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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-07-01 · 4 (Juli-August 1929) · p. Seite 206

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
4 (Juli-August 1929)
Date
1929-07-01
Page
Seite 206 (sequence 28)
Language
German
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Seitdem umfaßt das Arbeitsgebiet der jüdischen Sozialen Krankenhausfürsorge: 1. Im Krankenhaus der jüdischen Gemeinde die Betreuung sämtlicher Patienten ohne Unterschied des Bekenntnisses; 2. in den übrigen Krankenhäusern die Fürsorge für jüdische Patienten, soweit dieselbe von Kranken gewünscht wird und im Interesse der Anstalten angebracht erscheint. Es besteht eine Arbeitsgemeinschaft zwischen der S. K. F. und dem Wohlfahrtsamt der jüdischen Gemeinde Berlin. Außerdem besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Rabbinern, die die seelsorgerische Betreuung ausüben. Zu 1. Vor Einleitung jeder Fürsorgemaßnahme wird bei dem Wohlfahrtsamt eine Erkundigung eingezogen zur Orientierung und Vermeidung doppelter Betreuung. Fälle, die eine Fürsorge nach der Entlassung oder Maßnahmen für die Familie erfordern (z. B. Unterbringung unversorgter Kinder) werden dem Wohlfahrtsamt überwiesen. Zu 2. Die zu befürsorgenden Patienten aus anderen öffentlichen Krankenanstalten werden einer Zentralmeldestelle im Jüdischen Krankenhaus mitgeteilt, von dort an das Wohlfahrtsamt weitergemeldet. Die Bearbeitung erfolgt dann im allgemeinen von dort aus. War neben der bereits bestehenden Sozialen Krankenhausfürsorge die Einrichtung einer speziell jüdischen erforderlich? Ja; ihre Notwendigkeit ist gegeben durch die religiösen Vorschriften und Gebräuche, die von der Fürsorgerin nicht nur Verständnis, sondern auch Kenntnis des jüdischen Ritus und ein Vertrautsein mit der jüdischen Mentalität erfordern. Setzt sich doch der Kreis der Betreuten vielfach aus Ausländern zusammen, teils Emigranten, teils Durchwandernden. Der gesetzestreue Jude, der aus seiner Heimat in ein fremdes Land kommt, der deutschen Sprache kaum mächtig, hier andere Sitten und Gebräuche vorfindet, bringt einer jüdischen Fürsorgerin mehr Vertrauen entgegen. Oft hat er sein letztes Hab und Gut verkauft, um die teuren Reise- und Behandlungskosten aufzubringen. Dazu kommt, daß er als Ausländer keinen Wohnungsanspruch hat; beschlagnahmefreie Wohnungen kommen für den Kreis der Betreuten nicht in Frage. Er muß meist entweder in einer ungesunden Kellerwohnung hausen oder als Untermieter eine für sein Einkommen zu hohe Miete zahlen. Als Beispiel diene Punkt 2 b des Berichtes: Unter 9 Frauen befanden sich 6 Ausländerinnen, die mit den Neugeborenen in die ungünstigen Wohnverhältnisse nicht zurückkehren konnten. Unter den deutschen Juden ist es häufig der verarmte Mittelstand, der unserer Hilfe bedarf. Nur zögernd und mit ängstlicher Zurückhaltung spricht er sich über seine Verhältnisse aus. Diese Menschen verstehen unter „Wohlfahrtspflege" die frühere, oft demütigende Art der „Armenunterstützung", die einen Verzicht auf gewisse bürgerliche Rechte mit sich brachte. Im Jahre 1928 wurden im Krankenhaus der Jüdischen Gemeinde Berlin 3882 Patienten neu aufgenommen, davon wurden 591 betreut. Aus Mitteln der Sozialen Krankenhausfürsorge wurden verausgabt: 1 680,42 RM. Aus privaten Mitteln (Geschenken): 258,40 RM. Zusammen 1 938,82 RM. An Maßnahmen wurden für die betreuten Patienten durchgeführt: I. Allgemeine Maßnahmen: a) Beratungen 283, b) Hausbesuche II, c) Gänge zu Behörden 91, d) Ermittlungen für Behörden 6, e) Besuche in Krankenhäusern 15, f) Schriftwechsel mit Behörden 346, mit Arbeitgeber, Angehörigen 116, zusammen 868. 206

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