Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 5 (September-Oktober 1929)
- Date
- 1929-09-01
- Page
- Seite 243 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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eigentlich sozialer, sondern zuweilen auch ein vorwiegend religiöser. So machten sich manche Vereine das Talmudlernen zur besonderen Aufgabe, für andere war der Wetteifer im fleißigen Besuch des Morgengottesdienstes der einzige Inhalt ihrer Statuten. Der Sinn dieser Bruderschaften lag im ganzen in dem freiwilligen, engen Zusammenschluß einer kleinen Gruppe von Menschen zum Dienste Gottes und zu frommen Werken. Unsere Chewrastatuten, soweit sie im hebräischen Wortlaut erhalten sind, gehen kaum über das Ende des 17. Jahrhunderts zurück. Neuerdings haben sich aber spanische Dokumente aufgefunden, die das Bestehen solcher Chewrot mit denselben Namen, Zielen und Organisationsmitteln, wie sie uns aus den deutschen Gemeinden der neueren Zeit bekannt waren, bereits für das Mittelalter (seit dem 13. Jahrhundert) nachweisen. Damit ist diese Institution als ein Gemeingut der europäischen Judenheit erwiesen. Wir besitzen sogar, allerdings nicht in hebräischem Urtext, sondern in spanischer Fassung, zwei Statuten einer jüdischen Beerdigungsbruderschaft aus einem nordspanischen Städtchen. Hier trifft man bereits, ganz im Stile der neueren Chewra Kadischa, eine eingehende Dienstanweisung für die alternierenden Abteilungen der Totengräber, Bestimmungen über Aufnahme und Austritt der Brüder und über ihre gegenseitigen gesellschaftlichen Verpflichtungen. Die Chewra hat eine eigene Synagoge und einen eigenen Rabbiner, der mit ihnen „lernt". Den Brüdern wird eingeschärft, zeitig vor Einbruch des Sabbats die Arbeit niederzulegen und täglich morgens früli die Synagoge zu besuchen. Es wird ihnen verboten, Würfel zu spielen, Hehlereigeschäfte zu machen und unsittlichen Umgang zu pflegen. In unseren deutschen Statuten liest man dafür das Verbot, Karten zu spielen und sich zu rasieren. So ändern sich die Sitten; aber nicht nur der Geist, sondern auch die formelle Grundlage der alten Statuten bleibt bestehen. Nur für den Chewrafasttag und das Chewramahl habe ich keine ältere jüdische Parallele gefunden. Dennoch kann kein Zweifel an ihrer frühen Existenz sein. Denn sie sind in ähnlicher Form der unzertrennliche Bestandteil der gleichzeitigen christlichen Bruderschaftsstatuten gewesen. Nämlich dieser enge Zusammenschluß einer zahlenmäßig begrenzten Gruppe zum Dienste Gottes und zu frommen Werken ist der jüdischen mit der christlichen Gesellschaft des Mittelalters gemeinsam. Die Organisationsformen unserer Chewra lassen ja keinen Zweifel über ihren spezifisch mittelalterlichen Ursprung. Die gemeinsame religiöse Weihe finden die christlichen Bruderschaften im Zusammenschluß bei kirchlichen Prozessionen, in der Unterhaltung eigener Kapellen und Stiftung von Messen, im Anschluß an einen Franziskaner- oder Dominikanerorden 243