Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 4 (Juli-August 1929)
- Date
- 1929-07-01
- Page
- Seite 195 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Die Mitwirkung der freien Wohlfahrtspflege in der Gefährdetenfürsorge Von Dr. Hanna Eisfelder Nicht die Freude, sondern die Freudlosigkeit ist die Mutter der Ausschweifung. (Nietzsche). Für die Organisation und Durchführung der Gefährdetenfürsorge der freien Wohlfahrtspflege müssen die Möglichkeiten und die Grenzen der amtlichen Gefährdetenfürsorge richtunggebend sein. Darum soll zunächst Einführendes in die amtliche Gefährdetenfürsorge gesagt werden. Das Reichsgesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom Jahre 1927 bietet die gesetzliche Unterlage für die amtliche Gefährdetenfürsorge. Die Abweichungen in den Ausführungsbestimmungen der Länder und die noch größeren örtlichen Abweichungen in der Praxis dieses Gesetzes sind so erheblich, daß es nicht möglich ist, Allgemeines über die Gefährdetenfürsorge zu sagen. Deshalb werden in dieser Betrachtung nur die Berliner Verhältnisse herangezogen; sie sind mit am fortschrittlichsten und haben wohl in weitestem Maße den alten Standpunkt des Zwanges in der Gcfährdctenarbeit überwunden. Sie arbeiten unter rein fürsorgerischen und nicht unter polizeilichen Gesichtspunkten. Die preußischen Ausführungsbestimmungen übertragen den örtlichen Gesundheitsbehörden die leitenden Aufgaben für die Ausführungen des R. G. B. G. Enges Zusammenarbeiten mit den städtischen Wohlfahrtsorganen, insbesondere mit den Pflegeämtern wird den Gesundheitsbehörden empfohlen. Schon lange vor Ergehen des R. G. B. G. hatte man erkannt, daß das Problem der Prostitution nicht durch Polizeimaßnahmen zu lösen sei. In Altona wurde 1927 das erste Pflegeamt gegründet, in dem sozial vorgebildete Frauen sich der Mädchen von der Straße fürsorgerisch annahmen. In den anderen Großstädten wurden nach und nach ähnliche Fürsorgestellen eingerichtet, in Berlin 1920 die Frauenhilfsstclle im Polizeipräsidium, aus der sich das jetzige Pflegeamt der Stadt Berlin entwickelte. Diesen Organisationen erwuchsen durch die Aufhebung der Sittenpolizei infolge der Bestimmungen des R. G. B. G. wichtigste neue Aufgabengebiete, deren Lösung und Bewältigung in intensiver Arbeit versucht und erprobt werden. 195