Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-09-01 · 5 (September-Oktober 1929) · p. Seite 242

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
5 (September-Oktober 1929)
Date
1929-09-01
Page
Seite 242 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/4794429-4929550-8238435--264-4794687
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

regelten Ablauf der Dienstverrichtungen ist durch eine straffe Organisation, durch Gliederung des Vereins in einander ablösende Abteilungen, durch strenge Kommandogewalt der Vorsteher, durch Bedrohung der Säumigen mit Geldstrafen und Ausschluß aus der Bruderschaft Vorsorge getroffen. Die Aufnahme neuer Brüder wird durch einzelne Bestimmungen näher geregelt. Im allgemeinen ist die Mitgliederzahl auf 18 beschränkt. Das erleichtert der Bruderschaft ihre Aufgabe, als ein sich eins fühlender Körper ganz ihrer Bestimmung zu dienen. Dementsprechend sind die Brüder einander durch gesellschaftliche Verpflichtungen verbunden. Sie haben sich gegenseitig bei frohen und ernsten Familienereignissen Aufwartung zu machen, in Krankheiten und in der letzten Stunde einander zur Seite zu stehen. Außerdem verpflichtet die Chewra ihre Mitglieder zu besonders strengem religiösen und sittlichen Lebenswandel. Wer sich etwas zu schulden kommen läßt, wird aus der Chewra ausgestoßen. Alljährlich haben die Brüder ihren besonderen Fasttag, an dem sie gemeinsam beten, den Friedhof aufsuchen und den Vortrag und die Ermahnungen des Rabbiners anhören, und dem sie ein gemeinsames Festmahl folgen lassen. Die Chewra führt ihre eigenen Bücher mit den Listen ihrer Mitglieder. Ihr Ehrenschmuck ist ein silberner Pokal, auf dem die Namen der älteren Chewramitglieder eingraviert sind. In der Gemeinde nimmt die Beerdigungsbruderschaft eine besonders angesehene Stellung ein; an gewissen Feiertagen sind ihr in der Synagoge Ehrenvorrechte eingeräumt. Sie wird auch durch Beiträge und Stiftungen häufig das finanzkräftigste Institut der Gemeinde. Des öfteren ist der jüdische Friedhof ihr Eigentum. Die speziell sog. Chewra Kadischa war jedoch nur eine unter mehreren „Heiligen Bruderschaften" der alten jüdischen Gesellschaft. Mir liegt das Statut einer Chewra Kadischa Bikur Cholim vor, die im Jahre 1693 in einer norddeutschen Gemeinde gegründet wurde. Aufgabe des Vereins war, wie der Name andeutet, die Kranken der Gemeinde zweimal täglich abwechselnd zu besuchen, in ernsteren Fällen Tag und Nacht bei dem Kranken zu wachen, armen Kranken die nötigen Heilmittel und ärztliche Fürsorge unentgeltlich zu verschaffen, für in Todesgefahr Schwebende zu beten und an dem Sterbebette zugegen zu sein. Im übrigen hat diese Chewra dieselbe Organisation wie die Beerdigungsbruderschaft. Auch sie hat alljährlich ihren eigenen Fasttag und ihr gemeinsames Mahl. Solche Bruderschaften haben in manchen Gemeinden in größerer Zahl, häufig mit konkurrierenden Bestimmungen nebeneinander bestanden. Ein großer Teil der frommen Stiftungen und Kassen, die heute noch in älteren Gemeinden existieren, sind als Überbleibsel einst lebendiger Bruderschaften zu betrachten. Nicht immer war ihr Zweck ein 242

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.