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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-07-01 · 4 (Juli-August 1929) · p. Seite 198

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
4 (Juli-August 1929)
Date
1929-07-01
Page
Seite 198 (sequence 20)
Language
German
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§ 16, 3 und 16, 4 R. G. B. G. (Verletzung von Sitte und Anstand) und um Beischlafsdicbstälile handelt. Sie übernimmt auch diese Personen, — männliche und weibliche — in ihre Betreuung. Worin besteht diese Betreuung? In allen Fällen wird der Gefährdung nicht mit einer Einzelmaßnahme begegnet, sondern sie wird als Krankheitssymptom einer aus dem Gleichgewicht geratenen Gesamtkonstitution betrachtet, die nur durch umfassende und lebendigste Maßnahmen behoben werden kann. Dem dienen auch die mannigfaltigen Hilfsmittel, die dem Pflegeamt zur Verfügung stehen. Wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen in Form von Obdach, Nahrung und Kleidungsbeschaffung — wenigstens bei den volljährigen Schützlingen — stehen im Vordergrund. Oft bedeutet schon die Anzahlung für ein Zimmer und die äußere Maßnahme der polizeilichen Anmeldung — wie bereits oben geschildert wurde — viel. In allen schwierigen Fällen werden die Schützlinge zunächst im eigenen Pflegeheim untergebracht, in anderen Fällen übernimmt das Pflegeamt die Überweisung in andere Durchgangsheime. So bei jüdischen Frauen und Mädchen in Berlin in das Zufluchtsheim Elsässer Straße. Eine entsprechende Einrichtung für männliche Schützlinge fehlt leider noch in Berlin. Die wirtschaftliche Hauptmaßnahme besteht jedoch immer in der Einordnung der gefährdeten Personen in das Wirtschaftsleben durch Arbeitsvermittlung. Die Frage der Arbeitsvermittlung, die natürlich von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist, gestaltet sich bei den Frauen wesentlich einfacher als bei den Männern. Auf die Einzelheiten dieser wichtigen Maßnahme kann im Rahmen dieser Abhandlung leider nicht näher eingegangen werden. — Ist die Arbeitsvermittlung geglückt, so setzt in vielen Fällen eine intensive nachgehende Fürsorge ein, bei der die Mitwirkung der freien Wohlfahrtspflege natürlich von außerordentlicher Wichtigkeit ist. Eine besondere Hilfe besteht darin, daß die Schützlinge des Amtes wissen, daß sie jederzeit, wenn sie ihre Stellung verloren haben und wieder einmal obdachlos geworden sind, Tag und Nacht Aufnahme im Pflegeheim finden können, und daß sie außerdem wissen, wie gern sie jederzeit dort empfangen werden. Die Organisation eines systematischen Schutzes für Hausangestellte spielt eine große Rolle in der nachgehenden Fürsorge. Hier sei die vorbildliche Einrichtung von Jugendabenden des Arbeitskreises der „Zugscharen" erwähnt, die in richtiger Erkenntnis der Notlage jugendlicher Hausangestellten, die am Ort nicht beheimatet sind, Jugendabende ein- 198

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