben. Soweit ist es tatsächlich bei den jüdischen Zünften in Polen gekommen, deren Statuten eben nichts anderes als Zunftstatuten sind. Der religiös-eharitative Rahmen bleibt wie bei den christlichen Bruderschaften bestehen. Die Zunft nennt sich weiter eine Chewra Kadischa, eine „Heilige Bruderschaft". Diese frommen Vereine sind in christlichen Kreisen auch häufig zu politischen Konventikeln geworden. Auch dazu fehlt es in der jüdischen Überlieferung nicht an Ansätzen. Nicht ohne Grund bedurften die jüdischen Bruderschaftsstatuten aus Spanien, ebenso wie die der Christen, der königlichen Bestätigung, ein Umstand, dem wir ihre Überlieferung unter den Akten der Regierung verdanken. In einem der erwähnten Totengräberstatuten heißt es ausdrücklich, daß einige Paragraphen auf Befehl der Regierung gestrichen wurden, weil sie auf eine Schmälerung der königlichen Jurisdiktion hinausliefen. Das ist nur denkbar, wenn die Zusätze über den eigentlichen Rahmen der Bruderschaftszwecke weit hinausgin- 244