Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 4 (Juli-August 1929)
- Date
- 1929-07-01
- Page
- Seite 196 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Als erstes Problem für die Durchführung der Aufgabe der Pflegeämter, denen die Betreuung sittlich gefährdeter Personen untersteht, muß die Frage der Erfassung des gefährdeten Personenkreises gelten. Drei große Quellen sind es, die dem Pflcgeamt hierzu zur Verfügung stehen: Zunächst der große Kreis der Selbstmelder. Den Außenstehenden mag es vielleicht befremden, daß täglich viele gefährdete Jugendliche und Volljährige von selbst ins Pflegeamt kommen. Sie hören im Krankenhaus oder in einem Wirtshaus vom Pflegeamt oder sie werden, was häufig geschieht, einmal von alten bekannten Pflegeschützlingen dorthin mitgenommen. Auch gibt ihnen oft ein Sipomann den guten Rat, sich doch ans Pflegeamt zu wenden. Hier erbitten sie Hilfe; sei es, daß sie obdachlos sind, sei es, daß sie zu Hause einen Streit hatten, in die Großstadt fuhren, um hier ihr Glück zu versuchen, und daß sie jetzt nicht mehr weiter wissen. Andere wiederujm suchen Arbeit und wissen nicht, wie sie dies nach den vielen Jahren des Lebens auf der Straße anfangen sollen. Ein großer Teil der Selbstmelder kommt auf Veranlassung einer freien Wohlfahrtsorganisation ins Pflegeamt. Hier liegt eine wichtige Aufgabe für die freie Wohlfahrtspflege vor. Denn nichts rächt sich schwerer, als die Uberschätzung der eigenen Hilfsmöglichkeiten und zu späte Überweisung an die maßgebenden amtlichen Stellen. Es ist schwierig, Richtlinien aufzustellen, die angeben, wann es nötig wird, einen Schützling ans Pflegeamt zu überweisen; doch kann vielleicht das folgende als Grundsatz gelten: Jugendliche, die obdach- und arbeitslos sind, sollten in jedem Fall dem Pflegeamt überwiesen werden; hier liegt ein Grad wirtschaftlicher Not vor, der nur zu leicht zun* schwersten Gefährdungsmoment werden kann. Auch die Betreuung volljähriger Personen, die häufig wechselnden Geschlechtsverkehr haben, und die nicht seßhaft sind, übersteigt den Rahmen der Hilfsmöglichkeit einer freien Organisation. Hertha L., ein 20jähriges Mädchen, das schon seit längerer Zeit von einer freien jüdischen Wohlfahrtsoi'ganisalion betreut wird — sie ist Vollwaise — ist arbeitslos geworden. Von Beruf ist sie Kinderpflegerin, sie hat in der letzten Zeit in ihrer Stellung Schwierigkeiten gehabt, die ihre Arbeitsunlust und ihre Empfindlichkeit zur Ursache hatten. Da sie nicht gleich eine neue Arbeitsstelle fand und keine Angehörigen vorhanden waren, wohnte sie, als sie die Stellung aufgeben mußte, abwechselnd bei verschiedenen Bekannten. Sie geriet schließlich durch Langeweile und Ziellosigkeit unter den Einfluß einer Bekannten, die ihr in verlockendster Weise das Leben auf der Straße, bei dem man so leicht Geld verdienen könne, ausmalte. Hertha fühlte sich ihr gegenüber unsicher und wandte sich an ihre Fürsorgerin. 196