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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-07-01 · 4 (Juli-August 1929) · p. Seite 202

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
4 (Juli-August 1929)
Date
1929-07-01
Page
Seite 202 (sequence 24)
Language
German
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auf Grund ihres „Berufes" berechtigt fühlt, sie zu erpressen und sie zu quälen. — Sie kommt nach Hause — da ist der Tisch festlich gedeckt, Blumen und ein paar Kleinigkeiten stehen auf ihm und ein paar Zeilen, geschrieben von der Fürsorgerin des Pflegeamtes, die an ihren Geburtstag gedacht hat! — Da ist die alte Frau L., die seit vielen Jahrzehnten auf die Straße gegangen ist. Niemand kümmert sich um sie, aber sie weiß, daß im Pflegeamt ein Mensch ist, der an sie denkt. Sie wird schwer krank und fühlt, daß sie bald sterben wird. Sie bekommt einen Herzanfall und schleppt sich spät abends ins Pflegeamt. Passanten, die sehen, daß sie umzufallen droht, helfen ihr bis zur Türe des Amtes. Hier kann sie nur noch sagen, daß sie nicht allein sterben wollte —- Sie muß ins Krankenhaus gebracht werden und stirbt nach wenigen Stunden. Zu den Aufgaben des Pflegeamtcs gehört ferner die Durchführung der Gesehlechtskrankenbehandlung gemäß den Vorschriften des Hauptgesundheitsamtes. In weitestem Maße wird bei der Behandlung von Zwang in jeder Form abgesehen. Das Selbstgefühl dieser innerlich armen Menschen, die häufig ihre Unsicherheit durch freches äußeres Auftreten zu verbergen suchen, wird durch die Freiwilligkeit der Behandlung in erfreulicher Weise gehoben. In vielen Fällen ist Krankenhauseinweisung nötig; es ist wichtig, festzustellen, daß das Pflegeamt für alle Krankenhauseinweisungen die schriftliche Einwilligungserklärung des Schützlings verlangt. Ein hoher Prozentsatz der dem Pflegeamt zugeführten Jugendlichen ist geschlechtskrank; so waren von den Jugendlichen, die bei einem Warenhausdiebstahl ertappt wurden, und nicht in Berlin beheimatet waren, im Jahre 1928 100°/o geschlechtskrank! Ein Beweis für die dringende Notwendigkeit der geschlechts-ärztlichen Untersuchung auch der Jugendlichen, die in den freien Wohlfahrtsstellen bekannt werden und gefährdet erscheinen. Aus dieser Betrachtung der amtlichen Gefährdetenfürsorge ergibt sich für die freie Wohlfahrtspflege folgendes: Ihre Mitarbeit auf den verschiedensten Gebieten der Gefährdetenfürsorge ist notwendig und erwünscht. In der offenen Fürsorge,: Übernahme von Schutzaufsichten, Schaffung von Jugendabenden. In der geschlossenen Fürsorge: die Einrichtung von Durchgangsheimen, Arbeiterkolonien, Bewahrungsheimen, Lehrlings- und Erziehungsheimen. In der jüdischen Fürsorgearbeit Berlins macht sich am empfindlichsten der Mangel eines Durchgangsheimes für Männer und einer Arbeiterkolonie bemerkbar. Ferner fehlt es an einem Lehrlingsheim in der Stadt, das gefährdete Jugendliche aufnehmen würde, bei denen es nicht ratsam erscheint, 202

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